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61 «2 6162 längeren Warten nicht zu unterwerfen fei, auch zu bean tragen, daß für regelmäßiqe Paffanten eine Art von Marken lösunq oder Fixum eingtführr werde. Dieser Antrag wurde au-reichend unttrstüht. Herr Adv. Anschuß empfahl, da über die Angelegenheit nun schon mehrfach verhandelt worden, auf die einzelnen Puncte der RathSzuschrift ohne weitere Debatte zur Abstimmung zu verschreiten. Dies erledigte sich durch den Gang der Debatte selbst. Nach deren Schluß wurde der Antrag des Herrn St-V. G - h mit 31 gegen 21 Stimmen angenommen und gegen 17 Stimmen beschlossen, unter Beitritt zum Rathsbeschlusse die früher bean tragte Befreiung deS Düngers unter I- rc. und des Bauermarkts u. s. w. unter Ir fallen zu lassen. Der Antrag des Herrn Vr. Heyn er wurde gegen 7 Stimmen angenommen. Es folgte ein Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über den Ankauf der zwei neuen Meßbudenreihen. Der Rath hat darüber unter dem 28. August d. I. folgende Mittheilung gemacht: Nachdem wir Sie um Ihre Zustimmung ersucht hatten, die neuen Budenreihen auf dem Markte auf Kosten der Stadtgemeinde Herstellen zu lassen, erhielten wir den Ihrerseits gestellten Antrag, von der beabsichtigten Aufstellung zwei neuer Budenreihen abzusehen Wir haben darauf ergebenst zu erwidern, daß wir von Her stellung dieser neuen Reihen nicht absehen können, auch aus den selben Gründen, welche Sie gegen die Aufstellung der neuen Reihen geltend machen, davon nicht absehen zu dürfen glauben. Wir können nicht davon absehen, weil den Ständeinhabern, welchen in Folge der Verbreiterung der Fahrstraße zwischen der PeterSstraße und der Hainstraße ihre zeitherigen Marktstände ent zogen worden sind, in den neuen Reihen ihre Stände bereits an gewiesen sind und diese ihnen, wenigstens für di« nächste Messe, nicht wohl zu versagen sind. Wir stimmen den Herren Stadtverordneten vollständig bei, wenn Sie in Ihrer Zuschrift sagen: Unsere Stadt hat gegenwärtig mehr als je in ihrem eigenen Interesse die Verpflichtung, den Meßbesuchern ihren Ge schäftsbetrieb nach Möglichkeit zu erleichtern, alle den Ver kehr störende oder beeinträchtigende Maßregeln aber sorgfältig zu vermeiden. Diese Verpflichtung finden wir aber nicht darin erfüllt, wenn wir einigen dreißig Ständeinhabern, welche ihre zeitherigen Stände verlieren, die Möglichkeit abschneid.n, fernerhin auf dem Markte auszustehen. Wir glaubten daher auf Mittel bedacht sein zu müssen, neben dem Vortheile, welche die verbreiterte Fahrstraße dem allgemeinen Verkehre bietet, auch denen gerecht zu werben, welche ihre zeitherigen Plätze verlieren. Dies war der Grund, der unS zur Errichtung der neuen Reihen bestimmte und welcher unS noch heute überzeugt, daß wir davon nicht absehen dürfen. Daß die Befürchtung, das fragliche Project werde nicht allein die auf dem Markte Feilhaltenden, sondern auch den gesammten Meßverkehr beeinträchtigen, nicht allseitig, insbesondere nicht von allen Feilhaltenden getheilt wird, dafür spricht die Thatsache, daß bereits mehr Bewerber um Stände in den neuen Reihen vor handen sind, als darin untergebracht werden können, obwohl diese Reihen ungleich schmäler angelegt werden sollen, als die jenigen sind, welche Sie als zu schmal bezeichnen. Wenn hie und da ein Budengang als nicht breit genug sich erweist, so liegt wohl auch der Grund weniger in der Lebhaft gkeit der Passage, als darin, daß einzelne Fellhaltende den zum Durchgänge de stimmten Raum mißbräuchlich zur Aufstellung entleerter Waaren- kisten benutzen. Ist gegen diesen Mißbrauch nicht überall streng eingeschrilten worden, so deutet dies darauf hin, daß trotz der un gebührlichen Aufstellung von Kisten vor den Buden der Raum in den Gängen noch ausreichend erschienen muß. Sollte aber wirklich das Bedürfniß sich zeigen, den Durch gängen eine größere Breite zu geben, so kann man jederzeit dar auf zurückkommen. Jetzt aber, wenige Wochen vor Beginn der Messe, noch die oben erwähnte Anzahl Fetlhaltender vom Markte zu verdrängen, würde gewiß eine Maaßregel sein, welche mit Recht den Vorwurf auf sich läde, daß man von zwei Uebeln das Schlimmste gewählt habe. Noch erlauben wir unS, darauf aufmerksam zu machen, daß durch den Abbruch deS TreppenthurmS an der alten Waage und Legung von Trottoirs an dessen Stelle die Möglichkeit geboten ist, die Buden nach der Nordseite deS Marktes weiter vorzurücken als zeither thunlich war, also auch hierin ein Mittel geboten ist, bei wirklichem Bedürfnisse einzelne Budengänge künftig zu ver breitern. Der Fährverkehr zwischen der Hainstraße und der Ka tharinenstraße über den Markt erfordert nicht eine solche Straßen- dreite, wie sie zwischen der Petersstraße und der Hainstraße allseitig als Bedürfniß erkannt wird. Die Gründe, welche un- bestimmen, den Bau der neuen Budenreihen auf Stadtkosten ausführen zu lassen, haben wir in unserer früher« Zuschrift dargelegt. Dagegen werden wir, da die Nähe her Messe de« erforderliche» Zeitaufwand nicht «ehr ge stattet, von öffentlicher Submission nunmehr absehen müssen. Wir haben, nachdem Ihre Erklärung vom 22. dieses Monat- erfolgt war, dem Aimmermeister Prrlltz auf sein Erbieten gestattet, die Buden für eigene Rechnung u. d auf sein Risico zu bauen und, dafern nach deren Herstellung wir mit Ihrer Zustimmung uns noch dazu entschließen sollten, sie anzukaufen, unS da- An kaufsrecht zu den vom Bauamte festgestellten Kostenpreisen Vor behalten." Auf diese Zuschrift beschloß der Ausschuß mit Genehmigung des Collegiums, zunächst die Michaelismesse vorübergehen zu lassen, um sich über die neue Gestaltung der Budenaufstellung auf dem Markte durch den Augenschein ein Urtheil zu verschaffen. Nach Verlauf der Messe gi«g folgende weitere Mittheilung ein: „Unter Bezugnahme auf unsere Zuschtlft vom 28. August die ses Jahres theilen wir Ihnen hierbei einen Bericht unsere- Bau- amls über die Stellung dee Marktbuden in der jetzt beendigten Messe mit. Es bestätigt dieser auf sorgfältige Vermessung gestützte Bericht, daß allen alten Budengängen des Markts eine Breite von 5 Ellen 10 Zoll gegeben werden kann. Die Bestimmung, daß alle Buden die Normaltiefe von 4 Ellen nicht überschreiten sollen, besteht schon längst, und 2 solche mit den Traufseiten zusammenstehende Buden bedürfen, wie ermittelt worden ist, mit Einschluß des Raumes für die Traufe, einen Tiefenraum von höchstens 8 Ellen 12 Zoll Die Vermessungen haben ergeben, daß 7 Marktbuden in der Tiefe verkürzt werden müssen, um sie auf die Normaltiefe zu dringen, und eS ist An ordnung getroffen worden, daß diese Verkürzung ausgeführt wird. Die Durchschnittsbreite der Durchgänge war früher 5 Ellen 20 Zoll, nicht 22 Zoll, wie Sie in Ihrem Anträge vom 22. Aug. dieses Jahres voraussetzen; allein es gab früher einzelne Reihen, welche eine geringere Breite hatten, als die ist, welche allen alten Reihen künftig gegeben werdm soll. So hatte die erste Reihe 5 Ellen 9 Zoll und es standen noch vor den Buden, also in dem Gange, Vrrkaufsschränke von einer Elle Tiefe, die zwölfte Reihe hatte 5 Ellen 5 Zoll und die vierzehnte 5 Ellen 7 Zoll. Es dürfte dies beweisen, daß eine Gangbreite von 5 Ellen 10 Zoll nicht so unzureichend sein kann, wie Sie die Besorgnlß aus sprechen. Da- Aufstellen von Kisten vor den Buden ist eS viel mehr, waS die Passage in den Gängen erschwert, und dieses Vorstellen von Kisten geschieht durch die Budeninhaber, welche selbst da- größte Interesse daran haben, daß die Durchgänge leicht zugänglich sind. In der Bekanntmachung, welche wir in jeder Messe erlassen, ist das Aufstellen von Kisten außerhalb der Laden tische verboten, und wir werden darauf Bedacht nehmen, daß in Zukunft alle Kisten, welche die Gänge verengen, sobald da- Aus- packen beendigt ist, entfernt werden. ES wird dann nur auf die selbe Weise gegen die Budeninhaber verfahren, wie gegen die in Gewölben Feilhaltenden, welche ebenfalls keine Kisten vor ihren Localen aufstellen dürfen. Daß die Abmiether der Buden in den neuen Reihen dieselben zu behalten wünschen, haben sie in zwei Eingaben, welche beifolqen, zu erkennen gegeben. Daß ferner die Berechnung über die Ertragsfähigkeit der neuen Buden nicht getäuscht hat, be- weisin die erlangten Miethzinsen, die ganz dem entsprechen, was wir in unserer früheren Zuschrift Ihnen mitgetheilt hatten. Wir haben nämlich Anstand genommen, dem Erbauer der Buden das Einheben der Miethzinsen zu überlassen, sondern werden, wenn Sie den Ankauf der Buden ablehnen sollten, wegen deren Er- miethung ein Abkommen mit dem Eigenthümer treffen. Die bis heute wirklich eingegangenen Miethzinsen für Abtheilungen in den neuen Reihen betragen 1839 Thaler." Außer den vom Rathe vorstehend erwähnten beiden Eingaben waren der Versammlung in der Zwischenzeit noch einige andere Vorlagen zugekommen. Nämlich eine Eingabe der hiesigen Buden verleiher, welche um Schutz in ihrem Betriebe bitten, und eine Erklärung vieler ihrer Abmiether, unter denen aber sich ein nicht geringer Theil von Abmiethern gerade der Rathsbuden vorfiadet, beilegen, worin dieselben ihre vojle Zufriedenheit mit ihren Buden- vermiethern aussprechen, und eme Eingabe der hiesigen Glaser innung, worin dieselbe empfiehlt, vor dem Ankauf der zwei neuen Meßbudenreihen eine Schätzung derselben eintreten zu lassen, da die Glaserarbeit daran im höchsten Grade mangelhaft sei. Der Ausschuß hatte sich in eine Mehrheit (Ref. Herr Häckel) und «ine Minderheit gespalten. Von der Majorität wurde wiederholt hervorgehoben, daß das Geschäft, wie es Seiten der Stadtgemeinde betrieben wird, der letzteren durchaus nicht angemessen und würdig, daß es mit Risieos und Verlusten verknüpft sei, indem große Massen von Buben stücken unbenutzt blieben und verzettelt würden, daß e- ferner die Benutzung werthvoller Lokalitäten behindere, namentlich auch die gewünschte Beschränkung de- Bauhofe- alterire, daß e- daher, wie schon früher mehrfach angedeutet worden, weit richtiger und praktischer sei, an Stelle de- ganzen Budenwefen- eine Platz-