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8826 „Wie der (wegen Umgestaltung de- Areal- am Bau- und Holjhofe entworfene) Plan ergiebt, soll die Linie der Glockenstraße in der Richtung nach Osten weiter au-gezogen werden, so daß ein Tbeil de- jetzigen Glockenplatze- mit bebaut wird und daß an der Ecke der Glockenstraße und der neuen, an die Stelle de- Gkocken- platzes tretenden Straße ein Bauplatz entsteht. An dieser Stelle befinden sich die zur Glockengießerei gehörenden und an Herrn Gustav Adolph Jauck vermietheten Gebäude, und wegen der er wähnten Umgestaltung haben wir genanntem Herrn Jauck, eben so wie den übrigen Abmiethern der betroffenen Gebäude, für Michaelis diese- Jahre- gerichtlich gekündigt. In Folge dessen hat sich Herr Jauck mit dem Gesuche an un- gewendet, ihm den erwähnten Eckplatz mit den darauf stehenden Gebäuden au- freier Hand zu verkaufen. Da wir die sich dort bildenden Bauplätze im Wege öffentlicher Versteigerung zu veräußern beabsichtigen, so würden wir dieses Gesuch von vorn herein zurückgewiesen haben, wenn nicht für dasselbe triftige Gründe sprächen. Es ist nicht zu verkennen, daß Herr Jauck sich in einer sehr unangenehmen Lage befindet. Seit geraumer Zeit hat er seine Glockengießerei an dem fraglichen Orte, in den der Stadtgemeinde gehörigen Räumen be trieben, thrilweise auch manche bauliche Verwendung gemacht. Soll er sich mit seinem Geschäft anders wohin wenden, sich an kaufen und eine neue Gießerei bauen, so ist das Alles, ganz ab gesehen von dem sehr bedeutenden Aufwande, in so kurzer Zeit nicht zu beschaffen. Soll er es auf die Licitation ankommen lassen, so weiß er einerseits nicht, ob die Parzellen so eingetheilt werden, wie er sie brauchen kann, ob es dadurch möglich wird, die vorhandenen Gebäude stehen zu lassen, ob die Licitation noch rechtzeitig vor Michaelis und so daß ihm die Möglichkeit eines anderen Unterkommens bleibt, stattfinden wird; und andererseits muß er befürchten, daß er bei der Versteigerung auf einen ganz unverhältnißmäßigen Kaufpreis hinaufgetrleben werde, wie die- er- fahrungsmäßig in derartigen Fällen, wo man weiß, welches In teresse Jemand an einer gewissen Localität hat, häufig zu geschehen pflegt. Unter solchen Umständen trugen wir kein Bedenken, aus nahmsweise von der Versteigerung für diesen Fall «bzusehen und in Verhandlung mit Herrn Jauck zu treten. Wir hatten hierbei, was den Preis anlangt, allerdings im Auge zu behalten, daß dem GesuchsteUer allerdings ein unverkennbarer Vortheil erwachst, wenn er den betreffenden Platz mit den darauf stehenden Baulichkeiten ohne Weiteres käuflich übernehmen kann." „Die erwähnten Verhandlungen haben nun schließlich zu fol gendem Erqebniß geführt. „Herr Jauck kauft den an der Glockenstraße und dem künftig zur Straße werdenden Glockenplahe gelegenen Platz, welcher 4993 QEllen enthält, sammt allen daraufstehenden Gebäuden für einen Preis von 2 Thlr. für die Quadratelle. Er friedigt diesen Platz an den beiden Straßenseiten so wie an der nach Süden liegenden Grenze in entsprechender Weise ein, giebt den von ihm erpachteten, westlich von dem Wohngebäude liegenden Garten zu rück und bricht einen von ihm darauf erbauten Schuppen ab. Da überdem von dem einen Holzschuppen ein Stück auf dem be treffenden Areale steht und dies <Dtück Herrn Jauck mit zufällt, so verpflichtet er sich, dasselbe durch eine Mauerwand nach der südlichen Grenze hin zu schließen. „Wir halten den Kaufpreis zugleich mit Hinblick auf die übri gen, vorstehend aufgeführten Verpflichtungen für einen durchaus angemessenen, und wir haben beschlossen, den beschriebenen Platz nebst den darauf befindlichen Gebäuden an Herrn Jauck für den erwähnten Preis von 2 Thlr. für die LH Elle und unter den son stigen oben erwähnten Bedingungen käuflich zu überlassen." Anlangend diesen Verkauf, so empfahl der Ausschuß einstimmig dessen Genehmigung unter den vom Rathe vorgeschlagenen Modalitäten, jedoch nur unter der Bedingung, daß Herr Jauck zur Trottoirlegung verpflichtet werde. Außerdem schlug der Ausschuß gegen 2 Stimmen — welche sich nur an die Erwägung des Stadtraths wenden wollten — vor, den Jauck'schen Kauf an die wettere Bedingung zu knüpfen: daß die künftige, aus dem Glockenplah zu bildende Straße auf die im Entwürfe des Bauregulativs bestimmte mindeste Brette erweitert werde. Au 5. wurden die Vorschläge des Ausschusses wegen Ueberlassung des Platzes an die Armenschule, der Straßenanlage und der daran zu knüpfenden Bedingung einstimmig, zu 6. der Verkauf an Herrn Jauck und die daran zu knüpfenden Be dingungen ebenfalls einstimmig genehmigt. 7. Die Parcellirung des Hermann'schen Grundstücks. Die Zuschrift de- Raths spricht sich in der Hauptsache folgen dermaßen auS: „Der beifolgende Plan giebt eS an die Hand, daß in und mit dem Hermann'schen Grundstücke allein etwas Brauchbares und Zweckmäßiges von Parcellirung und Straßenführung nicht zu er reichen ist. Von den Nachdargrundstücken hatten wir zunächst da- Lehmann'sche (den sogen. Kupfer'schen Kaffeegarten) in- Auge zu fassen. Da- Ergebniß unserer mit dessen Besitzer ängeknüpften Unterhandlungen haben wir bereit- mitgetheilt; hiernach mußte jeder Gedanke an ganze oder theilweise Erwerbung de- Lehmann- schen Grundstücks aufgegeben werden. Wir richteten nunmehr unser Augenmerk nach der entgegengesetzten Seite, nämlich nach dem Grundstücke der Benedix'schen Erben (die sogen, blaue Mütze), welches bas ganze hinter dem Hermann'schen gelegene Areal bis zum Flusse umfaßt, lediglich mit Ausnahme der unmittelbar an da- Hermann'sche Grundstück angrenzenden Häuser. Die Ver handlungen haben denn auch zu einem unserer Ansicht nach ent sprechenden Abkommen geführt, und wir habt» dasselbe — bis auf Ihre Zustimmung — mit den Benedix'schen Erben abge schlossen. Es treten nämlich die genannten Erben ein Dreieck an die Stadtgemeinde ab. (Der Stadtrath beschreibt nunmehr die Situation der neuen Straße, welche unmittelbar an Kupfer'- Kaffeegarten einmünden soll.) „Folgen wir — fährt er fort — nun der neuen Straße weiter, so läuft dieselbe anfangs ein Stück an der Lrhmann'schen Grenze hin, und es kommt dadurch den Besitzern dieses Grundstücks der Vortheil von Straßenfronte zu Gute, ohne daß sie etwas zur Straßenanlage beitragen. Auch die- war nicht zu vermeiden und muß jedenfalls als ein Punct untergeordneten Ranges bezeichnet werden. — Von da an führt die neue Straße mitten durch das Hermann'sche Grundstück, so daß zu beiden Seiten derselben Bau plätze liegen. Was die Breite der Läugenstraße betrifft, so haben wir dieselbe auf 25 Ellen festgesetzt und glauben, daß diese Breite den Ortsverhältnissen völlig entspricht. Die Straße läuft auf den dermaligen Pleißenfluß aus, und wir beabsichtigen, über den letzteren (sobald die sonstigen Stadteinfriedigungsverhältnisse es gestatten) eine Brücke zu erbauen. Was den Straß enkörper selbst an langt, so bemerken wir, daß das Niveau de- Hermann'schen Grundstückes größtentheils unter der Hochwasserftandlinie vom Jahre 1854 liegt und daß daher eine Terrain-Erhöhung von mindestens 1 Elle 18 Zoll nöthig wird, um die Anlage von Kellern und somit trockene Wohnräume möglich zu machen. „Endlich ist, wie sich wohl von selbst versteht, die Herstellung einer Schleußt wesentliches Erforderniß für die Bebauung und zwar umsomehr, als die fast horizontale Lage der Straße die Ab leitung des Wassers durch bloße Tagerinnen nicht thunlich er scheinen läßt. Nach der Ansicht unserer Techniker wird eine Thon- röhrenschleuße (Weite der Röhren 12 Zoll) vollständig genügen, wodurch auch für die Zukunft zur Führung der in der Prome nade befindlichen Hauptschleuße nach der Elster unterhalb des Jacobshospitals freie Hand behalten wird. „Sie ersehen nun ferner, daß in dem Plane außer der durch das Hermann'sche Grundstück zu legenden Längenstraße auch noch eine Querstraße offen gehalten ist, welche vom Gelbkeschen Garten her kommt, das erwähnte Grundstück so wie die dahinter liegenden Theile der „blauen Mütze" durchschneidet, die Rosenthal gasse kreuzt und auf den von der letzteren nach dem Jacvbshospitale führenden Weg stößt. Für jetzt ist nur ein Stück derselben her zustellen. Eben diese hier beschriebene Querstraße hatten wir auf 30 Ellen Breite projectirt; allein dieser unser Wunsch scheiterte an der bestimmten Erklärung der Benedix'schen Erben, welche auf das ganze Abkommen nur unter der Bedingung eingehen zu wollen erklärten, wenn die gedachte Straße auf 25 Ellen Breite ver mindert werde. „Wir kommen nun auf die Bedingungen, unter welchen die Benedix'schen Erben das erwähnte Dreieck an die Stadtge meinde abzutreten bereit sind. „Die genannten Erben haben folgende Bedingungen gestellt: 1) sie treten das betreffende Stück (5206,s OEllen) ab und erhalten dafür vom städtischen Areal 10559,s OEllen; 2) eS wird ihnen eine baare Entschädigungssumme von 1500-F gewährt; 3) die Stadt übernimmt die Einplankungkosten der neuen Grenze. „Außerdem bedingen sie sich, wie bereit- bemerkt, die Ver minderung der Breite der Querstraße auf 25 Ellen, so wie die gleichzeitige Herstellung eine- kurzen Straßenstückes von der Längen- ftraße ab, ingleichen die Gestattung der Parcellirung ihres Grund stücke- und des Baues einer Brücke zur Verbindung mit der künftig nach der Waldstraße hin zu führenden Straße, so wie Gestattung einer oder nötigenfalls mehrerer Verbindungsstraßen mit den zur Seite der Hauptstraße liegenden Hinteren Bauparcellen. „Unsere gegenwärtige Mittheilung würde eine unvollständige sein, wenn wir nicht auch eine Aufstellung der Kosten so wie eine wenigstens auf Wahrscheinlichkeit beruhende Berechnung über die finanzielle Seite der ganzen Unternehmung hinzufügten. — Was die Kosten anlangt, so legen wir einen An schlag deS BauamtS vor, wonach die ersteren, einschließlich der Brücke, sich auf 10573 Thlr. 20 Ngr. belaufen werden. Darunter sind jedoch 3796 Thlr. für Trottoillegung begriffen, welche letztere von der Stadtgemeinde als Parcellantin, dem bestehenden Regu lative gemäß, zu bewirken ist. Dazu kommt noch die von den Benedix'schen Erben oben bet Punct 3 bedungene Etnplankung der neuen Grenze, deren nicht bedeutende Kosten sich zur Zeit nicht