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4430 Verhandlungen der Stadtverordneten am 29. August 1861. (Luf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Herr vr. Heyner berichtete Namens des Ausschusses zum Bau-, Orkonomie- und Forstwesen über folgende Vorlagen: 1. die Bepflanzung des AugustuSplatzes mit Bäumen, ein mit der Universität diesfalls getroffenes Abkommen rc. rc. Nach einer Zusammenstellung' der wegen Regulirunq de- AugustuSplatzes bisher gepflogenen Verhandlungen fährt der Stadt rath in seiner Zuschrift folgendermaßen fort: „Sie beantragten sofort nach der Michaelismesse 1860 die Planirung und Entwässerung des AugustuSplatzes in Angriff zu nehmen. Letzteres würde auch geschehen sein, wenn nicht inmittelst die Ausfüllung der links am AuSganq der Grimma'schen Straße befindlichen Vertiefung anderweit zur Sprache gekommen wäre, zu der wir erst nach zweimaliger Vernehmung mit Ihnen unterm 7/17. December 1860 Ihre Zustimmung erhielten. Erschien eS nun nicht wohl thunlich, während der Ausfüllung der erwähnten Vertiefung mit der Planirung deS AugustuSplatzes zu beginnen, so konnte aber auch* die Inangriffnahme dieser Arbeiten nicht er folgen, weil erst dir neue GaSröhrenleltung auf dem AugustuS- platze gelegt werden muß. Denn wollte man mit der Planirung Vorgehen und dann erst die Gasrohren legen, so würde die Planie nothwendig leiden und mindestens ein Theil der zu deren Her stellung erforderlichen Kosten nutzlos aufgewendet sein. Die Le gung der Gasröhren wird nach Versicherung de- Herrn Direktor Westerholz noch vor der nächsten Michaelismesse erfolgen, ist aber früher nicht möglich gewesen. Wir haben übrigen- die Zwischen zeit benutzt um mit der Universität wegen Anlegung des neuen Fahrwegs läng- des Augusteums anderweit zu verhandeln, da wir die, auch von den Herren Stadtverordneten hervorgehobenen Uebel- stände nicht verkannten, die aus der mit der Universität verein barten Lage deS neuen Fahrwegs für den Fährverkehr entstehen würden. ES ist auch die Universität mit höchst dankmswerther Bereitwilligkeit auf neue Verhandlungen eingegangen, die, unter Vorbehalt der Zustimmung der Herren Stadtverordneten, zu fol gendem Abkommen geführt haben." „1) Die Universität legt ein, vom Sockel de- Portals zum Augusteum an gerechnet, sechs Ellen breites Trottoir an, welche- läng- der ganzen Ostfronte de- Gebäude- gleiche Breite hat und mit dieser Fronte parallel läuft. Au den Kosten diese- Trottoirs leistet die Stadtcasse den bisher ge wöhnlichen Beitrag von 10 Ngr. pro Quadrat-Elle." „2) Zwischen dem Trottoir und ÄugustuSplatze wird ein min destens zwei Ellen breiter Raum zur Pflanzung einer Baum reihe frei gehalten. Die Pflanzung und Erhaltung dieser Bäume besorgt die Stadt, welcher dafür au- Universitäts mitteln ein für alle Mal die Pauschsumme von dreihundert und zwanzig Thalern gewährt wird. Da die Bäume zum Schutze des Augusteum- gegen Staub und Geräusch der Straße dienen sollen, so dürfen sie ohne Zustimmung der Universität nicht entfernt werden, und für die etwa einge gangenen sind von der Stadt neue zu setzen." „ 3) Zwischen dem Trottoir und der Baumreihe liegt eine mindestens zwei Ellen breite Tagerinne." „4) Der Raum zwischen Augusteum und Straße wird von Meß buden frei gehalten." „5) Die schon jetzt bestehende Vorschrift, daß vor dem Augusteum nur im Schritt gefahren, schwere- Fuhrwerk jedoch über haupt den Weg nicht passiren darf, bleibt bestehen, und der Stadtrath verpflichtet sich zu einer deSfallsigen strengen Auf sicht. Eben so verpflichtet sich der Stadtrath, den Fahrweg, so weit er vor dem Augusteum vorüberführt, niemals mit Steinpflaster versehen zu lassen." „Durch diese- Abkommen werden die Biegungen de- Fahr weg«, die er nach dem früheren Abkommen sowohl beim kranyLi» als auch in der Nähe der Bürgerschule nothwendig er halten mußte, gänzlich vermieden, indem er nunmehro unmittel bar an der anzulegenden Baumreihe in gerader Fortsetzung de- vom oberen Parke her kommenden Fahrwege- fortläuft, und eS wird nur nöthtg, daß die an der Bürgerschule befindliche Mauer abgebrochen und in anderer Richtung wieder aufgeführt wird, wa einen Kostenaufwand von 250 Thlr. verursacht. „Irgend eine lästige Bedingung wird der Stadt durch diese- Abkommen nach unserer Ueberzeugung nicht aufgebürdet, denn die Trottoir-Entschädigung wird bis Ende Juni 1863 im Allgemei nen gewährt, und da- Verbot de- schnellen Fahren- vor dem Augusteum würden wir eben so wie da« de- Befahren- diese« Wege« mit schwerem Fuhrwerke im Interesse der Universität auch aufrecht erhalten, wenn der Fahrweg in Folge de- früheren Ab kommen- mit letzterer zu verlegen gewesen wäre. Denn daß die kurze Wegstrecke nur im Schritt und nicht mit schwerem Fuhr werk befahren werden darf, ist kein so erhebliche« Hemmniß für den Verkehr, und wir würden dem Anträge der Herren Stadtver ordneten um Aufhebung be« dlesfallsiqen Verbote- unter allen Umständen nicht statt geben können. E« gewährt letztere« zudem aber auch den Kindern, welche die I. Bürgerschule besuchen, eine größere Sicherheit, waS ja die Herren Stadtverordneten selbst an erkennen, da Sie da- Verbot de- SchnellfahrenS läng- der ersten Bürgerschule aufrecht erhalten wissen wollen. Wir lehnen daher jenen Antrag hiermit ab und bemerken nur noch, daß die Univer sität ausdrücklich erklärt hat, daß sie bei dem früheren Abkommen beharre, wenn die oben unter 1 bis 5 gedachten Puncte oder auch nur einer derselben keine Annahme finden sollte. „Bei dieser Gelegenheit kommen wir a^er nochmal- auf un seren früheren Beschluß, den AugustuSplatz mit zwei Baumreihen zu umgeben, zurück und glauben unS jetzt der Zustimmung der Herren Stadtverordneten dazu um so mehr versichert halten zu dürfen, als e- eine Erfahrung-fache ist, daß die Anpflanzung von Bäumen ein wirksames Mittel gegen den Staub bietet, über des sen Belästigung auch von Ihrer Seite Klage erhoben worden ist. Wir erachten aus diesem Grunde die Umgebung de- Augustus- platzeS mit zwei Baumreihen für geboten und nothwendig. Dazu kommt, daß eS für da- Publicum eine große Annehmlichkeit ist, wenn die Promenaden nicht durch einen völlig schattenlosen großen Platz unterbrochen werden und daß die Großartigkeit de- Augustus- platzeS erst dann in voller Schönheit hervortreten wird, wenn er durch die Baumreihen einen geregelten Abschluß erhält, nicht zu gedenken, daß hierdurch auch die Ansicht d,S Museum- nicht we nig gewinnen wird. „WaS nun die Kosten aller dieser Herstellungen betrifft, so haben die Herren Stadtverordneten in Ansehung der ») Entwässerung und Planirung de- AugustuSplatzes in Ihrem Rückschreiben vom 13/19. November 1859 zur Ver wendung von 917 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf. Ihre Zustimmung er- theilt. ES fand sich jedoch bei weiterer Berathung dieses Gegen stände-, daß eS für den Verkehr zweckmäßig und nöthig sein würde, über den AugustuSplatz nicht blos vom Ausgange der Grimma schen Straße nach der Poststraße und Post, so wie nach der Jo hannisgasse Fußwege anzulegen, sondern dergleichen auch vom Augusteum und der I. Bürgerschule nach der Dresdener Straße zu führen, diese Wege auch nicht bloS, wie bei Veranschlagung der Kosten zu 719 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf. angenommen worden war, durch die Wasserableitung mittelst Thonröhren trocken zu legen, sondern sie auch durch Steinknackunterlage zu chaussiren. Hier durch entsteht aber ein Mehraufwand von 893 Thlr. 27 Ngr. „Weiter haben di- Herren Stadtverordneten d) zu den Kosten für Herstellung deS läng- de- Augusteum- hinführenden Fahr wege- mittelst Rückschreiben- vom 7/11. November 1857 Ihre Zustim mung ertheilt rc. Es kommen nur noch die oben erwähnten 250 Thlr. für Verlegung der Mauer an der ersten Bür gerschule zu den Kosten der Chaussirung des fraglichen Fahrweg- hinzu, zu denen Sie — wie gesagt — bereit- Ihre Zustimmung erklärt haben. „Die von der Universität angebotene Summe von 320 Thlr. für Anpflanzung der Bäume läng- de- Augusteum- beruht auf. einem Anschläge unseres Gärtners, und eS wird diese Baumreihe da- dahinter anzulegende Trottoir zu einem angenehmen schattigen Wege machen. „Endlich handelt eS sich noch um die Kosten für die Umpflanzung de- AugustuSplatzes mit zwei Baumreihen. „Dieselben waren früher zu 6300 Thlr. berechnet. Nach dem neuesten Anschläge reduciren sie sich jedoch auf 3000 Thlr., und zwar theil- in Folge de« veränderten Plane-, nach welchem der AugustuSplatz auf der Nordseite ebenfalls durch eine doppelte Baumreihe geschlossen werden soll, theil« weil in der zuerst ge dachten Summe Kosten mit begriffen waren, die sich auf die Ausfüllung der vor dem Losse'schen Hause befindlich gewesenen Vertiefung und die Neugestaltung der dortigen Anlagen bezogen, zu denen Sie unterm 7./12. Dec. 1860 nach Höhe von 1100 Thlr. Ihre Zustimmung ertheilt haben. „Wir können hierbei nicht unerwähnt lassen, daß alle unter u, b, v gedachten Arbeiten gleichzeitig und im Zusammenhänge auSgeführr werden müssen, auch bei den Voranschlägen davon au-gegangen ist, daß die- geschieht, und die Kosten für die ein zelnen Arbeiten sich nothwendig erhöhen müßten, wenn da« Erd reich, welche- au- den Gräben für die Auspflanzungen heraus zuheben ist, nicht zur Planirung de- AugustuSplatzes verwendet werden könnte und da- hierzu nöthige Erdreich au- einer größer» Entfernung herbeigefahren werden müßte. „In Bezug auf die, nach dem neuern Abkommen mit der Universität, auf deren Kosten vor dem Augusteum anzulegende dritte Baumreihe fügm wir nur noch hinzu, daß die Universität auf diese darum ein besondere- Gewicht legt, weil dadurch der