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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188912291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18891229
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18891229
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1889
-
Monat
1889-12
- Tag 1889-12-29
-
Monat
1889-12
-
Jahr
1889
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1889
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tkrfckeint täglich früh 6'/, Uhr. Krdaklion und Lrprdition Iobannesgasse 8. Sprechstunden der Uedartion. vormittags 10—IS Uhr. Nachmittag- ö—k Uhr. tz Pr R»«i»rw8e»i, ««chr PH »er für »te nS»fts«l,en»e »,««er »eM«Wtrn Inserate an «ache»ta,en »i« L Nhr Nachmittag«, ,« G»nn- «n» Kesttage« stütz »>» '<>» Utzr. 3n den Filialen für Äns.-Änuahmr. ktt* Klemm, Univerfftitsstraße 1. Lauts Lüsche, Kathariueustr. 23 pari, und König-Platz 7, nur bis '/,L Utzr. KnpMer.Tllsebiaü Anzeiger. Organ für Mitik.LacalaMiMe.Landels'«ndGesMsverkehr. 2lbo«neme«t»prei» vierteljährlich 4'/, Mk. incl. Briogerlohn ö Mk.. durch die Post bezöge» ÜMk. Jede einzelne Stummer 20PI Belegexemplar 10 Ps. Gebübren siir Extrabeilage» (in Tageblail-Forinai gesaltt, ohne Postbeiöroerung 60 Mk. mit Postbesörderung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzeile SO Pf. Größere Schriften laut uns. Preiöverzeichniß. Tabellarischer u. Zifiervsatz nach höherm Tsris. Ukklame» »»ter dem RtdactioaSstrich die 4ge!palt. Zelle SOPs^ vordenFamiliennackrichte» die 6gespaltene geile 40 Ps. Inserate sind stets an die Expedition za lende». — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prneouiuenwäo oder durch Post« »achnabme. Z 383. Tonntag dm 29. Decembcr 1889 83. Jahrgang. Inr gesalligen Veachtung. Um bei Ausgabe der Legitimationskarten zum Abholen des Tageblattes beim Quartalwechsel den Andrang möglichst zu beschränken, haben wir die Einrichtung getroffen, daß Karte und Rechnung bereits von heute an in Empfang genommen werden können. Lxp«<M1ün ü«8 I^lpLlxer laxedlatte«. Amtliche Bekanntmachungen. Bektnntnachllng. Nachdem die Ortsstakute, wornach die Gemeinde»» Volk- uiarSdorf, Neustadt, Neuschönefeid, Sellerhausen, Neureudnitz. Thonberg. GohliS und Eutritzsch am 1. Januar 18S0, die Gemeinden Lindenau, Ptagwitz, Kleinzschocher, ScLleußig, Connewitz und Lösnig am 1. Januar l89l in die Sladt Leipzig ausgenommen rverdm sollen, von dem Königliche» Ministerium de« Innern im Einverständnisse mit dem König, ichen Ministerium de» Culni» und öffentlichen Unterricht«, owie dem evangelisch-lutherischen LandeSconsistorium mittelst DcreteS vom 2l. d. M. bestätigt worden sind, bringen wir diese Statute, bezw. im AuSzuge, nachstehend mit dem Be merken zur öffentlichen Kenntniß, daß dieselbe» in der Nuntiatur unseres Nachhause» von heute ab vier Woche» lang zur E»>- ichlnahme auSliegen werden und daß ebenso beglaubigte Auö- iertigungen derselbe» iu den beziehentlichen Geineindeaiutern der erwähnten Landgemeinden emgesehen werden könne». Leipzig, den 24. December 1889 Der Rat- der Stadt Leipzig. l)r. Georgi. Pentschel. Rath SeSenIliche Sitzung -er Studtveror-uelen Donnerstag, den 2. Januar L8V«, Abends « Uhr, i» Saale der a« Abends vornraligen HaudelSbörse Ras«h«arkte. . Tagesordnung: I. Wahl deS Borsteher» und der beide» Bicevorsteher. II. Wahl der Mitglieder de« Wablau-schuffe». lll. Bestimmung eines neugewählten Mitglied«« au< der Elaste der Unansässigen, welche« Ende 1891 au«, zuscheivea bat. I. «it Ortsstatut, die vereint,un» der Laadgemetude SoH«ar«-ars der Stützt Leipzig tzetr. Ueber die Bereinigung der Loiidgemeinde LolkmarSdors mit der Stadtgemeiude Leipzig ist von der zuständigen Vertretung beider Ge» memden de,, mit Genehmigung der^ Aufsichtsbehörde in Gemäßbeit Stadtvcrordneie der Swdi^ ^^„ordnelen Zusicherung, eine «ermehrung der « ^^ ^ ermöglich', da 8 d«> durch Ortsstatu» vornebme» zu wollen de cd« e Berück- den Wahlen für die Gemeindevertretung «ne unu ^eien kann der i» B°,ki..°r-d°.f °°» Boro-.«' Stimmberechtigt bei den Wahlei. i" 4 sosern nicht wieder einer der m 8-44 «^vw s.„d au« geda«wn «u.schi'esm>iMrunde n. q ^ wählbar nach Maßgabe von tz. 46 der m^vio,i. - zur '.'In- ---- «-»«Xi,»» i» °b" Gemeindeamt angcrechnel. ^ Zum «weck, der Wahl der ^^-^rdn-i-^ d-r S.ad'be».^ Leipzig einichln ßl'ch der h," Wadlderc«ligteo der mehrere Wahlbezirke ewzutheilen, wr « Mahl thunl>«st cr- Beme nde «olkmar-dori ^-6^ '° °-. d leichtert. Die Abgrenzung der Bezirke ,on oi», ^ pcr- Ob dabei au« di- Zahl ^^"...^^^äßige,, Eni,«!.chung von th ilt werden soll, bleibt der veri Rath und Eiadtoerordneteir Vorbehalte». van 88- 6 .sg. der Revid.rte. Siadie-Ordoung und 8- Her ^.UdoM Bekanntmachung. Neujahrs-Vricherkkhr. Zur Förderung und Erleichterung des ReujahrS- BriefverkehrS ist es gestattet, Briefe, Postkarten und Drucksache», deren Bestellung iu Leipzig und den Bororten von Leipzig durch die Post am 1. Jannar früh gewüuscht wird, bereits vom 2«. December ab zur Einlieseruug zu bringen. Der Absender hat derartige Briefe rc.. welche einzeln durch Hdostwerthzeichen frankirt seiu muffen, in einen Umschlag zu legen, diesen zu verschließen und mit der Aufschrift zu versehen: „Hierin IrnitlLlrt« Neujahrsbriefe für den Ort. Au das Kaiserliche Postamt 1 in Leipzig." Solche Umschläge sPackete) mit Nenjahrsbrieseu konueu bis einschließlich den 30. December entweder an den Poftanuahmestelleu abgegeben, oder, soweit es der Umfang gestattet, in die in Leipzig und in den Bororten von Leipzig ausgestellten Brief kasten gelegt werden. Am 31. December ist jedoch die Abgabe aus schließlich bei den Annahmestellen des Postamts 1 sAngustvSplatz) zu bewirken. Die sämmtlichen, den Umschlägen rc. entnommenen Briese u. s. w. erhalten den Postausgabestempel vom 31. December «—7 Uhr Nachmittags. Ausdrücklich wird bemerkt, daß die Einrichtung fich lediglich auf die in Leipzig per bleibenden oder «ach den Vororte« von Leipzig bestimmten Briese sOrtsbriese) erstreckt. Es wird ersucht, von dieser Einrichtung, welche der störenden Einliefernng von Masse ubrieseu am Sylvesterabende zu steuern bezweckt und der ord nungsmäßigen Abwickelung des gesteigerten Bries- verlehrs beim Jahreswechsel überhaupt zu gute lammt, einen möglichst ausgedehnten Gebrauch zn machen. Leipzig, 20. December 1889. Der Kaiserliche Ober-Postdireclor. Watter. Die anderweit umgeorbeiteie Sparkassen- nnv Leihhaus- ordnung der Stadt Leipzig vooi 1. Februar 188!» ist von dem Königlichen Ministerium de« Innern laut Urkunde von, 31. Mai d. I. bestätigt worden. Wir bringen die» mit dem Bemerken zur öffentlichen Kcnntniß, daß einige Exemplare dieser Ordnung vom t. Oktober d. I. ab zu Jedermann» Einsicht in unserer Nuntiatur, sowie in der Buchhaiterei und Hauptcaff« de» Leihha«»- und SparcaffengebäudeS auSliegen werden und daß die betr. Orvnung mit dem 1. Januar 1890 in Kraft tritt. Lau denjenigen Einlegern, weiche bi» dahin wegen Zurück nahme ihrer Einlagen sich nicht meiden, ist nach den de stehenden Statuten anzunehme», daß sie mit der neuen Ordnung einverstanden sind. Leipzig, am 27. September 1889. 4227 Der Rat- der Stadt Leipzig l» 'Ooo vr. Georgi. Wilisch, Aff. Von dem unterzrichneten Armcndirectorium find einig Botenstellen mit Beginn de» neuen Jahre« zu besetzen Bewerber um diese Stelle» wollen ihre Gesuche bi« zum 3l. December bei dem Armcnamte unter Beifügung ihrer Zeugnisse emrrichen. Militairpersonen mit Unterossicier«- charakter und guter Handschrift werden in erster Linie berück sichtigt. Leipzig, den 28. December 1889. Da« Armen Directoriu«. Ludwig-Wolf. Remdirlen Landgemeinde-Ordnung salzende» Uebereinkomme» ge schlossen und als für beide Brmemden bildender OrlSstotut voll zogen, auch vom Ltöaiglichen Ministerium de» Innern genehmigt worden: 8- 1- Der Gemeindebezirk von Boikmarsdors wird mit dem Stadt- gemeindebezirk vereinigt; dadurch wird die Semeiad« BolkmarSdors ei» Thcil der Stadtgemeiude Leipzig, die Mitglieder der erste«» w-rde» zu Mitglieder» der letztere», und in Bezug auf Rrchte und Pflichten der Gemcindemiiglieder, Autheil an den Semeiudeaaftalten, Stisiulige» und Schulen und sonst den übrige» Mitgliedern der Stadigemcinde Leipzig vollkommen gleichgestellt. Die Bcreiuigung eriolgt jedoch nur uuler dea iu diesem Statute gemachten Vorbehalten bezüglich der vorläufigen oder dauerndeu Foriwirkung der bisherigen Selbstständigkeit der beiden Gemeiudr- bezirke. ». 2. Da» Brrmöaeu der Gemeinde BolkwaKdors wird mit dem der Stadtgemeind« Leipzig mit der Pirkuag verschmölze«, daß letztere da» E>ge»thum an dem Vermögt» erwirbt and überhaupt i« all« Rechte uad Bei Kindlichkeiten der ersteren rlnkrltt. Soweit eiue Ber. »flichtung der ««meinbs Bolkma»«d»rf nach ß- 2, Absatz 1 der Revidirten Landgemeinde^)!dimng zur Erhaliung von Stamm- verniög-n vorlag. geht dieielbe ans di« Stadt Leipzig nach ß. S, Absatz 1 der Revidirten Hlädte-Ordnung über. 8- S. Di« Mitglieder der Landgemeinde BolkmarSdors, welche durch die Bereinigung Mitglieder der Stadtgemeiude Leipzig geworden find (8> l). find auch unter denselben Boraussetznugeu. wie die btSderigea Mitglieder, zue Erwerbung de» Bürgerrechtes der Stadt Leipzig berechtigt und verpflichtet, dergestalt jedoch, daß die Voraussetzung der Berechtigung und Verpflichtung, welche iu 8 17 der Revidirten Städtc-Ordnung bezüglich des Wohnsitzes auSgejproche» ist, als vor handen onzusehen ist, wen» und sobald dos betreffende Slemeinde- Mitglied feinen wesentlichen Wohnsitz seit den letzten zwei, beziehentlich drei Jahren in der Gemeinde Boikmarsdors oder auch nur theilweise da und theilweise in Leipzig oder einem der mit der Stadt Leipzig vereinigten Vororte gehabt Hot. Der Verlost des Bürgerrechte» der Stadt Leipzig nach 8- 24, a der Rcoidintu Siädte^Ordnung soll ferncr für die zur Zeit der Bekannlmachuug diese» Ort-statute» uoch uicht au» der Bürgerlifte gestrichenen Leipziger Bürger nicht emtreieu, welche nach der Aus gabe des Wohnsitzes in Leipzig während der letzten zwei Jahre ihren Wohnsitz ganz oder theilw-isc in der Gemeinde BolkmarSdors gehabt habe», und zur Zeit ter Bereinigung Mitglied der letzteren find. 8- 4. Sofort nach Vollziehung und Geuebmtguug diese» Statut» kSnuen diejenigen Bemeiodeglieber von Boikwarsdorf, welche »ach K. 3 diese» Statut» zur Erwerbung des Bürgerrechte- der Äadt Leipzig be rechtigt sind, bei dem Rathe der letzteren die Einleitung der Er örterungen über Ertheilung de» Bürgerrecht» beantrage», damit eiu- «rrtende» Falle» sofort nach Vollziehung der Bereinigung die durch f. I« der Revidirten Städte-Ordnuag vorgrschriedene Verpflichtung erfolgen kann. Die Ertheilnug erfolgt gebührenfrei. Den» Rathe der Stadt Leipzig bleibt vorbehulte», da» z. Z. iu Leipzig geltende Anlagenregiilativ sammt Nachträge» und mit den etwa im Wege von 8- 30 der Revidirten Städte-Ordnung noch hcrbeigesührteil Aenderungen von der Veremiauug an i» der Gemeiude BolkmarSdors einzuführen. Sosern ober diese Emsühruag bei Voll zieh»! g der Vereinigung noch nicht möglich ist. werdea dir Anlagen in BolkmarSdors noch nach den, letzt d-iseibft bestehenden Regulative sorierhoben, es findet ober eine doppelte Erhebung voit Anlagcn aus den in Leipzig und in BolkmarSdors befiodiichen Steuerauellen nicht mehr statt. Vielmehr erfolgt solchenfalls die Brranlagnüg au» Grundbesitz und aus Gewerbebetrieb nach dem Regulativ« de« Ori», IN desseu Bezirk der Grundbesitz und beziehentlich die Hauptnieder lassung des Gewerbebetriebe» gelegen ist, die au» sonstigem Eia komme» nach dem Regulative des wesentlichen Wohnorte», welchen der Pflichtige zur Zeit der Aufforderung zur Declaration bat. Ist dieser Wohnort ein anderer Ort ol» der, wo der Grundbesitz, de- ziehe,itlich die Hauptniederlassung gelegen ist, so wird da» Einkommen aus letzterem von dem au» den übrigen Quellen abgezogen und besonders besteuert. Für die Besteuerung von Hunden gilt die Gemeiude Valkmars- dors vorläufig noch als besoudererLonstanatioalbezirk. und wird die Steuer nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Emjiihrung einer Hundesteuer betreffend, und den in der Gemeinde Lolkmarsdors giltig gewesenen örtlichen Vorschriften erhob n. Die Abgaben vom Besitzwechsel, welche ln Leipzig sür die Stadt und die Armeaauftalt erhoben werde», gelangen sofort mit der Bereinigung auch in dem L-zirke der Gemeind« Bolkmarldors zur Erhebung, wogegen von glrichn» Zeitvuuct« ub di« i, ietzierem bestehenden Abgaben uicht weiter erhoben werde»; bezüglich der io ber Gemeinde BolkmarSdors erhobenen B-sitzv«>indrrung«abgiben zur Schuic-isse jedoch ist in dem nach §. IS mir der Schulgemeinde zu treffende» Avkommen besonder« Bestimmung zu treffen. Für etwaige ,» der Gemeinde BolkmarSdors vorvandrne, noch 8. 21 der Revibietea Landgemeiud^Oldnung z, beuriheilend« Leistungen »nd Rechte einzelner «emrmbemilglieder «der einzelner Llasse» derselben ble>bea die Bestimmungen diese» ß. 21 vir. aus» serner maßaebeud. s. k. Mi« der Bereinigung der beiden Gemeinden geht di« Vertretung der Gemeind« Boikmarsdors und die Verwaltung der Gemeinde- angelegenheiten, sowie die obrigkeitliche Gewalt bezw. aus de» ülaih der Stadt Leipzig, bas Polizeiamt und die Stadtverordnete» »ach Mißqad« der Revidirten Städte-Ordnung und de» sür Leipzig bestehenden Orisftaluls über. oelcher vom Roth und den Stadtverordneten der genehmigen 'st: wird „-erber zwischen Lollegium eiue Bereinigung nicht erlangt, ""Mn *»ic B mungeu in 8 112 der Revidirten Slädte-Ordnnng Hierbei bleibt der Erwägung der betr. Factoren v°rbehailem dieser Hausdaltplan getrennt gehalten weiden oder nur als Grund lage zur Ausstellung eines Gesammthau-haltplank» sür das GesammI ^Älrv"w"Ge°mLßheit van 8- b da» ««laaeucegulativ der Stad, Leipzig sofort mit der Einverleibung elngesüdrt, so haben Rath und Stadtverordnete i« Gemäßheit von 8 23 diese- Regulativ» die Zahl ber »» erhebend«» einsachea Steuersatz« sestzuietzeu. Soweit nicht etwa» Andere» durch gegenwärtige« Statut be- stimmt >ft (vergl. oben ff. b) oder vom Rathe der «ladt Leipzig an- aeorduet oder mit LuftimmuuL d«r Stadtverordneten und «cneh- miaung de» königlichen Ministeriums des Innern zwischen chm und den, GemeinderH« zu BolkmarSdors vereinbart wird, trete» mit den. Tage der Vereinigung der Gemeinde BolknwrSvars mit der Stadt Leipzig die in letzterer gütigen Statute, Regulative, obrig- keitliche Bekanntmachungen und Anordnungen auch >» dem Bezirke der ersteren in Kraft und werden die in der Gemeinde Boikmar»- dors giltig gewesenen Statute, Regulative und Anordnungen außer Kraft gesetzt. Die zom Zweck« der Durchführung der in Leipzig giftigen ort<« gesetzlichen und obrigkeillichen Bestimmungen l» BolkmarSdors rr- sorderliche» Anordnungen erläßt, soweit nicht Brw lligungen^ sür de» Haushallplan dazu uöthig werden, der Rath der «ladt Leipzig. Au-schließeode Loucesfionen. welche zur Ausübung gewisser Be- uqnisse sür einen Gemeiadebrzirk ertheilt worden sind, als z. B. Benutzung öffentlicher Straße» zu Anlagen von Pferdebahnen. Her stellung und Bewirihschasiung von Anstalten »nr Gas- ober elektrüchen Beleuchtung. Versorgung mit Triakwasser, Anschlägen von Placolen und Ausstellung von Piocatsäule». brhalten bis aus weitere An ordnung de- Rathe» nur sür denjenigen Gemeiadebezirk Giltigkeit, sür welchen sic ertheilt worden sin». Die Entscheidung über Rekurse und Beschwerden gegen Ber- sügungen und Eaiicyließuugen der bisherigen Gemeindebehörde von Boikmarsdors, für welche nach 8- 6 unter b de» Gesetz-- d e Organi sation der Behörde» sür di« innere Verwaltung betr. vom 2l. April 1873 die königliche Ai»tSha»pimannschoft zuständig gewcicn sein würde, geht, soweit letztere »och keine Entscheidung getroffen hat. aus die KSnigUche Kreishauptmannschaft Leipzig »ach 8- 23 «uh d desselben Gesetze» über. L- 12- Die sür dir Dreunung der Wohlfahrt-Polizei von der Sicherheit»- Polizei und die Organisation der letzteren in Leipzig bestehenden Borichristen und Einrichtungen werden, bez. mit de» von den zu- ständigen Behörden und Bertretnngen noch zn beschließenden Aende- rnvar», auch aus dm Bezirk der Gemeind« Boikmarsdors übertragen. Der Bezirk der Gemeinde BolkmarSdors scheidet ans dem BezirkSverbande der Aiiitsdoaplmaanschast Leipzig aus und eS greis-n sür denselben die in 8- 9 des GeietzeS. die Orgaaiiaiio» der Be hörden für die innere Verwaltung betr. vom 2l. April 1873 sür die Stadl Leipzig getroffene» Bestimmungen in Verbindung »nt der Verordnung von» 1ö. Oriober 1874 Platz Weaca des Bezirks- vermögen» bleibt Auseinaiiderjktzung inil dem BezirkSvcrbande Vor behalten. 8- 13. Die Stadt Leipzig tritt iu die von der Gemeinde VolkmarSdor w«n «emeiiidebramtea abgeschlossene» Lienstverlrage unter solgenden Bedingungen ein: 1) Die übernommenen Beamten sind verpflichtet, eine ihrer Be- ru'rbildung angemessene und mit e nem ihrem srüheren Dienst- rinkouiwen gl ichzustelleuden Tienstgennß verbundene städtische «nftellnnq als «emeindebeamter (8- 104 der Revidirten Zladtc-Ordnung) oder Beschäftigung zu übervehmea. ^ Pknffo'isregulativ der Stadt Leipzig vom 20. Deceniber 1877. sowie das Orisstatut, die Rechtsverhältnisse der Ge- mklndrunterbeamten ,c. betreffend, vom 3. Januar 1885 nebst Nachträgen werden ans die übernommenen Beamten zur «ntvendong gebracht, und werden ihnen bei der nach S 7 de» Pension-regulativ- erfolgenden Berechnung der Dienstzeit die Jodre in Anrechnung gebracht, welche in einen, mit Pensivnlberechtigllng verlehenen Gemeindeamt? der Gemeinde VolkmarSdorf von ihnen verbrach, worden sind und nach der Peufionsordnung derselbe» ihnen angerechnct worden sein wurde«. ^ 3«ft ongestellt gewesenen Beamten der Gemeinde «oikinarldorf umecliegen leiten« de- Rathes der Stav, Le>vz g nach Maßgabe de« unter 2 erwähnten Ori-statui- der «unbigung n,!t ser burch dasselbe sür die i> treffende «.antten arnpve. welcher sie vom Rain, zug-ih ,li weiden, sestaesi ll en LL-L"^ ^lt voll zu gewähre«. Den übrigen kuadbaien Beamten ist « bkreiis länger als iunj Jahre im Dienste der G»^ mende Boikmar»dor, geftonden Hoden, »nd daien, die Sun. d gnug.nue.halb der eisten dre. Jahre „ach der Ber.iniaüna ""---»» In be,de, Ftllr» erloig, d.e «ehaltszahlung in den du,» d^ gedachte Ort.statu. bestimmten Fristen. I»'Ln Fallen wird aber auch, wenn der Beamte eine onderweite Anstelluiig irgend welcher Art mit fester Besoldung erhält, von diesem Zeitpunkte an der von der Stadt sorigezahlte Gehalt bis zur Höhe der dem Beamten durch die neue Anstellung ziifließen« de» Summe gekürzt. 4) Ist ftlr ri"«l von der Stadt übernommenen Beamten bereits vorher Unkündbarkeit eingetretcu, so gilt diese auch sür die Stadt. Es verspricht jedoch die Gemeinde BolkmarSdors, Unkündbarkeit an Beamie nicht weiter verleihen zu wollen, überhaupt der Stadt Leipzig nicht durch willkürliche, in den Verhältnissen nicht ausreichend begründete Neuanstellungen, Erhöhungen der Behälter und Ertheilung von Pensions berechtigung die Uebernahme der Dienstvcrträze erschweren zu wollen. b) Darüber, ob ein Angestellter ol» veumter anznsehen ist, eni- sLeiden zunächst die allgemeinen Vorschriften und speciellca Anstelluilgsbedingunqen dcc Gemeinde BolkmarSdors, und soweit solche nicht auSreichen, die allgemeinen in der Stadt Leipzig gellenden Bittschriften. Vor Vollziehung der Ber el,iaiinq wird zwischen den beiderseitigen Verwaltungen eine «eistündiguag zur Feststellung der Verhältnisse der einzelnen Beamten und Angestellten statifinde». 8- 14. Die Stadt Leipzig wird in dem Bezirke der Gemeinde Bolk- iiiarSdors oder so'ern noch andere unmittelbar benachbarie Vororte mit einverleibt werden, mindestens in einem unittittelbar benachbarlea t- ci» BernehiiiungSziinmer zur Entgegennahme der an dea molrath oder das Polizeianit zu richl-nden Anträge eiurichlc». Aernec sagt dieselbe zu. in gleicher Wege ein sür die Bewohner der Gemeinde Boikmarsdors leicht zugängliches islandesan». eine ljolizeitviche mit Metveffelle zu errichte», sowie Einrichtungen zu ressen, welche die Zahlung des Schulgeldes, der Anlage», die Ein- zahluug »nd Erhebung von Sparcasseneinlagen ohne unverhällniß- inaßigcn Zeilauswand ermögliche». 8- lö- Mit der Schulgemeinde ist ein besondere- Abkommen dahin zu treffen, daß gleichzeitig mit der Vereinigung der beiden poUlüchen Gemeinden auch der Schulbezirk der Gemeinde Boikmarsdors. soweit mit dem politiiche» Bezirke zusammeniällt, mit dem der Stadt Leipzig uuler Genehmigung der oberste» Schulbehörde ver einigt wird. Ist diesem Abkommen soll seiten- der Stadt Leipzig insbesondere bedungen werden, daß die Schulgemeinde Boikmarsdors ihr qe- sa»»nleS unbewegliche- und bewegliche» Eigen»,»»» aus die politische Gemeinde der Sladt Leipzig übe,trägt, wogegen diese verspricht, in alle Verträge und Bcrbiiidiichkeite» der Schuigemkiudc cin- treien uad die angestellten Lehrer und Schulbedienileten nach den vereinbarten Aastellung-bedingmiqen übernehme», auch sür die Be dürfnisse der Schulgemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der localftatutarischea Bestimmungen über Angelegeuh«>lea der Volks- chulen und den gemilchten SchulauSschuß vom 30. September 1875, bez. etwaiger späterer Abänderungen derselben und der für die Stadt und die ihr einverleibten Gemeinden aujzustellenden gemeinschaftlichen Locolschulordnung auskommen zu wollen. Es soll in diesen, Abkommen Vorbehalten bleiben, eine Revision der Bestimmungen über die Zusomnieniitzung des gemischlen Schul« ausschuffcs zur Möglichkeit weiterer Betheiligung von Vertretern der mit d-r Stadt Leipzig vereinigten Vororte vorzunehmen. Für den Bezlck der Gemeinde BolkmarSdors wird der Stadlrath Müglikd der Bezirksichulinjpeclion. während die Regelung des Be. zirkcS sür dea Bezirksschulinsperior der obersten Schulbehörde über lassen bleibt. ff. 16. Die kirchlichen Verhältnisse ber Gemeinde Boikmarsdors werden durch die Bereinigung der politischen Gemeinde mit dcc Stadl L ipzig nicht berührt, nur sind die »ach dem Gesetze die Publicotw» der zkirchenvorstands- und Synodalordnunq betr. vom 30. März 1868 der volitüchen Gemeinde zuffehenden Rechte und anserlcqlr» Pflichten in Gemäßheit dieses Gesetzes von der Bertrclung der Stadl Leipzig zu üben, während die geistliche und weltliche Jnipection dis zu etwaiger anderweitcr Regelung durch die zuständigen vorgejetztcn Behörden unverändert bleibt. 8 17- Die Gemeinde BolkmarSdors wird mit der Stadt Leipzig zu eine», Orl-armenverbaude vereinigt; sür die Erwerbung und den Verlust deS Unterstützung-Wohnsitzes ist der Zeupuntt »laßgebeiid. an welchem die Bereinigung der beiden Genieindebezirkc vollzogen wird, und werden also bis zu diesem Zeitpunkte die beidcn Gemein den als selbstständige Ortsarmenverbände angesehen und behandelt. 8- l8. Die Sladt Leipzig wird Veranstaltung treffen, daß der Gemeinde BolkmarSdors nach der erfolgten Vereinigung iml ersierer, sobald als es technisch die Verhältnisse gestatten, d-c Wasserleitung zugesüdrt wird; auch sollen dabei die allgemein geltenden Tarif- und sonsiigen Borschrillen zur Anwendung kommen, nur behält sich die Stadt Leipzig vor, falls sie es sür angemessen erachtet, die obliqaioriiche E-nlübrung von Wassermessern, verbunden mit einem Gcbühreii- niiiidestbetrag, vorzuschrcibeu. 8- is- Die Stadt Leipzig wird in den Vertrag der Gemeinde Bolk- marsdorf mit der Thüringer GaSgeiellichnst zu Leipzig einirelcii; die Gemeinde verpflichtet sich, a» dieiem Vertrage keine Aciiderung inehr ohne Zustimmung de- R-ithcs der Stadt Leipzig porziiiiehmcn, den Vertrag nickt zu verlängern, auch iinl keiner anderen GaSgcftll- schast Vertrag abzuschliesten. Weiter verpflichtet sich die Gemeinde Boikmarsdors, ohne Zu stimmung de- Rathes der Stadt Leipzig Niemandem Eonceff'io» zur össeaiüche» Beleuchtung durch Eieklriciiät oder ionsiige Mute! zn geben, auch Niemandem die Benutzung, oder Ueber- und Unlcc- sührung der Straßen und Wege zu diese» Zwecken zu gestalte». Jngleichen tritt die Stadt Leipzig in das Rkchisverha luiß, in welchem sich die Gemeinde Volkmarsbors zu der Sporcnsse in der Parochie Schöiiestld besindel, insonderheit i» Bezug aus Bcrwaitung, Berlreiung, Rechte und Verpflichtungen hiermit ein. - 8- 2v. Der Gemeinderath zu Boikmarsdors ertheilt dem Rathe dcc Stadt Leipzig die allgemeine Zusicherung, daß er sich vor der Ver einigung oller Maßnahmen cnlbaltcn werde, welche geeignet sein wurde», der Finanzlage der Stabt Leipzig Nachthcil zu bn» ien, oder die Berhältinsie, aus Grund deren die vorstehenden Ver pflichtungen cingegangen sind, zum Schaden der Stadt Leipzig zu ändern. ^ . 821. Der Zeitpunkt sür den Eintritt der Bereinigung dir beidcn Ge meinden wirb aui den 1. Januar 1890 seftgeietz». Leipzig und Bolkmarsdori, de» 6. Rovember 1889. „ k" Rath »er Ltatzt Let-zig. Die rti>»»»er-r»„eir» (O. 8.) Vr. Georgi. (Q 8.) vr. Schill. Oberbürgermeister. Vorsteher. ^ Hcnlschel. Trr «e«rin»erattz zu v«>k«ars»ors. sl-, 8.j Paul Lodse, Gemeindevoriiaad. Richard Schütz. Bemeindeälrester. Earl Richter. Gemcindeällester. Vorstehende- Orksffaiut wird hiermit im Eiiiveislniid.iiie mit dem Ministerium de» Euliu- und üffenliichcn Unterrichts, sowie den» enongeiisch-iulherffchen LandeSconsistorium, bestätigt, woiubcr gegen« wactiqes DffMt ausneierligt worden ist. Dresden, am 21. Decembcr 1889. „ , Wi«u«er,uu, »es Inner». 11-- ti.) p. Nostitz-Wallwi» Müiickiicr.
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