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L8S0 Der Ausschuß rieth einstimmig au, gegen de« Rath zu erklären: 1) daß derselbe zu dem Terraffevbau der Zustimmung der Stadtverordnete« bedürfe; ferner aber: 2) die Zustimmung zum Bau der Terrasse in der projectirten Weife unter der bedingenden Voraussetzung zu ertheilen, daß der Rath der Erlangung der erforderlichen Mittel zur Aus führung der ganzen Terrasse versichert sei, durch die Anlage die Stadtcafse in keiner Weise belastet und eine Nachforde rung zu den Kosten nicht gestellt werde. Uebergehend d) zu den Plänen des Baues, so sprach sich im Ausschuß im Allgemeinen die Ueberzeugung aus, daß die Seitenfayave dem Auge nicht recht gefällig sei, und in der Durchführung mit der, auch vom Ausschuß für besonders schön gehaltenen Rückfa-ade nicht harmonire. Gleiche Anschauung, wenn auch in geringerer Maße, machte sich bezüglich der Vorderfayade geltend, rückfichtlich deren der Ausschuß der Versammlung einstimmig zu empfehlen beschloß: 3) gegen den Rath nochmals den dringenden Wunsch auSzu- sprechen, daß derselbe, insoweit dies bei dem bereits auSge- führten Untergründe möglich, bestrebt sein wöge, die Vorder- fayade mit der architektonisch vortrefflichen Rückfayade in einen würdigen Einklang bringen zu lasten. Man erkannte dabei an, daß die Frontfayade nach der Zeich nung der Herren Architekten Kanitz und LipsiuS weit mehr als selbst die LanghannS'sche mit der in der Rückfayade durchgeführten Idee in wohlgefälliger Harmonie stehe. Anlangend die Seetenfayaden, bezüglich deren man die vorstehend ausgesprochene Ansicht übereinstimmend aufrecht erhielt, so rieth der Ausschuß gegen 1 Stimme der Versammlung an, 4) die Seitenfa^aden zwar nicht abzulehnen, wohl aber bezüglich derselben denselben Wunsch, wie bei der Vorderfayade aus zusprechen. In Betreff v) der Decorationen ward im Ausschuß der Antrag eingebracht: wegen deren Herstellung Concurrenz auszuschreiben: Die Mehrheit des Ausschusses glaubte aber nach dem Stande der Verhandlungen in dieser Angelegenheit auf diesen Antrag nicht eingehen zu sollen, vielmehr war sie in Betracht der Zusicherungen des Raths bezüglich der Ersparnisse am Untergründe, welche zu anderen Zwecken als zur Weiterführung des Baues nach Maßgabe der Voranschläge ohne Genehmigung der Stadtverordneten nicht verwendet werden können, und mit Rücksicht auf die in diesem Fall in Aussicht gestellte Verwilligung einhellig dafür, dem Colle gium vorzuschlagen: 5) für Herstellung der für die nöthigsten erachteten Decorationen einschließlich der Vorhänge, die Hälfte des dem Maler Herrn Lehmann zukommenden und mit demselben wirklich verein barten Honorars unter der Bedingung jetzt schon zu ver- willigen, daß die Decorationen auf die Dimensionen dcs nach Maßgabe der Langhanns'schen Vorschläge zu verengen den Bühnenraumes von 19 Ellen Weite eingerichtet werden. Herr Julius Müller fand in den Verhältnissen keinen Grund zu einem Vorwurf gegen den Rath wegen Inangriffnahme des Terrassenbaues ohne eingeholte Zustimmung der Stadtverord neten. Denn auch die früher projectirte Böschung würde Seiten der Stadt Unterhaltungskosten gefordert haben. Die gegen die Fanden gemachten Ausstellungen hielt er nicht für gerechtfertigt. Herr Näser entgegnete, daß der Ausschuß nur eine Verpflich tung erfüllt habe, indem er das Recht des Collegiums wahrte. Abgesehen von allen Erwägungen könne die Stadt kein Ge schenk annehmen ohne Zustimmung der Stadtverordneten. Er stimme gegen die Verwilligung der Decorationen. so lange nicht die schon früher verlangten speciellen Anschläge über deren Beschaffung, ohne welche eine Verwilligung nicht ausgesprochen werden könne, vom Rath mitgetheilt worden. Er habe Grund anzunehwen, daß auch solche Anschläge vorhanden seien. Herr Klemm hielt die vom Ausschuß gemachten Ausstellungen gegen die Vorder- und Seitenfayade nicht für begründet. Herr Referent Häckel, bezüglich der Decorationen die Minder heit im Ausschüsse bildend, schloß sich in dieser Hinficht Herrn Näser an. Auch er hielt eS für geboten, vom Rath zunächst die speciellen Anschläge zu verlangen, bevor man die Verwilligung ausspreche. Der Antrag des Ausschusses unter 1 ward darauf einstimmig, der unter 2 gegen 1 Stimme, der unter 3 (Vorderfayade betr.) gegen 17 Stimmen, der unter 4 (Seitenfa-ade) gegen 18 Stimmen angenommen, der Antrag unter 5 aber mit großer Mehrheit ab gelehnt und dagegen der Antrag der Minderheit des Ausschusses auf ConcurrenzauSschre,bung wegen Beschaffung der Decorationen mit Stimmenmehrheit genehmigt. (Schluß folgt.) Der Nothstaud hiesiger LreLilverhSltuisir. Einsender Dieses, dem es seit einer Reihe von Jahren ver gönnt ist, einen tiefen Einblick m den Geschäftsbetrieb des Kauf manns sowohl als des Profefsioniflen zu thun und dadurch Ge legenheit hat, über den Standpuvct des ersteren als Lieferant seine- MaterialS zu dem letzteren, und des letzteren wieder zu seinem Auf traggeber Vergleichungen anzustellen, hält es an der Zeit, endlich einmal einen Uebelstand zur Sprache zu bringen, der einerseits i» der Ungeschäftlichkeit des größten Thesis der Handwerker und an- derersertS in der allerdings mehr wie „kaufmännischen" Ausbeutung und Benutzung des letzteren Umstandes seinen Grund hat. Um in geeigneter Weise manipuliren zu können, stellt der Kaufmann für seinen Geschäftsbetrieb auf genaue Calculatione» gegründete Normen auf, und das Eingehen einer Geschäftsverbin dung von ihm mit einem zweiten schließt für diesen gleich di« Bedingung in sich, sich der stricten Befolgung erster« zu füg« und das als bindend zu betrachten, was in dem betreffende» Hause zur Usanz geworden ist. Anders ist dies beim Handwerker. Er bezieht wohl seinen Bedarf an der möglichst billigen Quell«, bezahlt ihn in drei, höchstens vier bis sechs Monaten, von einer Berechnung aber, wie sich die Kaufpreise und Zahlungsbedingun gen zu fernen Ansätzen bei der Verarbeitung stellen, ob eS chm möglich ist, durch Concurrenz entstandene niedrige Preise einzuhal, te» oder ernen beanspruchten langen Credit zu geben, davon kann keinerlei Rede sein. Er wird in der Regel erst dann inne, daß er zu seinem Schaden, in günstigerem Falle zu seinem Vergnügen gearbeitet hat, wenn er bei Vergleichung seiner Activen und Passi ven von einem Jahre, resp. nach Bezahlung alles nöthig gewesenen Materials und unter Dagegenrechnung seiner durch Verarbeitung des letzteren gewordenen Außenstände findet, daß sich der Gesammt- betrag seines Soll und Haben bilanzirt oder daß erstereS gar da letztere überschreitet. Gegen diese unzweckmäßige Geschäftsführung im Allgemeinen, wo sie eben stattfindet Und was leider nur zu vielseitig der Fall ist, läßt sich nicht viel sagen, da hierbei zu sehr die Persönlichkeiten in Betracht kommen. Mancher besitzt die Fä higkeit nicht, dergleichen weitgehende Berechnungen, wie sie genaue Emulationen erfordern, an zu stellen und hat auch Niemand zur Hand, der ihm darin behülflich sein könnte; die Erfahrung muß in solchen Fällen die beste Lehre sein. Wohl aber ist eS vielleicht möglich, dem Unfug im Betreff des langen CrediteS zu steuern, bei dem nur der Wille .der Einzelnen in Betracht kommen kann und den Jeder sich bestreben sollte, um so schneller mit beseitigen zu helfen, als er nur Zeugniß von einem vollständigen Unvermö gen giebt, auch nur die allereinfachften Berechnungen anstellen zu können. Wenn ein gegebner langer Credit in irgendwelchem Maß- tab zu den Conditionen steht, unter denen der Handwerker mit einem Materiallieferanten arbeitet, oder wenn der Verdienst ein o bedeutender ist, daß der aus längerer Gestundung hervorgehende Zinsenverlust keine Rolle spielt, so läßt sich dagegen nur eifern, als gegen einen Act der Ungeschäftlichkeit, den sich ein Kaufmann nie würde zu Schulden kommen lassen. Von diesem GefichtSpuncte aus kann man jedoch die Sache durchaus nicht betrachten. Langen Credit giebt ein Kaufmann dem Handwerker nicht Md Ueberpro- duction und eine aus allen Ecken heraussehende Concurrenz haben die Preise so herabgedrückt, daß sich Jeder mit einem bescheidenen Gewinn begnügen muß und auch dieser wird nachgerade durch unverständige Creditaewährungen ein ideeller. Ich kenne einen Fall, in dem ein Professionist sich selbst dazu erboten hat, auf zwei bis drei Jahre Credit zu geben. Aus Interesse für die besondere Verkehrtheit dieses Herrn Industriellen informirte ich mich über seine Geschäfte auf das Genaueste. Sorgfältige Calculatione« er gaben das Maximum eines Gewinnes von 16r/z<>/o. Welch ein chöneS Exempel geht daraus hervor, wenn man annimmt, daß chon das Mmimum einer dreijährigen Capitalanlage an Zinsen 15o/o ergiebt! Diesem Uebelstand, der, wie er hier in einem ein zelnen Falle dargelegt ist, sich als ein leider nur zu verbreiteter erweist, ernstlich zu steuern, dürfte umsomehr an der Zeit sein, als sich die Tragweite desselben mehr und mehr auSdehnen und auf die Creditverhältniffe im Allgemeinen lähmend einwirken oder für den Handwerkerstand eine Krisis herbeiführen muß. Wo nicht der eigene praktische Sinn das Ungeschäftliche des langen Borgens einleuchtend macht, da möge dieser wohlmeinende Hinweis seinen Zweck nicht verfehlen und die verdiente Aufnahme und Befolgung finden. Ein Handwerker soll und muß eS sich zum Princip auf stellen, sein Geschäft in mehr oder weniger kaufmännischer Weise u betreiben und als äußersten Zeitraum eines von ihm an sichere künden zu gewährenden CreditS die gewöhnliche IahreSrechauvg zu betrachten. Wenn bei dem Kaufmann nur die Hälfte und drei- ja viermal kürzere Termine zur allgemeinen Usanz geworden find, warum sollte der Handwerker nicht wenigstens das erreichen kön nen, seine Außenstände beim Ablauf des betreffenden Jahres zm Verfügung zu haben? Nur an dem letzteren selbst ist eS, die so dringend nochwendige Regelung dieser Verhältnisse herbeizuführen und vermittelst Durchführung eines PrincipS wie des oben aufge stellten seinem Geschäft eine Bafis zu geben, die e- nicht hat, wen» Alle- dem Zufall überlassen zwischen Himmel und Erde schwebt.