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Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts and des Raths der Stadt Leipzig. M L4V.Mittwoch dm 28. August 1861. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 4 der Verordnung vom 14. Januar 1812, die Meisterprüfungen bei den Baugewerken betreffend, werden diejenigen Gesellen des Maurer- und Zimmerhandwerks, welche zum nächsten Frühjahre das Meifterrecht bei einer dergleichen Innung des Leipziger KreiSdirectionSbezirkS zu erlangen beabsichtigen, hiermit aufgesordert, längsten- bi-zum 36. September dieses Jahre- bei der Prüfungskommission zu Leipzig und zwar bei dem Vorsitzenden derselben, Stadtrath Herold, ihre deSfallsige Anmeldung mündlich oder schriftlich zu bewirken und dabei nach Vorschrift K. ü gedachter Verordnung unter Bezeichnung der Innung, bei welcher sie einzuwerben gedenken, und genauer Angabe ihres Wohnortes, ein von dem Meister, bei dem sie das letzte Jahr über in Arbeit gestanden haben, ausgestellte- Zeugniß über ihre praktische Brauch barkeit beizubringen. Leipzig, am 8. Juli 1861. Königliche Kreis - Direktion. von Burgsdorff. Bekanntmachung, die Ansloofung von Schuldscheinen der unverzinslichen Anleihe zum Neubau deS hiesigen Armenhauses betreffend. In Gemäßheit de- Tilgungsplanes für obgedachte Anleihe von 25000 Thlr. sind von den am 1. August 1853 aus gestellten 100 Schuldscheinen » 250 Thlr. alljährlich wenigstens 8 Stück-----2000 Thlr. zur öffentlichen Verloosung zu bringen und zu Michaelis zurückzuzahlen. Die diesjährige AuSloosung von 8 Stück soll am V. September L8VL Vormittags V Uhr auf unserer Expedition im Gewandhause 1 Treppe hoch öffentlich erfolgen und werden darnach die gezogenen Nummern veröffentlicht werden. Leipzig am 27. August 1861. DaS Armendireetorium. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 21. August 1861. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) b. Die Aufstellung zwei neuer Meßbudenreihen auf dem Markte. Die Mehrheit des Ausschusses (5 Stimmen) sprach sich folgender gestalt aus: So viel aus der Sitzung der gemischten Baudeputation, in welcher die Pläne auslagen, erinnerlich, betrug bisher die Durch schnitt-breite der Budendurchgangswege 5 Ellen 22 Zoll. Diese Durchschnittsbreite soll, sobald die neuen Budenreihen in der vom Rath beabsichtigten Weise aufgestellt werden, eine Veränderung erleiden, indem sie künftig nur 5 Ellen 10 Zoll betragen, demnach um i/r Elle verringert werden soll. Ist nun auch die Verengung eine- Verkehrswegs um eine halbe Elle in der Regel wohl nicht von besonderer Bedeutung, so ist sie doch im vorliegenden Falle in Betracht zu ziehen, indem diese Verbindungswege schon jetzt als zu schmal und als unzureichend zu betrachten sind und dem nach sowohl von den Verkäufern als von dem kaufenden Publi cum es höchst unangenehm empfunden werden würde, wenn die schon jetzt als zu schmal sich darstellenden Wege künftig noch um eine halbe Elle verengert werden sollen. Man sollte denken, es läge gegenwärtig hinlänglich Veran lassung vor, auf Maßregeln Bedacht zu nehmen, geebnet Denen, welche die Messe besuchen, in dem Betrieb ihrer Geschäfte Er leichterung zu verschaffen, alle- Dasjenige aber zu vermeiden, was störend auf den Verkehr einwirken konnte. Die vom Rathe beabsichtigte Aufstellung von zwei neuen Budenreihen scheint nun, weil sie, wie erwähnt, eine Verengerung der Durchgangswege um ^/r Elle zur Folge hat, eine Maßregel zu sein, welche auf den Meßverkehr störend einwirken wird, und es erscheint derjenige Beschluß der Stadtverordneten gerechtfertigt, daß die vom Rathe beabsichtigte Maßregel nicht zur Ausführung kommt. Die Mehrheit empfahl daher: ») bei« Rathe zu beantragen: daß er von der beabsichtigten Aufstellung zweier neuen Budenreihm — au- den an- gegedtnen Gründen — absehen möge; d) gegen den Rath für den Fall, daß er auf diesen Antrag nicht eingehen sollte, sich damit einverstanden zu erklären, daß wegen der auf Kosten der Stadt neu zu erbauenden Buden Submission auSaeschrieben werde. Die Minderheit rketh da- Beharren auf dem früheren ab lehnenden Beschluss- an. Herr Wigand fragte, ob die Aufstellung der neuen Reihen auf Bedürfmß oder Spekulation beruhe. Auf Bedürfniß — er widerte der Referent Herr Vr. Günther — insofern, al- in Folge der Erweiterung der Fahrbahnen um den Markt eine An zahl Buden wegfallen und deren Besitzer anders untergebracht werden müßten. Herr Güttner, heute einberufen, deutete auf die Möglichkeit hin, den langen Durchgang in der Mitte der Budenreihen in Wegfall zu bringen. Herr St.-V. Hansen schloß sich der Mehr heit ffeS Ausschusses an, da er sich im Allgemeinen für den Be schluß des Stadtraths zu erklären hatte. Er wies dabei auf die Natur der auf dem Markt untergebrachten Geschäftszweige und auf die Nothwendigkeit hin, der Stadt für den Ausfall an Bi-.den- raum, den man der Verbesserung der Verkehrswege geopfert, einen Ersatz zu bitte». Herr View eg bezweifelte die fernere Möglichkeit eines geord neten Verkehr-, wenn man dir Durchgänge noch enger gestalte, er wisse da- aus Erfahrung. DaS Rathsproject werde unter Um ständen und Bezeichnungen vorgelegt, welche einen klaren Einblick nicht gestatteten. Einmal solle der Durchgang-raum ungeschmälert bleiben, da- andere Mal gebe man zu, daß er allerdings in etwas verkürzt werde. Seit Jahren wäre da< Budenwesen ein Stein de- Anstoßes gewesen. ES werde immer weiter ausgedehnt, ob gleich da- Collegium zur Genehmigung der immer weiter gehenden Schritte sich förmlich habe drängen lassen müssen. Bald werde man, während man doch auf Abschaffung de- Holz- und Bau- Hofe- dringe, an deren Statt einen neuen Hof, nämlich einen Budenhof etabliren. Man komme damit zugleich mit dem Grund sätze in Widerspruch, die städtische Verwaltung von Untexnehmungen zu befreien, die, wie der Holz- und Bauhof, der Marstall re. der Privatindustrie angehörten. Man sei diesem Principe entgegen sogar so weit geaangen, einem Privatmanne, welcher die Auf bewahrung der Buden eontractlich übernommen, auf Kosten der Stadt und au- städtischen Baumaterialien Schuppen zu bauen,