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. — - ' - --------- - K7S« Gemeinbemitgliedern durch Minderung der Steuerlast zu Gute komme» zu lasten, in eine fest« Anlage verwende» wollte, von welcher kommende Jahre lediglich den Nutzen haben würden, ohne irgend etwa- zu den Lasten beizutragen. Der Ausschuß empfiehlt deshalb ferner dem Collegium, dasselbe wolle: a) dem Rath erklären, daß derselbe zu einer darlehn-weisen Verwendung aus dem Amortisationsfonds der Zustimmung de- Collegiums bedürfe; d) die darlehensweise Entnahme eines TheilS der Baukosten aus dem Amortisationsfonds genehmigen ; dagegen e) die Verwendung von Betrieb-Überschüssen der Gasanstalt zu den Kosten des Gasometer- ablehnen und dafür ä) beantragen, daß der betreffende Bedarf darlrhnSweise auf gebracht und die Zinsen des Darlehn S aus den Betriebs- Überschüssen bestritten werden. Herr Lorenz: Ich erlaube mir, Ihnen das Gutachten noch mit ein paar Worten zu empfehlen. Ich kann nicht ander- sagen, als daß da- RathScommunicat auf mich einen sehr überraschenden und sehr peinlichen Eindruck gemacht hat. Wir haben an den Rach eine Forderung gestellt, die wirklich, wie mir scheint, eben so klar, wie für jede Finanzwirthschast unabweislich, ja, die in unserem StaatSleben längst ohne Widerrede eingebürgert lst; wir stellten sie hin, wie ein uns selbst und den Steuerpflichtigen schuldiges Sxempel, welches Klarheit und Uebeisichtlichkeit unserer städtischen Rechnung befördern sollte, und bettachteten sie als ein höchst harmloses Begehren — und nun erhalten wir zur Er widerung — dieses Communicat! Leider giebt es der Differenz- punete zwischen Rath und Stadtverordneten mannichfache, wird deren auch in alle Zukunft geben, weil der nach der Stätteordnung bestehende Dualismus sie selbst nochwendig macht. Um so be dauerlicher ist eS daher, daß ganz unnöthigerweifs neue Differenz- puncte bei den Haaren herbeigezogen werden (hört! hört!) 8, ich sage acht eng vollgeschriebene Seiten hindurch müht sich der Rath ad, um uns zu erzählen, daß eS rein unmöglich sei, den „Nachweis" der Mittel zu liefern, weil er meint, wir verständen in der That darunter die effective Vorzeigung der Gelder und Sorten, mit denen die Ausgabe bestritten werden soll, — just als ob wir uns vorher die Banknoten und die ein gesiegelten Vier groschenstückchen ansehen wollten! Meine Herren, ich stehe nicht an, zu erklären, daß ein solche- Verlangen unsrerseits ein Un sinn gewesen wäre, und eS ist höchst bedauerlich, daß der Rath acht Setten gebraucht hat, in denen er uns einen solchen imputirt. Ich selbst habe den betreffenden Antrag gestellt; er gelangte nicht ohne Weiteres zur Annahme, sondern der gegenwärtige Herr Vicebürgermeister 0r. Stephani schlug den AuSvruck „Nachweis" vor, also wird er nun jedenfalls bei unsrer Erwiderung dem Rache Nachweisen, was wir unter Nachweis verstanden haben und was allein nach gesundem Menschenverstände daruntrr ver standen werden kann. Ich habe nicht Zeit gehabt, im Adelung oder in Wörterbüchern mich klar zu machen, ob dieser Ausdruckwirklich streng richtig ist, jedenfalls wird es aber da- zutreffende Wort sein und wenn in einer fein nachdenkenden Seele Zweifel auffteigen konnten, so wäre erne Anfrage bei unserem Bureau oder sonst sicherlich zweckentsprechender gewesen, als diese lange Auseinandersetzung. Wie aber in der Regel die Spitzen abbrechen, wenn man sie zu fein zuspitzt, so ist eS auch hier gegangen. Bei all diesem Ma terial und den Vorwürfen eine- ungesetzlichen Verlangens sind doch gerade die Paragraphen übersehen worden, welche notorisch da- Recht auf unsere Seite stellen. Zudem ist der ganze Geist unserer Städteordnung danach, daß der geldbrwilligenden Körper schaft auch da- Recht zusteht, über die Beschaffung der Mittel mitzusprechen. Der Rath ist ich will nicht sagen ganz bei dem in einem Nachbarlande gesprochenen Satze: „DaS Geld nehme ich, wo ich eS finde!" aber doch in der That diesem Worte nahe, sehr nahe. — Er prätendirt, daß er bei dev von uns verwilligteu Ausgaben frei über die Gelder schalten dürfe, dem steht aber der Wortlaut der Städteordnung entgegen. Sollte wider Erwarten in diesen Anschauungen eine Aenderung nicht eintreten, so bliebe uns schließlich nicht- mehr übrig, als immer weniger zu verwilli- gen. Wir haben da- Heft in den Händen, und es ist nicht klug, zu oft daran zu erinnern. Manchmal hört man unfern Rath als liberal rühmen, ich fürchte aber, wenn ein Geschichtsschreiber ein mal in unser Archiv blicken und dieses Schreiben finden sollte, so würde er da- kaum vermuthen (Bravo!). Sollte Jemand fürchten, wir gingen wenigstens in praktischer Beziehung zu weit und würden die Ansätze de- Budget- zu sehr ins Kleine gehen lasten, so gebe ich zu bedenken, daß nach dem Localstatut alle Bausachen mit einem Aufwand« von weniger als 500 Thlr. gar nicht zu unserer Kenntniß gelangen, daß also durch da- von uns in Aussicht genommene Verfahren nur wenige Posten betroffen werden. Der Rath meint, er sei berechtigt, ohne weitere- aus den Castenüberschüsten Geld zu nehmen, weil diese städtisches Vermögen sind, welches er zu verwalten hat. Auf diese Ansicht würde jeden falls, wenn sich der Rath n.cht noch eines andern besinnt, bei der Steuerbewilllgung zurückgekommen sein Eigrnthümlich ist «S, daß der Rath sagt: wenn es sich um ein Darlehn handelte, so würde er freilich unserer Zustimmung bedürfe«, und doch handelt e- sich hier thaisächlich gerade um «in Dar lehn! welche- der Rath dn der AmortisatiouScaste machen will. Ich kann die Hoffnung nicht aus geben, daß der Rath in dieser so wichtigen Finanzangelegenhett doch noch zu einer andern Meinung gelangen werde, äch rechne dabei nicht nur auf die Ansicht de- jetzigen Herrn Bicebürger- meisierS, sondern muß auch annehmen, daß die übrigen Raths- Mitglieder sich der Meinung nicht verschließen werben, daß wir die vollkommene Berechtigung haben und da- Zweckmäßige vorge schlagen haben. Allerdings weiß ich, daß wir »s in solchen Com- municaten nur mit dem gesammtm Rathe zu thun haben , mdeß trägt da- vorliegende eine sehr subjective Färbung und die Mit glieder des RatheS sind bekanntlich der Concipirung der Schriften nicht betheiligt, so daß sie, wenn sie von denselben, wie ich sehr bitte» möchte, Einsicht nehmen, gewiß mit uns übereinstimmen und eS uns nicht verübeln werden, wenn sich unser Collegium dagegen auflehnt. (Bravo!) Einstimmig trat die Versammlung darauf allen Anträgen des Ausschusses bei. (Fortsetzung folgt.) Der Markert'sche Raubmord. * Leipzig, 4. Novbr. DaS en^etzl'che Verbrechen, welche- am vorgestrigen Abend in unfern Mauern verübt worden, ist natürlich , noch immer fast ausschließlich der Gegenstand de- allge meinen Interesses. Eben deshalb wird eS wohl nicht ungern ge sehen werden, wenn wir, auf Grund sorgfältiger Nachforschung, lN Nachstehendem noch eine Re.he von aas den Mord bezüglichen Einzelheiten mitthellen, die wir aber ausdrücklich mit allem Vor behalt« geben, obwohl w r in die Glaubwürdigkeit der Quellen, quS denen wir geschöpft, nicht den geringsten Zweifel zu setzen Veranlassung haben. Am Abend de- letzten Donnerstags hatte sich der Kaufmann Markert, seiner Gewohnheit nach, in eine seinem GeschäftSlocale nahe gelegene Restauration begeben , um dort ein GlaS Bier zu genießen, dann aber vor der Schließung seines Verkaufslocales nach demselben zurückzukehren. In der gedachten Restauration nun ist, wie man hört, Marken zufällig mit einem Manne zu- sammengetroffen, der, gegenwärtig als Schneidergeselle hier thätig, früher bei ihm als Markthelfer in Diensten gestanden hatte, und man vermuthet nun, Marken habe im Gespräche mit diesem Manne vielleicht auch des Umstandes Erwähnung gechan, daß er in den nächsten Tagen sein neu gebautes HauS in der Roßstraße „richten", dagegen statt des dabei üblichen Schmaußcs re. den betheiligten Gewerken und Arbeitern lieber entsprechende Geldbeträge zukommen lasten wolle und daß er zur Ordnung des dazu Röthigen noch einmal in sein Verkauf-local sich begeben werde. Diese Mittheilung, welche auf da- Vorhandensein größerer Summen in letzterem schließen ließ, habe nun — so denkt man sich allgemein den Her gang — den mir den örtlichen Verhältnissen m dem Markert'schen Geschäfte genau bekannten ehemaligen Markthelfer wahrscheinlich in Versuchung geführt, und so habe sich derselbe bald darauf nach Marken- Laden begeben, sei von dem Hausflur aus, wo er noch bei einem Dienstmädchen sich nach Markeris Anwesenheit erkundigt, durch die Hintenhür in das Gewölbe emgetreten, um angeblich ein paar Cigarren zu kaufen, und habe den Verkäufer, als der selbe behufs Herausgabe von Geld sich nach der Lademasse herunter gebückt, mit einem kraftvollen Schlage zu Boden gestreckt. Daß gleich der erste Schlag den sofortigen Tod des brklagenSwerthen Opfers herbeigeführl habe, macht auch den sonst befremdlichen Umstand erklärlich, daß in dem so lebhaft frequenttrten Hause kein menschliches Ohr einen Hülferuf, einen Schmerzensschrei oder da- Röcheln eine- Sterbenden vernommen hat. Nur der größeren Sicherheit wegen scheint der Mörder dem Unglücklichen noch mit einer zweischneidigen Waffe Stiche und Schnitte an Hals und Hinter topf beigebracht zu haben. Welche Beweggründe den Verbrecher zur Verübung seiner That angespornt, ergiedt sich klar aus der Thatsache, daß er dem Ge mordeten Uhr und Ringe und Geldtasche abnahm und die soge nannte Handcaffe des Ladens (mit etwa 25 Thlr. Inhalt) plünderte. Ob er die ebenfalls im Laden befindlichen größeren Geldsummen nicht gesucht oder nicht gefunden habe, steht dahin ; glücklicherweise sind ihm dieselben nicht in die Hand gefallen. Die Markert'sche Familie war an dem für sie so verhän-uiß- volleu Abend unbesorgt zu Bett gegangen, ohne die Rückkehr ihres Haupte- abzuwarteu, und so kam e-, daß man erst am folgenden Morgen (Freitag), als man das Bett des Hausherrn unberührt vorsand, von schlimmen Befürchtungen erfüllt, nach besten Ver bleiben forschte; und nun mußte sich ja sofort die erschreckende Ge wißheit Herausstellen. Denn als das Verkaufsgewölbe zur gewöhn lichen Stunde geöffnet wurde, fand man die Leiche Marker tS im Blute schwimmend hinter dem Ladentische, auf letzterem aber vier Cigarren in ein Papier gewickelt, wahrscheinlich dieselben, welche der Mörder von dem arglosen Kaufmann verlangt und bei deren Bezahlung er denselben niedergeschlagen hat.