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4202 halten und die Erhebung de- Dammgetde- daselbst dem Gtadt- rathe überlassen bleibt*. ,6) Die Revision der Thorcontroleure wegen der ihnen über tragenen städtischen Einnahmen erfolgt wie zeither durch die dazu befugten Beamten de- König!. Hauptsteueramte-, wogegen dem Stadtrathe unbenommen ist, den Cassenrevisionen beizuwohnen, zu welchem Zwecke ihm auf dieSfallsigen Antrag die Zeit der nächsten Revision rechtzeitig mitzutheilen ist". ,,v) Die Thorcontroleure werden wegen Uebernahme dieser städtischen Abgabenerhebung nicht anderweit verpflichtet, sondern nur wegen diese- neuen Amte- auf den bereit- geleisteten Eid Seiten des HavplsteueramteS verwiesen." „5) Die Cognition und Entscheidung der in Ansehung des Damm- und Brückengeldes vorkommenden Cvntraventionen ver bleibt dem Stadtrath, zu welchem Zwecke ihm die von den Thor- controleuren diesfalls eingereichten Anzeigen Seiten de- Haupt- steueramteS dr. m. übermittelt werden." „8) Der Stadtrath gewährt als Vergütung für Erhebung seiner Damm- und Brückengelder Seiten der Königl. Thoccontro- leure eine an da- hiesige Hauptsteueramt zu zahlende Tantieme, welche bis zu einer Gesammt-Einnahme von 20,000 Thlr. 5»/o des Brutto-Einkommen- beträgt, wogegen von einem diese Summe übersteigenden Mehreinkommen für die ersten 5000 Thlr. 4i/,o/o, für die darüber eingehenden aber 4»/o Tantieme zu gewähren sind." „Es wird jedoch auf die Zeit, als die gegenwärtig die Stadt völlig einschließende Planke in ihrer Integrität erhalten wird, die vorgedachte Taniieme um i/»o/o ermäßigt, so daß der Stadtrath bei einem Brutto-Einkommen bi-26,000 Thlr. höchstens 1060 Thlr. resp. 900 Thlr., bei einem Einkommen bis 25,000 Thlr. höchsten- 1225 Thlr. resp. 1100 Thlr. und bei einer Einnahme bi- 30,000Thlr.höchstens 1425Thlr. resp. 1275Thlr.zu gewähren hat." „b) Die städtischen Beamten an den mit Königl. Beamten nicht besetzten Pforten und NebeneingLngen werden di- auf den Thorwärter am Rosenthaler Thore eingezogen und die Eingänge unausgesetzt offen gehalten und nur das Rosenthaler Thor auch fernerhin bewacht und de- Abend- geschlossen." „i) Der Sradtrath verspricht, da- städtische ThorhauS am Tauchaer Thore der Staatsregierung entweder mielhweise oder käuflich zu überlassen und seine dieSfallsige Erklärung, unter An gabe des Kauf- resp. MiethpreiseS alsbald abzugeben, mache sich auch verbindlich „Ir) im Falle einer blosen Vermiethung den abzuschließenden Mierhvertrag, unter Festhaltung der zu treffenden Vereinbarung fortbestehen zu lassen, so lange die Steuer-Regie da- Halten eines Beamten daselbst erfordert und ist „1) damit einverstanden, daß der vereinbarte MiethzinS in den übrigen Thorhäusern unter denselben Bedingungen, wie solche für das Tauchaer Thor festzustellen, sixirt werde." „m) In Ansehung derjenigen städtischen Thorhäuser, in welchen die Königl. Controlexpeditionen bereits miethweise untergebracht sind, erklärt Herr Stadtrath Francke, daß er darüber, ob und unter welchen Bedingungen dieselben käuf lich dem Staate abgetreten werden könnten, die eingeholte Ent schließung des Collegiums mittheilen wolle, worauf Herr Geheime Finanzrath Lehmann, daß er hierüber, so wie über da- Erbieten zu Vermiethung der von den städtischen Thorbeamten zur Zeit innehabenden Lokali täten an die Steuer-Regie nach gestellten MiethzinSforderungen, Vortragserstattung an das Königl. Finanzministerium und Mit theilung diesfallsiger Entschließung sich Vorbehalte. „Hierauf ist dieses Protokoll abgefaßt, vorgelegt und gezeichnet worden w. o. „(gez.) Julius Francke, Julius Simon, welcher jedoch zu Punct 1 bemerkt, daß O. Z. diese Bestimmung nach der Verhandlung, wie er dieselbe aufgefaßt, nur von den schon jetzt an die Königl. Behörde ver- mietheten Räumen gelten sollte, während in Betreff der übrigen, etwa ebenfalls miethweise zu überlassenden Räume ein gewöhnliche- Miethverhältniß eintreten würde, also mit beliebiger Kündigung w." „An den Rath der Stadt Leipzig. „Das Königl. Finanz-Ministerium hat genehmigt, daß die Erhebung des communlichen Damm- und Brückengeldes Hierselbst den Königl. Thorbeamten gegen die in dem unterm 20. Juni dieses Jahres aufgenommenen Protokolle zugesicherte, zur Haupt- Steuer-Amts-C affe zu zahlende Tantieme mit übertragen, auch wegen Ermiethung de- Tauchaer Thorhause- ein Mierhvertrag, unter Annahme de- geforderten jährlichen Zinse- von 100 Thlr. in Gemäßheit de- über die vorläufige Besprechung aufgenommenen Protokolls abgeschlossen werde. Dagegen will Dasselbe von der Ermiethung derjenigen ThorhauSlocalitäten, welche jetzt städtische Beamte innehaben, absehen rc. Leipzig, den IS. August 1861. Königliche- Haupt-Steuer-Amt. (gez.) Simon." Hert Vr. Heyn er beantragte diese Angelegenheit dem Bau- au-schuffe zu uberweisen, wogegm Herr Vicevorstebrr Rose be merkte, daß dazu kein Grund vorzuliegen scheine. Bei den bisher in der Sache gepflogenen Verhandlungen sei der Finanzausschuß mit der Vorderathung beauftragt gewesen und beziehendlich noch bettaut. Zur Vereinigung schlage er indeß vor: die Vorlage dem Finanz« und Bauausschusse zu übergeben, womit man einhellig einverstanden war. Herr Märten- wünschte auch den Ausschuß für Vermiethungen zugezogen zu sehen. Die Versammlung sah indeß davon ab. Nachdem sodann der Abbruch de- hinter dem Trödelhofe gele genen Schuppen- nach dem Beschlüsse de- Rath- einstimmig ge nehmigt worden war, stellte Herr St.-V. Hempel den Antrag, noch heute über die vom Stadtrath neuerdings gemachte, durch den Bauausschuß auch bereits berathene Vorlage wegen Anlage der Brücke am Ende der Leipnihstraße und wegen der Herrn Linnemann die-falls zu gewährenden Entschädi gung Beschluß zu fassen. Der Vorsteher hielt dem ein, daß die heutige Tagesordnung bereit- durch dringende und wichtige Vorlagen überlastet sei, auch ein Mitglied des Ausschusses sich die Abgabe eines Separatvotums beziehendlich Stellung weiterer Anträge Vorbehalten habe. Herr Vicevorsteher Rose bezeichnte indeß die fragliche Ange legenheit ebenfalls als dringlich. Ein Separatgutachten, dessen Vorlegung in Aussicht gestellt worden, könne übrigen- nach seiner Ansicht nur ein Amendement zum Gutachten sein. Herr Häckel fügte hinzu, daß ein Separatgutachten im Ausschußprotokolle nicht Vorbehalten worden sei, wogegen der Vorsteher einhielt, daß ein Mitglied de- Ausschusses — in der Ausschußsitzung am Erschei nen behindert — sich der Minorität anschließe und seine Ansicht ln einem Separatvotum niederlegen wolle. Letzteres hielt Herr Vicevorsteher Rose nach der Geschäfts ordnung nicht für zulässig. Er schloß sich dem Hempel'schen An träge an. Der Vorsteher machte ferner darauf aufmerksam, daß die fragliche Angelegenheit gar nicht auf der Tagesordnung jener Ausschußsitzung gestanden, also dem Separatvotanten nicht die Möglichkeit gebotm gewesen sei, seine Ansicht geltend zu machen. Hätte derselbe gewußt und überhaupt wissen können, daß der Aus schuß über die Sache berathen werde, so würde er unter allen Umständen gesucht haben, der Berathung beizuwohnen. Nachdem Herr vr. Reclam mitgetheilt hatte, daß selbst in einem Falle wie der vorliegende die Abgabe eines SeparaivotumS nicht hindere, da er selbst unter gleichen Verhältnissen ein solche- abgegeben, deutete er auf die Füglichkeit hin, da- Separatvotum mündlich zu begründen. Die- hielt Vorsteher Joseph wiederum insofern nicht für thunlich, als ein Unterantrag werde gestellt werden, welcher zuvor dem Ausschüsse zu unterbreiten sei. Herr Ersatzmann SiegiSmund — heute einberufen — erklärte sich gegen die Verhandlung der Sache in heutiger Sitzung und bezeichnet- da- Verfahren als eine Ueberrumpelung. Der Hempel'sche Antrag wurde darauf unterstützt und mit 25 gegen 23 Stimmen angenommen. Demnach soll die Angelegen heit als letzter Gegenstand auf die Tagesordnung gebracht werden. (Fortsetzung folgt.) Leipziger Sparverein. Im Monat August wurden 4973 Sparbücher vier Mal expedirt. Einnahme im Monat August . . . 5272«?—«Kl— xZ. - im März bi- mit Juli . 27530 - 7 - 5 - zusammen 32802«? 7-s? 5xA. Gegen die entsprechenden Monate 1860 26220 - 20 - — - Lunstnotiz. Mit heute beginnt da- Gastspiel der k. sächs. Hofschauspielerin Frau Lilla v. BulgovSzky. Der Künstlerin, welche bekannt lich eine geborne Magyarin, erst vor wenigen Jahrm der deutschen Bühne sich gewidmet hat, nachdem sie auf dem ungarischen Nationaltheater.unter den ersten gezählt, geht von Dresden, München, BreSlau u. f. w. ein so glänzender Ruf als Schau spielerin, Schriftstellerin und reizende geistreiche Frau voraus, daß mir mit Fug und Recht auf diesen neuen Gast aufmerksam machen können. Verschiedenes. Auf der Berlin-Stettiner Eisenbahn sind die TageSbillete aufgehoben worden, so daß man mit demselben Billet au-steigen und die Reife fortsetzen kann, wenn man will. Hoffentlich werden die TageSbillete (früher warm die Billete gar nur für jeden Zug giltig), eine der Anordnungm, welch« die Lureaukrarie noch er- ftrnden hat, bald überall abgischafft.