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4410 Vrrhandlunge» der Stodtversrdneten am 11. September 18S1. (Uyf Gru»tz des ProtokoLs bearbeitet u»d HeröffenttW.) Nach Eröffnung der Sitzung brachte der Vorsteher Danächst die Entscheidung de- Königlichen Ministerium de- CultuS in der wegen de- Schulbaues am Waisenhause entstandenen Differenz zum Vortrage. Die vom Rath mit der Bemerkung, daß er unverzüg lich wegen de- nunmehr Erforderlichen Einleitung treffen werde, mitgetheilte Verordnung der Königlichen KreiSdirection lautet: „Die Königliche KreiS-Direction hat die von der Schultnspec- tion allhier mittel- Berichts vom 10/16. vorigen Monats über reichte Beschwerde gegen die Bl. 266 fg. der nebst den übrigen Unterlagen zurückfolgenden Acten Stift. III. 67 ersichtliche Ent scheidung dem Königlichen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterricht- zur Entschließung vorgelegt. Nach Inhalt der hierauf ergangenen Verordnung hat das Kö nigliche Ministerium der Unterzeichneten Kreis-Direttion darin bei gepflichtet, daß der Umstand allein, daß die Stadtverordneten früher zur Erbauung der Schule neben dem Waisenhause ihre Zustim mung erklärt haben und der Bauplan demgemäß entworfen und ausgestellt worden, bei Beurtheilung der vorliegeuden Differenz nicht maßgebend sein könne. Vielmehr komme es bei der in der Sache zu ertheilenden Entscheidung lediglich darauf an, ob den von den Gemeindevertretern gegen die Ausführung des aufgestellten Bauplans neuerlich angeregten Bedenken und den Gründen, au- welchen dieselben die Erbauung der neuen Bezirksschnle in der Mitte de- Distrikt- auf dem Areale der Lehmgrube für zweckmä ßiger halten, ein solches Gewicht beizulegen sei, daß der diesfall- sigen Ansicht der Vorzug eingeräumt werden müsse. In dieser Beziehung lasse sich nun aber allerdings nicht ver kennen, daß eS unzweckmäßig sein würde, da- neue Schulgebäude, welches hauptsächlich zur Bezirksschule bestimmt sei und nur neben bei mit zur Waisenhausschule dienen solle, außerhalb desjenigen Bezirk- aufzuführen, dessen Kinder dieselbe hauptsächlich besuchen sollen, und dasselbe an die äußerste Grenze der Stadt an einen Ort zu setzen, der überdies für die nächste Zeit wenigstens kaum der Mittelpunkt eine- neuen Anbaues werden dürfte. Bestehe auch, wie der Stadtrath hiergegen geltend mache, kein Schulzwang in der Weise, daß Aeltern gezwungen wären, ihre Kinder die ihrer Wohnung zunächst gelegene Schule besuchen zu lassen, so sei eS doch selbstverständlich, daß in der Regel wenigsten- die nächste Schule für den Unterricht der Kinder gewählt werde, und da- eben deshalb da- dieSfallsige Bedürfniß der einzelnen Stadttheile bei der Anlage der öffentlichen Schulen nicht unberücksichtigt bleiben könne. Gegen die vorbemerkte und jedenfalls zunächst zu nehmende Rücksicht könne auch die vom Stadtrathe bei dem von ihm pro- ponirten Plane, wegen der dadurch zu erzielenden Ersparnisse, hauptsächlich ins Auge gefaßte Verbindung des Waisenhauses mit der Bezirksschule im Betreff de- Direktoriums und sonst um so weniger in Betracht kommen, als da- Ministerium überhaupt bezweifeln müsse, daß die Bereinigung der pädagogischen Oberlei tung beider Anstalten in Einer Person auf die Dauer wenigsten- sich durchführen lassen werde. Einer solchen Maßregel wurden immerhin auch bei Erbauung der Schule neben dem Waisenhause, mit Rücksicht auf den Umfang beider Anstalten, deren jede zu einer tüchtigen und ersprießlichen Leitung die volle und ausschließ liche Thätigkeit eine- Manne- in Anspruch nehmen dürfte, sehr erhebliche Bedenken entgegengestanden haben. Um so weniger fei es daher zu beklagen, wenn durch den Bau auf dem Areale in der Lehmgrube ein vereinigte- Direktorium über beide Anstalten unmöglich werde, und habe daher namentlich auch auf diesen Umstand ein entscheidende- Gewicht vom Königlichen Ministers nicht gelegt werden können. Haben nun überdies die Gemeindevertreter sich bereit erklärt, den größeren Aufwand, welcher durch die nach ihrer Meinung zweckmäßigere Anlage entsteht, zu übertragen, und können im Uebrigen auch die von der Inspektion neuerdings vorgebrachten medicinalpolizeilichen Bedenken gegen den von den genannten Vertretern vorqezogenen Bauplatz nach der hierüber erforderten gutachtlichen Auslassung des medicinischen Beisitzers der König lichen Kres-Direktion. de- Geh. Medicinalrath Dr. Wunderlich, als erledigt angesehen werden, so habe da- Königliche Ministerium nach dem Allen zu einer Abänderung der Entschließung der Kö niglichen KreiS-Direction Sich nicht bewogen finden können, lasse es vielmehr bei deren Verordnung lediglich bewende«. Die Schulinspection erhält daher bei abschriftlicher Anfertigung des gedachten medicinischen Gutachtens Anweisung, vorstehend« Entscheidung de- Königlichen Ministerii des Cultus und öffent lichen Unterrichts den Stadtverordneten bekannt zu machen, und I in der Sache das Weitere zu verfügen, jedenfalls aber die in I Bezug auf da- Schulwesen zw fassende» Beschlüsse zur Tened, l miaung Anher anzuzeigen. I Leipzig, den 27. August 1861. I Königliche KreiS-Direction. > (gez.) Stimmet. I Wtt,enstein.«I Des Vmlpehetz sügte tzlozch» dqß üher Mw- vorbanüene Zweifel an de» GvlMetWt des vow de» Ssadtmrordmten «mpOzhlenen Bauplatzes !m » Schutze i» gaßundh ältlicher HüiMLt dem CollegÜM früher irßgnd et» ÄtzitthelluW nicht gemacht wor den sei. Der Vorsteher beachtete hiernach Mr den Beschluß de- Raths, einen Arealstreifen an Herrn Jauck zu verkaufen. Durch die beantragte Verbreiterung der künftig an Stelle des Glockenplaüeü wetenden Straße von 20 auf 24 Ellen tll der an jener Straße gelegene, von Herrn Jauck kürzlich zu 2 Thlrn. für die O Elle kaufte Bauplatz in seiner Tiefe um 4 Ellen ge schmälert worden. Herr Jauck hat daher gebeten, ihm von dem hinter seinem Platze gelegenen Areal des Holzhofs einen Streifen von 4 Ellen Breite zuzulegeu. Er hat daiür ebenfalls 2 Thlr. für die sH Elle geboten. Der Stadtrath hak beschlossen, dem Gesuche Herrn Jauck's zu entsprechen und da- Collegium gab zu dem Verkaufe einhellig seine Zustimmung. Der übrige Theil der RathSzuschrift, den Verkauf einer daneben gMgfnm Parzelle an Herrn Holzhändler Kaul bete., wurde an den BnuauSschuß verwiesen. Mrw Aufthrift, betreffend das Ausscheiden des Herrn Weyand au- dem RathScollegium und den diesjährigen Wechsel in demsßbm, gelangte einer einschlagenden Principfrage halber an den Verfassung-auSschuß. (Fortsetzung folgt.) Stadttheater. Am 13. d. M. gab Frau von BulyovSzky als ihre fünfte Gastrolle die Donna Diana. Obgleich da- Lustspiel Mureto's in letzter Z«it mehrfach vorgeführt worden, so hatte sich dennoch zu dieser Vorstellung ein ziemlich zahlreiche- Publicum ringefunden. Von großem Interesse war es jedenfalls, von der gefeierten gastiren- den Darstellerin ein« Leistung dieses Genres kennen zu lernen. Wie in der großen Tragödie, so giebt Frau von BulyovSzky auch im fein» Lustspiel Hervorragendes. Auch in dieser Rolle bewährte si h der große poetische Fond der Darstellerin; ihre Donna Diana fesselte durch Geist und Anmmh und ward dadurch wie durch die Schönheit und den Adel der äußeren Repräsentation zu einer in jeder Beziehung vollendeten Kunstleistung, die umsomehr zu voller Geltung gelangen konnte, als die Künstlerin von ihrer Umgebung — namentlich von Herrn Hanisch al- Don Cesar und Herrn Kühns als Peria — vortrefflich unterstützt ward. — In der pikanten Rolle der Kloretta stellte sich eine junge Dar stellerin vor: Fräulein Stein vom Dresdener Hoftheater. Die junge Dame hatte mit dieser Rolle keinen leichten Stand, da wir hier die Floeerta bisher stet- in vortrefflicher Darstellung gesehen haben. Bei vortheilhaftem Aeußeren ist Fräulein Stein natür liches Talent nicht abzusprechen; eS zeigte sich letztere- mit Be stimmtheit in einigen gelungenen Einzelnheiten. Es ist nur an ihr, diese sehr beachtenSwerthen Gaben durch tüchtiges ernste- Streben weiter zu verwerthen, An Gelegenheit zur höheren Ausbildung wird e- der talentirtrn Anfängerin bet unserer Bühne nicht fehlen. — Die kleine Rolle der Fewse hatte füv diese Vorstellung wegen Krankheit des Fräulein Schäfer eine andere jrrngp Dame mit danken-werther Bereitwilligkeit schnell übernommen. F. Gleich. Gefsentttche Eertchtssttzung. Die am 14. d. M. unter Vorsitz des Herrn Criminalrichter Dr. Roche abgehaltene Hauptverhandlung war wider die Dienst magd Rosine Friederike Pickhahn aus Schwätz gerichtet. Die Angeklagte, welche während dtp Voruntersuchung auf Handgelöbniß entlassen worden war, hatte durch ihr Nichterscheinen die Verta- s gung zweier früheren Termine nothwendig gemacht. Auch in de« jetzjgm Termine war sie außen geblieben und es wurde daher nunmehr gegtn fi, in Gemäßheit der Bestim mungen in Art. 317 der Strafproeeßordnung verfahren, ihr in der Person des Herr« vr. Kretzschmar ein Betthetdi-er bestellt und sodann in ihrer Abwesenheit die Beweisaufnahme und Ab- urtheilung der Sache vvrgenommen. Ihre Vergehen bestanden darin, daß sie ihrem frühem Dienst* Herrn, eine» hiesigen Gastwirth, während ihrer Dienstzeit aus einer ihr zugänglich gewesenen Kammer zu drei verschiedenen Malm eine Mehrzahl Betten im Werthe von deziehentlich 12 Thlr. 15 Ngr., 13 Thlr. und 10 Thlr. entwendet und durch eine in demselben Hause »oh«d«fte Frau an Bekannte der Letzteren verkauft hatte. Sodann fiel ihr der Bruch des Handgelödnisses zur Last, indem st, sich ohne Genehmigung des Gerichts von dem ihr an gewiesenen Aufenthaltsort Schwätz entfernt» nnd Wach Berlin be gehe« harte, hier aber bei der Vorladung zum jetzig«, Termine auch nicht aufzufiudan gewesen war, so daß» mau sich zu ihrer öffentlichen Vorladung genöthhtt Wschen hstts. Der» Gerichtshof verurtheilte sie wegen jener Diebstähle und wegen des Handgelöbmß- bruches zu 4 Monaten und I Wachs Arbeitshaus.. Di« Anklage war durch Herrn Staatsanwalt Barch vMtzttm.