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920 > Hol!zauctl>«, Montag den 4. Mär- b-. I». B-r«1tta-s von S Uhr an sollen im Luhthuraer Revier folgende läng- de- Wege- von der Rödelbrücke durch die Rönne bis an das HochzeitSwehr lagemde Hölzer, nämlich: 48 Stück eichene Nutzklötze, hierunter schwache, für Stellmacher gaffend, IS Stück buchene, rüfterne und lindene Rutzklötze, Schock eschene Stangen, zu Schirr holz paffend, */2 Schock Kahnkniee, 20 Klaftern div. Scheitholz, 8V Stockholzhaufen, 03 Abraumhausen, 32 Langhaufen, 4^/r Schock Bund Schwarzdornen und 6^/2 Schock weidene Faschinen, am HochzeitSwehr, paffend zu Schotenholz, Garten zäunen und Korbmacherbügeln, unter entsprechender Anzahlung und den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden. « Der Versammlungsort ist an der Rödelbrücke. Leipzig, den 27. Februar 1861.Des Raths Forst-Deputation. Bekanntmachung. Das unter dem Rathhause, an der Grimma'schen Straße und dem Markt gelegene, zur Zeit an Herrn Gustav Markendorf vermiethete Gewölbe soll auf dem Wege der Licitation anderweit auf die Zeit von Ostern 1861 bis Michaelis 1865 vermiethet werden. Miethlustige werdm veranlaßt, -e« LS. Marz L8SL Vormittags LL Uhr in der Rathsstube zu erscheinen und ihre Gebote zu thun, worauf weitere Beschlußfassung erfolgen wird. Die LicitatisnS- und Miethbedingungen können schon vor dem obigen Termine bei uns einaesehen werden. Leipzig, den 28. Februar 1861. DeS Raths der Stadt Leipzig Finanzdeputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 27. Februar 1861. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung bemerkte zunächst der Vorsteher, daß er die Verhandlung über die Vorlage wegen Herstellung von Parkanlagen auf dem sog. Rabensteinplatze von der heutigen Tages ordnung zurück gezogen habe. Zur Berarhung kamen sodann einige von Herrn Stabtv. vr. Günther vorgetragene Gutachten des Au-schuffeS zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen. Sie betrafen 1. die Ueberlaffung eines Stücks Areal neben dem neuen Fried hofe an die israelitische Gemeinde zur Anlegung einet neuen Friedhofs. Der Rath schreibt: „Der hiesige israelitische Friedhof ist so mit Leichen beseht, daß derselbe für die Folge nicht mehr auSreicht. ES ist hierbei zu berücksichtigen, daß nach den Satzungen der jüdischen Religion Grabstätten niemals wieder anderweit al- solche oder zu andern Zwecken benutzt werden dürfen. Eine Erweiterung deS dermaligen Friedhofes ist mit Rücksicht auf die veränderten Umgebungen des selben unthunlich, und wir haben daher auf Ansuchen der gedachten Gemeinde beschlossen, derselben da- dem Johanni-hoSpitale zuge hörige Areal an der Westseite deS neuen Friedhofs, welches 12,454 lll Ruthen Fläche enthält, gegen einen jährlichen Canon von 120 Thlr. zum Begräbnißplatze unter der Bedingung zu über lassen, daß dieselbe die Herstellung der Planie und Umfassungs mauer selbst übernimmt, etwaigen Arbeiten an der Mauer deS christlichen Friedhofes nach vorgängiger Sicherung durch eine Planke keine Hindernisse in den Weg legt, überdies die Beerdigung aller hier versterbender Israeliten ohne Unterschied des CultuS auf dem zu überlassenden Areale stattfindet, endlich die Gemeinde die Unterhaltung des an dem Platze hinlaufenden Feldwege-, so weit derselbe die Grenzen deS Platze- berührt, in der Maße, wie da nach allgemeinen Grundsätzen den Adjacenten obliegt, übernimmt. * „Dre Herren Stadtverordneten werden unS darin beistimmen, daß wir der erbetenen Ueberlaffung eine- Platze- zu dem frag lichen Zwecke unter billigen Bedingungen nicht wohl entgegen- treren können, und daß andererseits da- gewählte Stück Land wegen seiner Lage an unserem Friedhofe zu einer höherm Ver- werthung, als die ökonomische Benutzung gewährt, nicht wohl gebracht werden kann." Der Ausschuß empfahl in seiner Mehrheit gegen 1 Stimme zu dem Beschlüsse de- RathS Zustimmung zu ertheilen. Herr Stadtv. Kohner glaubt eine Angelegenheit von so pietätS- voller Wichtigkeit für die Gesammtheit der israelitischen ReligionS- gemeinde Leipzigs seinerseits nicht stillschweigend übergehen zu dürfen. Angesicht- der leider in manchen Staaten in Widerspruch mit der Aufklärung unserer Zeit und namentlich unter Concor- dat-einflüffen von Religion-Majoritäten noch immer bis an die Gräber ausgeübten Intoleranz fühle er sich gedrängt, die Libera lität unseres StadtrathS dankend anzuerkennm, welche sich auch in vorliegendem Falle durch Berücksichtigung der Satzungen der israelitischen Religion über Unantastbarkeit der Grabstätten ge währe. Rur zur Berichtigung eine- Ausdruck- im Rathsschreiben bemerke er, daß eS keinerlei verschiedene Culten in Leipzig gebe, daß die örtliche Sonderung in verschiedene Gotte-Häuser in unwesent lichen, aus Gewohnheit, aber nicht au- schiSmatischen oder dog matischen Verschiedenheiten hervorgegangenen Formalien beruhe, Wtd daß bei dem, dem Culturstande unserer Zeit sich anschließen- 'hßn Streben der Gemeinde und dem in der ReliglonSschule ge- Pß-attn Geiste eine Waüdelung hierin allenfalls nur durch Zuzug von Außen zu fürchten wäre, schon deshalb sei die vom Rathe vorgeschlagene Fassung der Bedingung weise und vorsichtig, und werde dieselbe in ihrer Billigkeit überhaupt von der Gemeinde sicherlich anerkannt und treu erfüllt werden. Der Ausschußvorschlag wurde darauf gegen 2 Stimmen an genommen. Die beiden der israelitischen Religion angehörigen Mitglieder der Versammlung enthielten sich dabei der Abstimmung. 2. Die Verpachtung eine- Stückes Areal neben dem neuen Friedhofe an den Gärtner Herrn Arnold. Der Rath macht darüber folgende Mittheilung: „Der Gärtner Herr Eduard Arnold, welcher in Folge der Parzettirung an der HoSpitalstraße seinen Pachtgarten hat auf geben müssen, hat um pachtweise Ueberlaffung eine- andern Garten- platzeS in der Nähe de- neuen Friedhofes gebeten, und wir haben daher beschlossen, demselben ein zwischen letzterem und den Gtraßen- häusern gelegene- Arealstück von 10,787 LZEll. oder 187,-LZ Ruthen für einen Pachtzins von jährlich 37 Thlr. 15 Ngr. oder 60 Thlr. pro Acker auf 15 Zahre vsn Ostern 1862 ab, wo der Pacht de- JohanniShoSpital- abläuft und bi- wohin sich Herr Arnold mit der Pachterin desselben unter gleichen Bedingungen verständigt hat, als Garten zu verpachten, so daß diese- Areal künftig von dem Oekonomiepachte de- JohanniShoSpital- ausgeschlossen wird. „Die Benutzung al- Gatten ist um so zweckmäßiger, da die fragliche Spitze zum Getreidebau wegen de- unabwendbaren Zer treten- der Früchte sich nicht gut eignet, und der auf der nörd lichen Seite zwischen den Straßen hä usern und dem fraglichen Feld stücke hinlaufende, trotz alljährlichem Umackern sich verbreiternde Weg durch die beabsichtigte Einfriedigung eine feste Grenze erhält" Der Ausschuß empfahl den Beitritt zum RathSbeschlusse unter der Bedingung, daß in den Contract eine Bestimmung ausgenommen werde, wonach die Stadt oder Stiftung bei eintretendem Bedürfe den Contract auflösen kann. Die Versammlung trat diesem Vorschläge einstimmig bei. 3. Die Verlegung de- in der Schützenstraße im Felix'schen Grundstücke gelegenen Brunnen-. Der Rath schreibt: „Auf der Schützenstraße und zwar mitten vor dem Eingänge in die neue durch da- Felix'sche Grundstück gelegte Straße befindet sich dermalen ein öffentlicher Brunnen. Da die gedachte neue Straße demnächst als öffentlicher Verkehrsweg eröffnet werden wird, so kann selbstverständlich der erwähnte Brunnen nicht auf seiner bisherigen Stolle stehen bleiben. Gleichwohl erachten wir eS für dringend nsthwendig, daß die Zahl der öffentlichen Brunnen nicht vermindert werde, namentlich in jenem Stadttheile, der — abge sehen von dem andern auf der Schützenstraße stehenden Brunnen — nicht besonder- reichlich mit Brunnen versehen ist. Dazu kommt, daß der neue Felix'sche Anbau selbst da- derartige Bedürfniß noch steigern wird; denn wenn auch im Felix'schen Grundstücke mehrere Brunnen vorhanden sind, so sind diese doch nur im Privatbesitz und können die öffentlichen nicht ersetzen. Wir haben daher be schlossen, den erwähnten, im Eingänge gedachten Brunnen zu beseitigen, dafür aber einen neuen in der Nähe jene- ersteren dem nächst anzulegen und hierauf die veranschlagte Summe von 220 Thlr. 13 Ngr. 9 Pf. zu verwenden. Diese Summe stellt sich nur dann so hoch, wenn statt de- hölzernen Gehäuse- ein eisernes gewählt wird." Der Ausschuß zog in Erwägung, daß die Felix'schen Erben, abgesehen von regulattvmäßigen Bestimmungen^ verpflichtet seien, den Bmnnen auf eigene Kosten zu verlegen. Die Erlaubniß, eine Straße zu eröffnen, ermögliche ihnen die hohe Verwerthung