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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188908183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18890818
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18890818
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1889
-
Monat
1889-08
- Tag 1889-08-18
-
Monat
1889-08
-
Jahr
1889
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1889
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Arö,tli,» »«r Lrertttisn Jobanuesgosse 8. r-srchl!ondrn irr Urdarti««. vormittags 10—1> Uhr. Nachmittag» ä—8 Uhr. ! z», kl» Atise»»« vt»n»i<rH4> »»che >ch tu N«»«cn»» «ich» »»rtwtäch. 1>„«h»e »e, für dir »öchftf«I,e»he I8»»»r »rfttmmteu I «sc r »t» «, IS»«rut»,r, hi« 8 Uhr Nachmtt»,,«. I „ Eo»n- un» Festtage» früh hi»'/,» Utzr. tkll Filialrn str Ius.-L»»»tz«e. vtt« Uulverstlätsftroß« 1. LontS Lösche, Isttt-arinenftr. SS pari, und K»,1g«platz 7. nur bis Uhr. UchMtr.TasMalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd GeschSstsverkehr. Nbomoementsprei» vierteljährlich 4>/, Mk. iucl. Vriuqerloh» 5 Mk., durch dir Post bezog«» Ü Vit. Jede »i»t«l»e Rümmer 90 Ps velegeremplor 10 Ms. Gebühre» für Eztradeiloa«, (in Tagrdlott-Format gesalzt) »tzne Poftdelörber»», 80 «1. «lt Postbesördenurg 70 Mt. Inserate 6 gespaltene Prtitzeile 80 Grstzere Schriften laut uus. Pretsverzeith«1s Tadellartscher ». Zifferasatz »ach hohen» Lans Üer innen »ater dem Nedacti,»«strich bi« 4a«sp»U. Zelle 50Ps„ dar de» Fa«tli«>»«chr»cht»a die 6 gespaltene geile 40 Pf. 4 »ns. Iilerate siud stets „ ieade». — Rabatt wird Zahlung pnwviunerecrulo »der durch Post, »achnahme. te gkpeöttt«» »» d nicht gegede». 230. Amtliche Bekanntmachungen. Vekanntmachung. Da« 19. Stück de« diesjährigen ReichS-Gesetzblattr- bei un« eingegangen und wird bi« z«m IP. Septe«der -«. J-. auf dem Rathhau-saale zur Einsichtnahme öffent lich auShängrn. Dasselbe enthält: Nr 1867. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Instruction zur A»»führung der Gesetze Über di« Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, vom 30. August 1887 (Reichö- Gesetzblatt S. 433). Vom 28. Juli 1889. Nr 1868. Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der Anlage Xl zur Krieg«-TranSport- Ordnung. Vom 10. August 1889. Leipzig, den 15. August I88S. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Tröndlin. Krumbiegel. Vrkanntmachung. Die Königliche KreiSbauplinannschast zu Leipzig hat mittelst Verordnung vom 25. Juni diese« Jahre« aus Grund der Vorschriften in tz. 100s, Ziffer 3 der Gewerbeordnung be stimmt, daß bi« aus Weitere« für den Bezirk der Schneider« Innung zu Leipzig Schneider» welche, obwobl sie selbst zur Ausnahme in die Innung fähig sein würde», der Znnung nicht an« gebvren, von» I. Oktober 188» an Lehrlinge nicht inehr annehmea dürfen. Kerner bat die Königliche KreiShauptmannschast iniltrlst derselben Verordnung aus Grund der Vorschriften in Art. I. tz lvOk, Ziffer 1. tz. 100g und tz. lOOü de« ReichSgesetze«, detr. die Abänderung der GeivcrbrorVnung vom 6. Juli 1887, beslmimt, baß bi« aus Weitere« für den Bezirk der hiesigen Schneider-Innung Arbeit geber. welche, obwohl sie da« in der Innung vertretene Gewerbe betreiben, derselben nicht angrhören, und deren Gesellen zu den Kosten der von der Innung beschafften Herberge und de« bannt verbundenen Nach weise« für Gesellenarbeit, sowie zu den Kosten der von der Innung an der städtischen Gewerbeschule zu Leipzig in» Leben gerufenen Fachschule für Sch»»iderlebrlingr in derselben Weise und nach demselben Maßstavr bei« zutragen verpflichtet sind, wie die Innung-Mitglieder und deren Gesellen. Diese Bestiarmuag tritt gleichfalls «it de« I. Oktober dieses Iayre» in Wirksamkeit. Doch sind von Vieser Beitrag-Pflicht aus Grund tz. 100m des erwähnten Gesetze« befreit: 1) Arbeitgeber, deren Betriebe zu den Fabriken zu zählen sind, und deren Arbeiter; 2) Arbeitgeber, welche Mitglieder einer anderen Innung sind oder aus Grund de« tz. 100 k zu deu Kosten gleichartiger Einrichtungen einer aiideren Innung beizutragen verpflichlet sind, und deren Gesellen; 3) Gewerblreibende, welche in ihrem Gewerbe regelmäßig weder Gesellen noch Lehrlinge beschäftigen; auch kann für Arbeitgeber oder Gesellen, welchen durch die Lage ihrer Arbeitsstätte oder durch sonstige Um stände die Benutzung jener Emrichtungcn unverhältnißmäßig erschwert wirb, die Befreiung von der BkitragSleistung zu ben -osten derselben ausgesprochen werden, und sind hierauf ge richtete Anträge unter Angabe der Begründung derselben mündlich ober schriftlich bei der Unterzeichneten Aussicht»» debörde im Stadlhause, Obstmarkt Nr. 3, 2. Etage, Zimmer Rr lt5 anrubringen. Heber Beschwerden wegen Gewährung oder Versagung der Befreiung entscheidet die höhere Verwaltung-behörde unter Ausschluß de« Rechtswege« endgiltig. Wir bringen die« zur allgemeinen Kenntniß und bemerken hierzu, daß der Bezirk der Schneider-Innung die Stadt Leipzig und die Ortschaften Neureudnitz. Thonberg, Volkmar-, tors. Schöneseid. Neuschöneselv, Neustadt, Sellerhausen. New sellerhausen, Eutritzsch, Gohlis. Möckern, Linbcnau, Plagwitz, Echleußig, Leutzsch. Kleinzschocher, Connewitz und Stötteritz »»saß!. Leipzig, den 18. Juli 1889. Der Rath der Stadt Leipzig. VI. 1645 vr. Tröndlin. Fröhlich. Vrkauntmachuns. Wiederbolt sind i» den letzten Monaten durch »««»vor sichtiges Gebahren «it Petroleum ««d Spiritus, »irdksoneere dadurch, daß kiese Flüssigkeiten auf noch glim mende Holz- und Kohleulhcile oder in da« Feuer gegossen vord:n sind, schwere, zum Theil tvdtliche Verletzungen von Personen verursacht worben. Wir sehen un« deshalb veranlaßt, eiudrinalichst vor jedem Mivorsichtige» Gebahren mit Spiritu« und Petroleum, in«- besondere ober vor der Unsitte zu warnen, brennbare Flüssig keile» direct in da- Feuer zu gießen. Ein kürzlich durch eine GaSerploflo» eingetretenrr Unfall, welcher den Tod eine» Menschen herbeigeslihrt bat, giebl un» ferner zu folgender ernsten Mahnung Anlaß. Wenn >» einem Raume Ga-geruch wohr,ehn,bar und ein Deseet der GaSleiiung zu vecmothen ist. so schließe man sofort die Vreiiiierhähnt. dreh« den Hauplhahn der Ga»leitung ab. usie den ga-erslilllen Raum und schicke eiligst zur Ga« uil'ialt oder zu einem tSaS'chloster. Mau Hute sich aber »ter alle» Umständen, mit Lieht in den detr. Raum et»« ptreten oder gar di« Stelle, an der man ein Au«strv,»en »»i G-s vermutdel. ,,ah»ule««hteu". An Ellern und Dienstherrschaften ergeht da« Ersuchen, ihn Kinder oder sonstige» Pflegebefohlenen und ihre Dienst- law Porstebendem entsprechen» zu verwarnen Leipzig, den l5. Auaust 1889. Der Rath her Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. vr. Kr p rippenborfs. ll. Vieh- md Krsmmarkt. ^ Ltndeaan »et Leipzig. Ae»»t„ „h Mittwoch »eu 8. un» 4- Leptemter 188S. dvd-i, «xd Stände sind im eigne» Juterefie »huuüchst vorher >«a Raiklmeifter «»zumelden. Der Ge«ei»»er«ttz EamS. Sonntag dm 18. August 1889. AZnigliche Tkunstakadenrie und Tiunstgerverbe- seynle in Leipzig. S«»In» Aar Gtnelien tu» Hptot«r»ei»«»4«e Is»81» »1» am» I. votovor »88V . ... Die Königl. Kunstakademie und Kunstgewerbescbule vermittelt die Aus^kdung ihrer Schüler für das Gesammtaebiet der zeichnenden (graphischen) Künste, sowie für sämmtliche Fächer des Knnstgewerbes. Verzeichnitz da» Vorträge «nd Hebungen: 83. Jahrgang. V«I»NM»«M, ch. Kachschule für architett««tsche »uuftgemerüe. Archiiektouische Fo me»lehre, darstellende Geometrie und Gesäß, lehre, Architekt ch«tarnt. M>>sterze>chnen, Ornamenteulehre. Lai- werlen und Ausführung selbstständiger kunstgewerblicher Arbeite», Architekt 8vt»n,t«r. Perspective und Schalteucoustmction, Architekt VlatrM«»«»'. ». -achs-ul« für vildhaueret. Ornamentmodelliren, figürliches Modellire« nach dem Leben und Tisellre» von Bußarbeiten, verbunden mit Ausführung selbstständiger Werke plastischer Kunst u. de« Kunstzewerbes, Pros. Laestra»»«»», Bildhauer. V. Fachschule für Zeichnen und Male«. Zelchnen nach gravdischen Vorlagen, Kupferstecher Pros, p. 8«tt«>-t und Pros. k!. ««»«»>». Zeichnen nach Gyps, ona- lomilchei, Präparaieu, sowie nach Naturabgüssen und Amikeo, Be- schichtsmaler 8. HV«t»>« und D. 4Vt»»l.«e»t«-t». Buchorna» meatik, Lutwcrsen selbftstiudiger Ornamente sür künstlerische Buch- au-stallung, sür Diplome, Placate u. s. w., r»c»d. Aquarell- *) Aumeiknng. Zu den Vorträgen der Herren Pros. Vorheriges Ansuchen beim unlerzeichuetca Direktor der mwerel, Prof. 4>'. HVaemee. Deeorationsmolerei. »bromato- logie und landschaftliche« Slaffngezcichnen, Maler O. «vu«'- a«4. Porzellan, und B asmalerei, Pros. I. Ua»«;It»«i'ik«'»'. Kupfer- und ktoblstecherei lRadirei»), Pros. 8eIIeet. Xylographie, «. »«rtUwia. Lithographie, Getiblt««'. Zeichnen und Malen n. d. lebenden Modell und nach der Naiur; Loniposltionsübungea lür Buchillustrotlon und Ausführung lelblt- ständiger Illustrationen unier Anwendung der sür die inechanischen Rrproductionsmethoden crsorberlichen Technik, Idti-avtoe. ») Slillehre, Kunstgeschichie und Geichichlc der Kunstindustrie. Pros. vr. ^4. 8i»i-t„n;«-^. (Die Vorträge werden im «nichluß a» die «orlesun, des Loliimeriemester« über „die Stilgesetzc in der Architekmr und in den ornanientaleu Künsten ', insbesondere die „technischen Künste" umfassen.) ^ ^ ») Archäologie, «usgewäblte Eapltel der antiken Kunstlehre (Technik und Aesthetik der antiken bildenden Künste), Pros. vr. I. Anatomie de» Menlch-n. Muskellcdre, Pros. vr. Thierkuad«, Pros. Or. Lttea. vr. «»vsed^vtt u»d Vr. 8pi-tm«v«' werden aus Anstalt, soweit der Platz reicht, auch Hospitanten U«ri»t,rlt1ich zugelassen. ^ . k««el»nngr« zur Aufnahme find in der Zeit v«m IS —28. September in her Arpcditio» der Akademie, weftl. Flügel »er Pleihrnburg. H. Stage, Nachmittag» vo» 4-L Uhr zu bewirke». - Leipzig, im August 1889. Nach Gehör der Stadtverordneten haben wir beschlosten, in tz. 7 de« Düngerezportregulaliv« vom 8. Januar 1882 eine Bestimmung einzusügen. wonach daS Dünge» der Felder «it Gr«be«i>»halt, wenn >üp Dungstosst al-balv und spätesten« innerhalb der nächsten orei Tage nach ihrer Ausbringung unlergeoracht werden, fortan gestaltet sein soll, »weil e« nicht au« Rücksicht aus unmittelbar nahe Wohnungen »der sonstig« menschliche Ausenthalttstätten zu untersagen ein wird. W>r bringen daher tz. 7 de« erwähnten Regulativ« in der neuen Fassung hiermit nachstehend« zur öffentliche» Kenntniß: .Da« Einlossen von Dungstosten, festen wie flüssigen, in die Straßrnschleußea oder in die nach denselben au« den Häusern führenden Beiscbleußen ist im Allgemeinen und. insoweit nicht ausnahmsweise die Absühiung de« in Folg« von Waterclofeteinrichtungen verdünnten flüssigen Grubeninhall« in die Straxenschleußen ge stattet ist. aus da» Strengste verboten. Ebensowenig dürfen in Gärten, gleichviel ob die selben mit den betreffenden Trubengrundstücke» in un mittelbarer Verbindung stehen oder nicht, Ablagerungen de« Grubendünger« und der Jauche, insonderheit auch nicht da« mastcnhafl« Eingraben der Dungstofse statt finden. Dagegen ist den Besitzern und Pächtern von Gärten die Verwendung der zur Düngung der Gärten nothwendigen Dungstofse nachgelassen; e» darf jedoch diese Gartendüngung nur unter der Voraussetzung, daß sich in nächster Nähe keine Trinkbrunnen befinden und unter der Bedingung geschehen: 1) daß dabei die in de» tztz. 5 und 6 vorgeschriebene» Zeilsristen innegehaiten und 2) daß die Dungstofse, flüssige wie feste, sofort mit einer Erdschicht überdeckt und mit der letzteren gemengt werden. Verboten ist daher namentlich auch da« bloße Be gießen de« zu düngenden Gartenareals mit Jauche. Da« Düngen der Felder mit Grubeninhall soll, wenn die Dungstoffe alrbald und spätesten» innerhalb der nächsten drei Tage nach ihrer Ausbringung unter- qebracht werden, gestattet sein, soweit e« nicht aus Rücksicht aus unmittelbar nahe Wohnungen oder sonstige menschliche Aufenlhalt-stälten zu untersagen sein wird. Insoweit die Dungstofse nicht in der vorgcdachten Weise zur sofortigen Verwendung kommen oder außer- halb de« Stadtbezirk« gebracht werden, sind dieselben lediglich aus den dazu bestimmten, den Exportunter- nehmern aus ihr Ansuchen speciell genehmigte» Ab- lagerungSplätzen unterzubringen. Zuwiberbandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldbuße bi» zu 60 oder verhältnißinäßiger Haslstrase geahndet. Leipzig, den 8. August 1889. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Tröndlin. Henlschel. Vettmümchllug. Bel der «»terpich,eten G«m«i»de»er»altong ist die Stelle eine« Schutzmannes «it rt»r» Jahresgehalt von «art (incl. 75 ^l PeNeidangsgeld) alsbald zu besetze». Gieiaaete Bewerber, welch« gediente Soldaieu lein und die Uni r ossicierscharge erreicht vabeu müsse», wollen selbstgeschriebene Gesuche unter «eisüguug etwaiger Zeuqnlsse bis zum 81. diese« Mannt« aklhier etnreichen. Plagwitz-Lelpzig, am 15. August 1889 Der Ge«ei»de-Aattz. O Lichorius. W. Sebeiilnachlliig. Der dieStttrtge »weitr NoK- un- Biehmarkt Volkmarsdorf-Leipzili ßndrt Montag, den ». Teptbr. ». o Der 4tk«ein»era»tz. Lohs«, GenmwbaGfarstaad. «aack. Der Direktor: lbr. 1-i»«1rr. Bekanntmachung. Die Uebertvölbnng der Rictzsehke in den Stadt bezirken Leipzig-Rcudnitz-Änger-tkristtendorf soll, vorbehältlich der Zustimmung der Slavlverordneten z» dem Bau, verdungen werden. Die Bebnigmigen und Zeichnungen sür diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. RalhhauS, 2. Stock werk, Zimmer Nr. 14 an» und können daselbst ringcsehcn oder gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: Rietzfthkra-Ueberwülbuug in den Stadtbezirken Lelpzitt-Rcudnitz-Änger-Lrottendorf versehe» ebendaselbst und zwar v>« zum 28. d. M- Nach mittag« 5 Uhr einzureichcn. Der Nalh behält sich die Auswahl unter den Bietern, die Thnlung der Arbeiten, sowie da« Recht vor, stimmlliche Angebote abzulehnen. Leipzig, den 7. August 1889 Des RathS der Stadt Leipzig Id 3960^ StraHenbau-Deputation. ^chöNt^IK. Tic Herstellung von Erd-, veschleutzungS- und BcrftciuungS-Arbrite» beim Neubau der zu verlängernden Lelpzigersiraiie (Sladiweg) soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen sür diese Arbeiten liegen im Gemeindeamt» Hauptstraße Nr. 45. ans und köune» daselbst eingesehen, resp. gegen Eairichlung der Gebühre» entnommen werden Bezügliche Angebote sind verschlossen und portofrei, mit cnt> sprechender Aufschrift versehen ebendaselbst und zwar bis zu»l 27. PtrsrS Monat«. Nachmittags 5 Uhr, ein,weichen. Die Ablehnung aller Aiigebot» wird vorbedolien. Schönefcld, am 15. August 1889. Der GcuieiiiSerath. Lorenz Vkkallntmachuilg. licbcrtwolliwitz. Die Lirbrrtwolkwitzer Tparcassen-Zwetggcschästsstklle t» Stötteritz befindet sich in der Privntwolniung des Herr» Lehrer und Organist Ntcharv Schäser dortselbs! und rxpeöirt jrök» Tannerstag Nachmittags vou 5—7 Uhr. Lieberiwolkwltz, am 12. August 1889. Sparcnssen - Verwaltung. Dyck. Sie vcrurtheilung Loulanger's un- -ie öffentliche Meinung. Pari» hat die Beruribeilung Boulanger'S gleichgiltig aufgenemmen, man erhitzt sich weder sür noch gegen >hn^ nur die Bonapartistei, finden, daß Boulnnger durch seine Ber> urlh«iluiig in der öffentliche» Meinung nur gewonnen babe, man muffe ihn jetzt mehr als je unterstützen. Im Gegensatz dazu sagt das .Journal de« D^bat»", Boulanger werde sich von de» Schlägen, welche er erhalten, nicht mehr erheben. TaS Ausland stimmt diesem Urtkeit zwar in moralischer Beziehung bei. läßt eS aber dahingestellt, ob Boulanger nicht dennoch durch die Wahlen rehabilitirt werde» könne. Das Unheil der öfsenllichen Meinung richtet sich also nicht sowohl gegen die Person Boulanger'» als gegen die Franzosen. Ma» iraut den Land»l«uten Boulanger» zu. daß sie eine» nn- getreuen Beamte», welcher öffentliche Gelder in seinen Nutzen verwendet hat, einen Mann, der mit besteaslcn nnb ebriose» Leuten verkebrte und einen geradezu scanbalvsen Lebens wandel geführt hat und noch sübrt, an die Spitze der Siaais Verwaltung stelle» und ihm die Leitung der Geschicke Frank reich« anvertrauen könnten. Da« ist ei» lies beschämende» Uriheil, aber e« entspricht de» bisher vorliegenden Tbat sachen. Die Franzosen frage» bei der Wahl ihrer Vertreter nicht nach den Charaktereigenschaften, nicht »ach dem moralischen Werth ober Unwerth, soiivern sie lasten sich nur durch Aeiißerlichkeiten bestimmen, sie legen sich lediglich die Frage vor. ob der Mann versieht, den Erfolg an seine Spuren zu fesseln und ob sein Austreten geeignet ist, die große Maste kür sich zu gewinnen. In dieser Beziehung ist Boulanger allerdings der rechte Mann, denn er hat es der- stauven, die bssealliche Aufmerksamkeit aus sich zu lenken, von sich reden zu machen und Regierung und Lolk«vertret»nq in Schrecken zu sitzen. Schon die Tbalsache ist bezeichnend sür die Zustände in Frankreich, daß e>n Mann, besten StaatSgesährlichkeit seil einer Reih« von Jahren bekannt war, dessen ehrgeizige Absichten schon während seine« Commando» in Tuni« niit voller Klarheit bervorgetretcn waren, zum Krieg-minister ernannt und später, nachdem bereits seststand, daß er L>taat«gelber veruntreut hatte, zum Corp«zeneral ernannt werden konnte. Mit welchem Maß soll man Minister messen, welche diesen Mann in ihrer Mitte dulden, welche ihm ein Corpscommando anvertrauen konnten? Daher kommt es auch, daß sich die öffentliche Meinung Frankreich« mit einer unbegreiflichen Achtlosigkeit über die gemeineil Verbrechen Boulanger'« hinwegsetzt. Man spricht aum von den Veruntreuungen, bi» er begangen, man laßt eine Beziehungen zu bestraflen Subjekten und ehrlosen Menschen beiderlei Geschlechts ganz außer Betracht und wirst in der Hauptsache nur die Krage aus: Hat Boulanger Au«sicht, in einer großen Anzahl Arrondissement« »um Ab geordnete» gewählt zu werden oder nicht? Da« ist sür die deutsche Art, zu denken und zu empfinden, ganz unverständ lich. ein Mann von der i»oral»sche» Qualität Boulanger'S würde in der deutschen Armee überhaupt unmöglich sein, inan würde ib» weder im Olficierstande dulden, noch würde man ibm überhaupt eine Charge verliehen haben, als Gemeiner würde er in die zweite Classi de« Soldatenstandc» versitzt worden sein. DaS sind die Ehrbegriffe, die man in Frankreich hat, daß man einen solchen Mann »och jetzt sür ähig halt, an die Spitze der Regierung Frankreich» zu treten. Il»d dieser Fall sieht nicht etwa vereinzelt da, wir erinnern nur an den früheren Kr>eg8minister Thibaudin, der bekanntlich trotz tcS von ihm gegebene» EhrcnworlS als Kriegsgefangener nach Frankreich rurückgekehrt war und wieder Dlrnste gegen Deutschland gelhan hatte. Obwohl daS n Frankreich bekannt war, »ahm man daran keinen Anstoß, ondern berief ibn sogar »> da« Cabinet. Die Niedrigkeit der Gesinnung Boulauger'S trat schon damals allgemein erkennbar hervor, al» er öffentlich gegen einen Wobithätcr de» Herzog von Aumale Partei ergriff und cS dahin brachte, daß er in die Verbannung gehen mußte. Der Herzog ist jetzt wieder mit allen Ehren i» Frankreich ausgenommen worden, daS kümmert aber die Anhänger Boulanger'S gar nicht. Sie wissen alle-, waS er gethan hat und wenden nch trotzdem nicht von ihm ab, ja die Bona- partisten erkläre» sogar, daß er durch seine Verurtheilung in der öffentlichen Meinung gewonnen habe. Man hat die Zu ständigkeit de» StaatSgerichtShoscS mit Recht bezweifelt, mau hat daS summarische, alle» Regeln te» Reckt» widerspreckende Verfahre» bei seiner Verurtheilung getadelt, aber dadurch wird Boulanger nicht aus eine andere Stufe de« sittlichen Äcrthes gehoben. Warum hat er denn feig die Flnckt er griffen. al» cS galt, der Gewalt kühn und furchtlos die Stirn zu bieten und die Regierung aus den Weg de» Gesetze» zurück- zusühren, de» sie niemals hält« verlassen dürfen? Das ganze Velfahre» gegen Boulanger ist der reine Hohn aus die in der ganzen Well als maßgebend anerkannten Proceßsorme». Ter SlaatSgerichtShos hat ein Schauspiel gegeben, aber Recht hat er nicht gesprochen. Der StaalSanwalt hat dem Gerichts hof über die von ihm angeordnelen Erhebungen Bericht cr- lattel und dann ist da» Urlheil gesprochen worden. DaS nennt man in Frankreich Rechtsprechung. Darüber äußert sich die öffcntlichc Meinung in Frankreich 'o gut wie gar nicht, da» betrachtet sic als nebensächiich, ebenso wie sie eS al- unerheblich ansieht, ob der Mann, welcher an die Spitze der Regierung treten will, vor dem Nichterstuhl der Ehre und kv» Anstande» bestehen kann. Einen Staat, in welchem solche Dinge möglich sind, kann man nickt mehr unter die civilisirten rechnen, die Sitten- verderbniß hat in Frankreich einen so hohen Grad erreicht, daß die Grundbegriffe von den edelsten Gütern der Mensch heit dort ihre Krajt und Geltung verloren haben. Alles, waS geschieht, fällt unter den GestchlSpunck dcS Eigennutzes und der nationalen Eitelkeit. Die Franzosen suhlen sich in kcr Lage, in welche sie durch de» Krieg mit Deutschland ver setzt worden sind, nicht wohl, und in der dadurch erzeugten üblen Laune verfallen sie aus die größten Tollheilen. Der Deulsckciihaß, die krankhafte Sucht, Spione zu wittern, der Rachedurst, der heiße Wunsch, wieder wie ehedem die erste Nolle in Europa zu spiele». haben die Franzosen au» ihrem moralischen Gleichgewicht gebracht, und eine AuS- aeburt diese» KrankheitSzustandeS ist der BoulangiSmu«. Sie haben sich den Boulanger, wie sie ibn wünschen, mit ihrer lebhaften EinbildungSkrast zurecht gemacht, sie hoben a» ihm die äußeren Formen gewisser Eigenschaften entdeckt, die der Mann der Thal »ach ihrem Herzen haben muß, unv jetzt halten sie an ihm fest, mag er im llcbriae» sei», ivie er wolle. Die Erklärung dcS Generals du Barail bei dein Bonaparlisteiibaiiquet ist mir aus diese Weise zu verstehen, und es ist ai-zunehmen, daß diese Erklärung vielfach in Frank reich wiberhallen wird. Bleibt diese Kundgebung vereinzelt, sind bic Republikaner zu der lleberzcugung gelangt, daß sic zusamnicnstehen müssen gegen die Gefahre», welche Abenteurer vo» der Bit BoulauaerS Frankreich bereite», tan» hat Boulanger die Wirkung eine« scharfen Heilmittel« gehabt. Erholt sich aber Boulanger von dem Schlage, welche» ihm d e Verurtheilung zur Deportation versetzt hat. da»» ist Frankreich nicht mehr zu Helsen, dann wirb e» dem Schicksal anhe>»>sallcn, was c» sich selbst ge schaffen hat. * * » * Die Stelle deS Urtheil«, worin der Oberste Gerichtshof die verschiedenen Anklagepuncte begründete, lautet: l Zur Anklage des Attentat«: betreff« des srcvelhaften A»- lchüig« ». was Boulanger anlanqi: in Erwägung, daß au» den Lctiristhücke» der Unteriuchung heivorgehl, d,ß der genannt« Boulanger seit wen aer al« zehn Ialne» und naineuilich am 8. und 14. Jnll zu Paris irw-lhasle Anschläge begangen ha», deren Zw ck ivar. sei es. ri- Reg erung z» virnickien oder zu wechs-In. sei es, d>e Bürger odc, B wovner zu reiz-n, sich gegen di« Vers, ssungsmäßige Behörde zu bewaffnen, Anschläge, welche sich duich Vollzieh»»!!«- Handlungen oder versuche knndgaden, die nur durch Umstände, welche von dem W llen ihre- Urhevers n cht abhingen, ohne Wirkung blieben; d. was Dillon »»langt: IN Eiwägung, baß au« ben Schriftstücken der Uniersuchnng hervorqeht, daß er sich schuldig gemacht hat, zum nämlichen Ziel und bei der näinlichen Gelegenheit Boulanger bei den Thatlache» nnt Wisse» gehoben oder unlerffutz: zu Hoden, die Handlung vorbereitete und erleichterte; c. was Rochesort anlaugt: in Eiwäguna, daß au» den Schriststück-n der Untersuchung her vorgeh», daß er zur nämlichen Zeit und bei den nämlichen Gelegen heiten durch Umtriebe oder ftrasbare Artikel zum Verbreche» frevelhaften Anschlags aussereizt oder Weisungen, um ihn zu be gehen. gegebr» hat: paß er Boulanger bei den Thailochen mit Wissen geholfen oder unterstützt bat, welche die Handlung vorbereitet und erleichtert haben, und daß er sich hieraus de« vom genannten Boulanger begangenen srevelhasten Aulchloqs schuldig gemacht Hot. II. Zur Anklage »er Uoterschlaguug von Geldern; was «oulanaer anltmgt: in Erwägung, daß auS den Schriftstücken der Uetersnchunq hervoigeht. daß der genannie Boulanger I88K „nd 1887 zu Paris, als er KriegSminister und m vieler Eigenschaft Staalsdepositor oder Rechnnngssührer war, Staat-gelber, die einen Werth von über '240000 Jrcs. Helte», mit der Bewandtrttß entwandt oder „ater-
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