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um. rger den. inz. a. otel mm. i. lU«. sag, ol. Sieb. der<- ruffe. ol. >en. er H. lleph. sUur. ötock- ePol. ir. de- Ümstb. 12.20; 1'/. 92'/,; Rente Notiz. ; 3°/o Eredit erschks. )0Pfd. 44^, j. 44'/. —39 al. dez., veptbr.» Z000 «/, O«br.- Effectiv ZK. «d vo« me.) — en. » vo« Anzeiger. Amtsblatt -es Kömgl. Bezirksgerichts md des Raths dn Stadt Leipzig. M 228. Sonntag dm 16. August. 1863. - Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger MichaeliSmeffe beginnt qm 28. September und endet mit dem 17. Oetober. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische so wie die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester reich ischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier feilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 5) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden auSstehendea Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gchattet, während zum Ein packen die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedeSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feilhalten, ist das Auspacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 24. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigev Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Emlauten dis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 9) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester reichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 10) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung des WaarenverschlusseS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. > «ipzig am 15. Juli 1863. Der Skath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Obst - Verpachtung. Die diesjährigen Obstnutzungen der städtischen Chausseen und der Anpflanzungen auf den Wiesen vor dem Floßthore sollen au den Meistbietenden gegen baare Zahlung, mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten so wie jeder andern Verfügung, verpachtet werden. ES haben darauf Reflectirende Dienstag den 18. August früh S Uhr in der Marstall-Expedition sich einzufinden, ihre Gebote zu thun und sodann weiterer Nachricht fich zu gewärtigen. Leipzig, den 12. August 1863. Des RathS Deputation zu den Lhauffeen. Oefsentliche Sitzung Her Leipziger polytechnischen Gesellschaft am 13. März 1863. (Fortsetzung und Schluß.) . Also vo» meinem Standpuncte au- ist der Plan, wenn er genehmigt wird, leicht ausführbar; die Einholung vieler Gutachten dürste jedoch überflüssig sei«. Bei allen meinen Unternehmungen find die Gutachten, welche man darüber abgegeben, stets gegen mich gewesen; sie haben stet- »achgewiesen, die Sache ser höchst bedenk lich, höchst schwierig — und schließlich habe ich meine Pläne auS- geführt und e- ist gut gegangen. — Hatte man doch sogar gegen den Bau der Weftstraße solche Bedenklichkeiten ausgesprochen! — Dies liegt aber darin, daß viele Leute sich in die Ideen eines ein zelnen Menschen nicht hineiudeuken können. Ich bilde mir auf keine «einer Ideen etwas ein; nur Der kann in eine Idee eiu- gehen, Dem der zu Grunde liegende Gedanke vorgeschwebt hat. Aber nicht alle Leute denken so, und da kann sehr leicht eine ganz gute Idee verworfen werden, bloS weil, sie eine fremde ist oder weil ste nicht verstanden wordm. Ich, meine Herren, bin gern bereit, Ideen von anderen Leuten anzunehmen, weil ich weiß, daß ich jede Idee nm unter gewissen Verhältnissen haben kann. So bin ich denn in der Lage, die heute besprochene Sache aus zuführen, sobald man e- gestattet. Ich werde von der Elster bis au die Partbenbrücke und, wenn die lange beabsichtigte neue Parthen- brücke am Gerberthore fertig sein wird, bis in die Richtung nach den Bahnhöfen gelangen, und dann ist e- gar nicht schwierig, von da auS Kohlen und dergl. sofort in die Schiffe einzuladen. Von da an würde e- auch möglich sein, alle» Unrath au- der Stadt hinaus und weit fortzuschaffen. In einem Jahre ungefähr werde ich mit dem Canale vis in die Lindenauer Teiche vorgerückt sein, wo die Schwierigkeiten dann schon geringer sind, und dort würde man passende Ablagerung-Plätze finden. Wenn nun von einigen Setten meinen Plänen entgegengehalteu wird: Ja, der verfolat dabei seine Interessen! so sage ich: ba tst ganz natürlich, dag die Ideen nur auS den Interessen entstehen. Denn man glaubt, daß meine Ideen deshalb Anderen nachtheilig stnd, so denke ich: haben doch meine Unternehmungen bewiesen, daß Andere in der Regel noch viel mehr Vortheile davon gezogen haben. Wer kein Interesse hat, der kann auch solche Ideen gar nicht bekommen. Diese Idee nun, eine Verbindung nach den Bahnhöfen auS- zuführeu, macht eS zugleich möglich, da- Wasser von der Frank furter Straße wegzunehmen und diese Straße in ihrer vollen Brette hinauszuführen, die ganzen Brücken dort zu ersparen, namentlich auch die, welche den HauptauSgang auS der Stadt bildet. Die Frankfurter Straße würde so einen großartigen AuSgang erhalten, und da- ganze werthvolle Areal der Angermühle mit Veranschla gung der Wehre und unter Weglassung der Mühlgraben würde sich höher verwerthen lassen, als was die Mühle letzt einbringt. Aber man kann ja auch diese Wasserkraft ander- verwerthen und mit viel größerem Erfolge, weil sie daun mit der Eisenbahn in Ver bindung steh« würde, wodurch sie erst einen höheren Werth erhält. Ich habe den Herren Wasserregulirern gesagt, ich gebe 20,000 Thlr. für diese Wasserkraft. Freilich ist unter Umständen eine Wasser straße gar nicht- werth. Wenn ich für die Zufuhr de- Rohpro dukte- 2000 Thlr. Fuhrlohn geben muß, daun kostet die Wasser kraft 500 Thlr. mehr als die Dampfkraft, wenn die Unterhaltung einer Dampfmaschine neben der Eisenbahn nur 1500 Thlr. kostet.