Volltext Seite (XML)
ri: Anzeiger. AmtSUM dls Simgl. BrzASicrichts m>d des Raths dcr Stadt Klipzig. W SS. Sonntag den 24. Februar. 1861. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Der am 1. Februar d. I. fällige erste Termin der Grundsteuern ist nach der zu dem Gesetze vom LI. December 1860 erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 12. desselben Monats mit Drei Pfennigen von jeder Steuer-Einheit zu entrichten. Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen, welche sich noch mit ihren Cteuerbeiträgen im Rückstände befinden, werden daher hierdurch aufgefordert, dieselben unverzüglich bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, indem nunmehr, gesetzlicher Vorschrift gemäß, erecutivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Zugleich wird noch bemerkt, daß die städtischen Schoß- und Eommunalgesälle für diesen Termin zum vierten Theile nach 3,85 Pfennigen von jeder Steuer-Einheit zu entrichten sind. Leipzig, den 23. Februar 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung, die IV. Elementarschule betreffend. Die Aufnahmescheine für die zur Aufnahme in die IV. Elementarschule in der Elsterftraße angemeldeten Kinder sind von deren Aeltern und Pflrgeältern Montags den LS. oder Dienstags den L« Februar dieses Jahres in der Schulgelder-Einnahme auf hiesigem Nachhause in Empfang zu nehmen. Leipzig den 21. Febmar 186 l. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 20. Februar 1861. ' (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Auf der Registrande befand sich eine Erinnerung de< Rache- an die Erledigung de- zur Zeit nur theilweise berachenen Real- schulbudget-. Da der Bericht darüber auf der heutigen Tages ordnung steht, so erledigt sich der Antrag de- Raths von selbst. Zwei von der Redaction der sächsischen Jndustriezeitung übersen dete Exemplare der Nr. 6 dieses Journal-, in welcher ein Artikel über die mehrfach verhandelte Umgestaltung der hiesigen Messen enthalten ist, gelangten an den Ausschuß für Meß-, Jndustrie- und Verkehrswesen. Hierauf trug Herr St.-V. Wilisch ^ das Gutachten des Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen vor über den Theil deS HauShalt- plane- der Realschule, welcher den Gehalt de- Herrn Di rektor vr. Vogel und die Deckung-mittel der Schule be trifft. Der Rath schreibt darüber: „Ja Befolgung der Bestimmungen deS Regulativs für Real schulen haben wir beschlossen, bei dem gedachten Institute noch zwei untere Classen (Claffe 5 und 6) zu errichten. In Folge dieser Erweiterung der Anstalt machte eS sich nöthig, die jetzt an die »aturforschende Gesellschaft überlassenen Räume im Mittel- gedäüde der I. Bürgerschule für die Schulzwecke zu benutzen, und wir haben daher diese Räum« der gedachten Gesellschaft gekün digt. Die Ausdehnung der Directorialarbeiten, eine nothwendige Folge der Erweiterung des Institut-, ließ es ferner angemessen erscheinen, den Gehalt deS Direktors Herrn vr. Vogel entsprechend zu erhöhen, und wir haben beschlossen, diesen Gehalt auf 2000 Thlr. festzusetzen, dergestalt, baß davon künftig auf den HauShaltplan der Realschule 500, auf den der Bürgerschule 1500 Thlr. gerech net und schrieben werden." Das Ausschußgutachten lautet: Es stellte sich im Ausschüsse darüber Einverständnlß heraus, daß Herr Direktor vr. Vogel die gleichzeitige Direktion der beiden Bürgerschulen und der Realschule nicht ferner führen könne, wenn nicht alle diese Anstalten darunter leiden sollten. Nur über den bezüglich einer Entlastung des Herrn vr. Vogel einzvschlagenden Weg gingen die Ansichten auseinander. ES wurde nämlich einerseits vorgeschlagen: Herrn vr. Vogel da- Direktorium über die beiden Bürger schulen, zu welchem er vocirt sei, zu belassen, ihm die Lei tung der Realschule abzunehmm und für dieselbe einen neuen Direktor anzuftellen, andererseits empfohlen: Herrn vr. Vogel der Leitung der II. Bürgerschule zu ent heben und ihm das Direktorium der I. Bürgerschule und der Realschule zu belassen. Für erstere Ansicht wurde im Wesentlichen Folgende- angeführt. ES sei faktisch unmöglich, daß Herr vr. Vogel neben den Verpflichtungen, welche das neue Realschulregulativ den Direktoren dieser Schulen bezüglich der unmittelbaren Aufsichtführung, der Verantwortlichkeit und der zu ertheilenden Lehrstunden auferlegen, zugleich diesen sehr gewichtigen Ansprüchen gerecht werden und die gedeihliche Leitung von im Lehrplane und Lehrziele ganz verschiedenen Volksschulen führen könne, zumal wenn letztere eine so beträchtliche Kinderzahl aufzuweisen haben, wie unsere erste und zweite Bürgerschule. Daraus ergebe sich von selbst, daß eS nicht gerathen sei, da- Direktorium einer Bürger- und einer Realschule in einer Person zu vereinigen; daß vielmehr die gesetzlich an die Leitung einer Realschule gestellten Anforderungen die ungetheilte Kraft einer einheitlichen und mit andern Arbeiten nicht überbürdeten Leitung unbedingt erfordern. Die Vertreter der entgegenstehenden Ansicht machten darauf aufmerksam, daß Herr Direktor vr. Vogel in besonder- aner kannter Weise seine Thätigkeit der Realwissenschaften gewidmet, daß er der Realschule seit ihrer Errichtung vorgestanden, ohne dafür eine besondere Entschädigung erlangt zu habm und daß eS ein gegen seine Leitung entschieden ausgesprochene- Mißtrauens votum sein werde, wollte man ihn jetzt de- Direktorium- über die Realschule entheben. Wahrend man ferner einerseits die vom Stadtrath postulirte Gehaltserhöhung weder nach der jetzigen Sachlage, am wenigsten aber dann für gerechtfertigt hielt, wenn Herrn vr. Vogel ein Theil der jetzt auf ihm lastenden Directorialarbeiten abgenommen werde, glaubte man andererseits die Zustimmung zu dieser Gehalts erhöhung bevorworten zu könnm, da Herr vr. Vogel bisher, wie bemerkt, ohne Entgeld die Realschule geleitet habe und seine lang jährige Thätigkeit im städtischen Schulwesen eine solche Zulage wohl rechtfertige.