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1b-tr. Utttz VNchaelveffe^ Neejahl« »tffe. 2140 IV. DonBuben ttgch Berhältmß der Größe, von jeder Elle Länge oder Breiter 1) auf dem Aasktd: außwendige und Eckbuden nach Außen inwendige Buden . . Eckbuden am Mittelgange 2) auf dem Naschmarkte 3) auf der Reichsstraße und Katharinenstraße 4) auf dem Brühl, dem Thomas- und Nicolai-Kirchhofe, der Universitätsstraße, dem Neu markte, dem AugustuS-Platze und sonst 5) Tischler- und Tapezierer-Buden auf dem Neukirchhof Anmerkung: A- ist dabei vorausgesetzt, daß die Buden die Normal-Tiefe von 4 Ellen nicht überschreiten. Von tieferen Buden ist, wo dergleichen überhaupt noch zugelaffen werden können, auf jede Elle mehrer Tiefe der tarifmäßige Betrag des Standgeldes nochmal- zur Hälfte zu bezahlen. V. Bon freien Ständen, nach Berhältniß der Größe, von jeder Elle Länge: bei ganz freien Ständen bei bedeckten Latten- und Budenständen VI. Bon Feilschaften auf bloßen Kisten, Tischchen oder freiem Erdboden überhaupt . VH. Besondere Sätze finden statt: 1) bei den fremden Buchhändlern zu 2) bei den Tuchmachern: von verschlossenen Niederlagen zu von unverschlossenen Behältnissen zu von bloßen Ständen »u .... 3) bei den aus dem Gewandhause feilhaltenden Kürschnern zu 4) bei den fremden Lohgerbern: wenn sie bloS Schaafleder führen wenn fie Schaaf- und Fahlleder führen . . . wenü sie Sohlenleder führen: bi- zu 10 Bürden über 10 bis zu 2V Bürden über 20 bis zu 40 Bürden über 40 Bürden ... 5) bei den Böttchern zu 0) bei den Töpfern: von einem einspännigen Fuder Waare zu von einem zwelspännigen Fuder Waare zu 7) bei den fremden Schuhmachern für Stangenstände für die laufende Elle der Lattenbuden mit hölzernen Dächern für die lausende Elle der verschließbaren Buden 8) bei den Schankbuden 0) bei Schaubuden nach dem jedesmaligen Ermessen der RathS. » Von den in diesem Tarif enthaltenen Bestimmungen finden bloS folgende Ausnahmen und Befreiungen statt: 1) Hiesige Bürger genießen die Befreiung von dem unter dir. V. des Tarif- für freie Stände u. s. w. geord neten Standgelde; 2) hiesige Schutzverwandte haben in gleichem Falle bloS die Hälfte deS tarifmäßigen Standgeldes zu bezahlen;! 3) hiesige Handwerker genießen, wenn sie auf ihren Innung-Plätzen feil halten, auch in Buden völlig: Befreiung vom Standgelde; 4) andere hiesige Bürger, ingleichen Schutzverwandte, haben, wenn sie in Buden feil halten, auf welch: die Bestimmungen unter dir. IV. des Tarifs Anwendung leiden, nur die Hälfte deS Standgeldes zu bezahlen. Werden jedoch hiesigen Bürgern oder Schutzverwandten, auf Verlangen, auswendige oder Eckplätze auf dem Markte, oder hiesigen Handwerkern überhaupt andere Plätze, als ihre JnnungSplätze angewiesen, so haben sie das volle Standgeld zu bezahlen. -Sk 'S 10 7 5 5 10 7 15 >. — 10 22 5 — 15 7 5 5 4 2 2 I — 2 5 — 2 — 2 5 2 — 10 10 1 1 — 20 — 20 — 7 5 — 7 20 — 20 10 10 15 15 20 20 — 25 — 25 1 — — 1 1 10 1 10 20 — 20 5 5 — 10 10 2 5 — 2 2 5 2 7 5 7 2 15 —— 2 5 Leiar. Krolliotl in Grüne bei Iserlohn, Fabrikant von Gürtelsch löffern, Strunrpfbandfchlöffern, Hofenträgerschnallen, Hosen- und Weftenschnallen, 2. Etage Zimmer Nr. 9. Da« lasser 8üell8. MmifsvtllrUNÄrtzi» von befindet sich von jetzt an nicht mehr Markt, Kaufhalle, sondern Barfußgäßchen Nr. 9. r Etwa- ganz Neue- von Dogelbanern, ganz von Glas, steht zur Ansicht und nimmt Bestellungen darauf an »«rll» «El»*«*» HVLIvr«, Barfußgäßchen 10, 1 Treppe. aus Bielefeld, Leinen- und Wäsche-Fabrikant, empfiehlt sein Lager von Leine«, Damastsachen, Taschen tücher«, Hemdeneinsätzen, so wie fertiger Wäsche aller Art zu sehr billigen Preisen. Stand: große Fleischergaffe Nr. 1, SeSvr HVULvL ans Dingelstädt empfehlen auch für diese Messe ibr wohlbekannte- Wollenwaarew Lager in allen Sorten und Breiten von Flanellen und wollenen Decken, so wie wollen« Herren- und Damen-Untercamisolen und Unterbetnkleideri», auch sehe dickes Zmg auf Bügelbretter, dann echt englische und Hamburger Strickgarne in weiß, grau und schwarz rc. unter Zusicherung der billigsten Preise und reellsten Be dienung und bitte« um geneigten Zuspruch. Stand AngnstuSplatz, G«e der L8. -Leihe mit Firma Glokro. HvLtnEl.