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K1S3 miethe tretm zu lassen. Diesen Gründen entsprechend wurde vor-1 rücksichtlich der Erbauung sein, wenn die Zeit dazu nickt versäumt geschlagen: l worden wäre. Der Rath selbst hat Concurrenz beschlossen gehabt, den Ankauf abzulehnen und zu beantragen, l nur die Nähe der Messe hat ihn genöthigt, davon abzugehen. 1) daß der Rath die Buden ferner nicht erbauen lasse und I Unter solchen Umständen muß man auch mit dem Ankäufe 2) diejenigen, wrlche die Stadt eigenthümlich besitzt, möglichst l sich begnügen. Da jedoch gegen die Beschaffenheit der in voriger wieder verkaufe, dagegen I Messe ausgestellten neuen Buden viele Klagen laut geworden, so 3) die Aufstellung in der ftüher befolgten Weise den einzelnenl ist die Minorität für Ergreifung besonderer Sicherheitsmaßregeln. Budenbesitzern überlasse und dieselben für einen gewissen I Sie schlägt hiernach vor: vom Rath zu gewährenden Preis — wie bei der Woll- dude — vermiethe. Diese Anträge brachte der Ausschuß mit 4 gegen 2 Stimmen an das Collegium. Die Minderheit sagt in ihrem Separatvotum Folgendes: Die Frage wegen Vermiethung der Buden durch den Rath ist nicht eine nme, sondern eine bereits entschiedene. Ein Bericht des BauauSschusseS vom 11. December 1857 sucht der Stadt die Einkünfte zu erhalten, „die sie zum allgemeinen Besten zeither „auS dem Budenwesen gezogen hat." Er empfahl der Versamm- mit dem Ankäufe der fraglichen neuen Buden sich ein verstanden zu erklären, jedoch nur den Kaufpreis für die selben zu verwilligen, welchen ein zur Prüfung und Schätzung dieser Buden unter Zuziehung von mindestens drei Stadt verordneten niederzusetzender gemischter Ausschuß unter Zuziehung des BauamtS feststellen wird, hierbei aber zu beantragen: daß der Rath ein Jnventarrum sämmtlicher Buden an die Stadtverordneten gelangen lasse. Schließlich wird noch bemerkt, daß die Buden auf den Bau- lung (gegen nur eine Stimme) bei der Mittheilung des Rathes I Hof keinen Einfluß haben, da sie in diesem nicht aufbewahrt werden über die Vermiethung der Buden Beruhigung zu fassen. Die l und Verzettelungen des Holzes der Buden hinfüro nicht mehr vor- Versammlung ist damals diesem Anträge deS Ausschusses bei-1 kommen dürfen, da die mit der Aufstellung zu beauftragenden getreten. Die Stadtverordneten haben ferner bei Gelegenheit derl Personen für jede Bude einstehen und dieselben, wenn der Contract Budgetberathung sich nicht nur erfreut über die Höhe der aus l sein Ende erreicht, der Zahl nach und gut erhalten zurückgeben den Buden gewonnenen Einnahmen gezeigt, sondern sogar vor I müssen, auch der von der Stadt für eine solche Aufstellung der Buden nicht langer Zeit zum Ankauf der H offmann'schm Buden l nachher zu zahlende AccordpreiS eine Hinreichende Caution bietet, zugestimmt und 3000 Thlr. für diese bewilligt. l (Schluß folgt.) Rath und Stadtverordnete sind daher in vollster Ueberein- stimmung über die Fefthaltung der so ansehnlichen, im Steigen ! Mas neue Gewerbegefttz vom 15. October 1861. der Stadtverordneten gehandelt, gegen die mit ihm getroffene! III. Die ortspolizeilich regulirten Gewerbe. Vereinbarung verstoßen haben. Wer den Rath wegen des Streben'- I Gewisse Gewerbe sind hinsichtlich ihres Betriebs, wie hinsicht- nach Erhaltung und Erweiterung dieser Einnahmequelle tadelt, I lich der Einrichtung ihrer Baulichkeiten gewissen Beschränkungen der macht ihm dm seltenen Vorwurf, daß er im, durch Abftim-! der Ortsbehörden unterworfen. Zu ihnen gehören: das Musik- mung festgestellten, durch Recommunicat officiell erklärten Sinnelmachen an öffentlichen Orten, die Errichtung von Schaubuden der Stadtverordneten gehandelt habe. I und die Production öffentlicher Schaustellungen, die Unterhaltung Hätte deren Ansicht sich geändert, so müßte das dem Rathelder Communication innerhalb der Wohnplätze durch Fiacres, vorher, ehe er seine Maaßregeln trifft, angezeigt werden. Dazu I Droschken, Omnibus, Sänften, Gondeln, die Versorgung der hat eS der Versammlung aber an jeder äußeren wie inneren Veran- l Gemeinden mit Leuchtgas und Wasser, die Dienste der Hochzeit- lassung gefehlt. l und Leichenbitter, die Arbeiten der Schornsteinfeger und endlich ES handelt sich dabei um eine ansehnliche Summe; di- Buden- l die Errichtung und der Betrieb von Turn-, Bade- und Schwimm einnahmen erscheinen im Budget für 1862 mit 20,000 Thaler, l anstalten. Es steht der Ortsbehörde nicht nur frei, den Betrieb diese Summe ist um so bedeutender und der Jnachtnahme umso- l dieser genannten Gewerbe auf gewisse Personen zu beschränken, mehr werth, als wir in einer Periode leben, welche das Markt-l sondern zugleich auch gewisse Vorschriften für den Betrieb, inso- recht mit gegen 20,000 Thlr. fallen ließ und welche sich schon l fern sie durch Rücksichten auf die allgemeine Gesundheit und lebhaft mit dem Fallenlassen des Brücken- und DammgeldeS, l Sicherheit, wie für die Sittlichkeit angemessen erscheinen, zu erlassen, einer Einnahme von ebenfalls ca. 20,000 Thlr. beschäftigt. Was! Außerdem können die Behörden für gewisse Dienste, welche die Aufstellung der Buden anlangt, so ist dies-, nachdem im I ein besonderes Vertrauen erfordern, Personen verpflichten und diese Grundsätze Einigung zwischen Rath und Stadtverordneten erreicht l mit besondern Instructionen und Regulativen für ihren Gewerbs- wordm war, Sache deS Rathes allein; die Frage steht daher l zweig versehen, doch ist es auch Andern gestattet ohne diese fpecielle nicht so: sollen die Durchgänge durch die Buden größere Weite l Verpflichtung dasselbe Geschäft zu betreiben. Dahin gehören Lohn haben? sollen die Buden auf der ze'therigen Zahl nicht erhalten l diener und Fremdenführer, Boten, Aufläder, Packer u. s. w. werden? sondern die Frage ist nur die: soll die Stadtcasse eine! Was die Baulichkeiten gewisser Gewerbe betrifft, so bleibt den Einnahme von ca. 3000 Thlr. annehmen oder nicht? Entscheidet l Ortsbehörden nach dem Gesetz Vorbehalten, vor der Ausführung man sich ablehnend, so bleiben die Budenreihen dennoch wie! der Anlagen die Situationspläne und Bauzeichnungen einzusehen, sie sind; mit der Ablehnung wird rücksichtlich der Buden nichts l um sich zu überzeugen, ob sie den Vorschriften entsprechen. Es geändert, nur die Einnahme geht der Stadt verloren. Die l kam hierbei darauf an, die in der Nähe solcher Gewerbsanlagen ablehnenden Stimmen erreichen daher mit der Ablehnung nichts l Wohnenden vor den mancherlei Nachtheilen derselben — wir er- von dem, was sie wünschen, sie bringen, ohne dem eigenen l wähnen nur die Verpestung der Luft, die Verunreinigung des Wunsche zu nützen, die Stadt nur um die Einnahme. l Trink- und Flußwasser-, Feuersgefahr — zu schützen, und doch Aber auch angenommen, daß eS anstatt nur um 3000 Thlr. l zugleich die Besitzer solcher Etablissements vor stets wiederkehrenden Einnahme sich um Stellung und Vermiethung der Buden l Klagen und Beschwerden sicher zu stellen. Die öffentliche Wohl- handelte, so scheinen die Klagen nicht so begründet, als sie hin- l fahrt verlangt das Erster-, für die Entwicklung der Industrie ist gestellt werden. Ein Theil der Durchgänge ist jetzt sogar noch l das Letztere gleichfalls zur Lebensfrage geworden. Der Industrielle weiter als früher, die Verengung anderer ist unbedeutend. Die-l war bis jetzt der Gefahr ausgeseht, seine Anlagen ohne alle Ent- jenigen, welche im Falle der von der Majorität gewünschten Ver- l schädigung beseitigen, oder je nach den wechselnden Gutachten und Minderung der Buden auf den AugustuSplatz gewiesen werden l Ansichten der Behörden und deren Sachverständiger Entschädi- würden, werden diesem Schicksale immer noch eine Bude auf dem l gunqen zahlen zu müssen, welche in keinem Verhältniß zu dem Markte mit etwas engerem Durchgänge weit, weit vorziehen l wirklich angerichteten Schaden standen. Die Vermittlung dieser Dem Ausschüsse liegt nicht eine einzige erwiesene Klage l entgegengesetzten Interessen wird durch das Gesetz, wie uns scheint, eine- Feilhaltenden vor, dagegen die Aufriedenheitserklärungen der l in einer ganz angemessenen Weise bewirkt. Wir geben unfern Ermiether der neuen Buden. I Lesern das Verzeichniß dieser Fabriken und sonstigen gewerblichen Es giebt wohl hier und da einen Menschen, der so schwach l Unternehmungen vollständig, um sie im Voraus auf die nöthige und angstvoll ist, daß er Klagen zurückhält, wenn sie auch be-l Vorsicht aufmerksam zu machen. gründet sind, und Zufriedenheit bezeigt, wenn er auch innerlich! Dahin gehören Fabriken und Niederlagen von Schießpulver, murrt, allein daß alle Inhaber der neuen Buden so schwach, l Schießbaumwolle, Zündhütchen, Zündwaaren, Feuerwerksgegen- schüchtern und unmännlich seien, eine wahrheitswidrige Zufrieden-l ständen, Phosphor, Salpeter, Schwefel, ferner von Alkohol, heitSerklärung adzugeden, da- mag die Minorität zu Ehren dieser l Aether, ätherischen Oelen, Naphta, Photogen und anderen leicht großen Zahl für ehrenwerth zu achtenden Männer nicht glauben! I brennbaren oder explodirenden Stoffen, Coaks- und Theeröfen, Der Rath ist auch nicht unbillig in seinem Verfahren; Buden,! GaSbereitungsanstalten, Pech- und Terpentinsiedereien, Firniß-, welche auS langer Zeit her von einzelnen Inhabern zu einem! Lack-, Wachstuch- und Lacklederfabriken, metallurgische Hütten Mieth-Preise benutzt «erden, der leicht fünf- und sechsfach von! und Gifthütten, Eisen- und Erzgießereien, Glashütten, Thon anderen Liebhabern überboten werde» würde, läßt er ungestört im l waarenfabriken, Ziegeleien, GypS- und Kalköfen, Fabriken chemischer Besitze ihrer alten Inhaber. l Produkte (namentlich Schwefel-, Salz- und Salpetersäure- und Wenn die Minorität daher für die Aufstellung der Buden l Salmiakfabriken), Zuckersiedereien, chemische (Schnell-) Bleichen, als de« Mittel zur Erlangung einer Jahreseinnahme von circa l Färbereien und Zeugdruckereien, Cichorien- und Rübenkaffeefabriken, 3000 Thlr. ist, so würde sie unbedingt für Concurrenzauöschretben I Stärkefabriken, Papierfabriken, Gerbereien, Darmsaitenfabriken,