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97» Staatsanwalt Barth wider den Eolorist Ferdinand Ludwig Ohmer au- Reudnitz wegen Meineid- erhobene Anklage. So schwierig auch in der Regel der Beweis bei Meineid-untersuchungen zu sein pflegt und so selten der Natur der Sache nach eine Ueberfuhrung gelingt, so vollständig und überzeugend mußte doch der wider Obmer geführte Jndicienbewets erscheinen. In einer Alimentation-sache hatte sich Ohmer mit der alimentenberechtigten Frauen-person ver glichen, die Vergleich-Unterhandlungen waren von einem hiesigen Sachwalter geleitet, aus Grund derselben ein schriftliche- Vergleichs, instrument aufgesetzt und auf der Expedition jene- Sachwalters in Gegenwart desselben von den beiden Paciscmtm vollzogen und unterschrieben worden. Ohmer kam jedoch den übernommenen Verbindlichkeiten nicht nach und wurde de-halb au- dem VergleichS- instrument auf deren Erfüllung verklagt. 3u nicht geringem Er staunen der Klägerin und ihre- Sachwalter- läugnete jedoch Ohmer den eingegangenen Vergleich, läugnete seine unter da- Vergleichs instrument gebrachte Namen-unterschrift und leistete den Dtffession-- eid hierüber ab. Daß er damit einen Meineid geschworen, möchte wohl Nie mand zweifelhaft geblieben sein, welcher der wider ihn deshalb verhandelten Untersuchung beiwohnte. Sowohl die Klägerin al beren Sachwalter versicherten mittelst Eide-, daß Ohmer in ihrer Gegenwart da- erwähnte Vergleichsinstrument vollzogen, die diffi- tirte Namen-unterschrift eigenhändig darunter geschrieben habe; e- wurde die Aussage dieser beiden Aeugen außerdem durch die de- Schreiber- jene- Sachwalter- sehr wesentlich unterstützt. — Gleichwohl läugnete Ohmer, daß er da- .Dergleich-instrument un terschrieben habe und daß er überhaupt mit der Klägerin bei dem Sachwalter derselben gewesen sei, wenigsten- wollte er nicht- davon wissen. Nach dem getroffenen Vergleiche hatte fernes Ohmer die Berahlung der Sachwalterkosten übernommen, hatte diese Kosten auch in verschiedenen Terminen an jenen Sachwalter berichtigt und Quittungen darüber erhalten. Auch diese Thatsachen wurden von Ohmer geläugnet und zwar trotzdem, daß bei einer AuSsuchung in seiner Wohnung sowohl die Liquidation des Sachwalter- als die Quittungen über die einzelnen Zahlungen aufgefunden worden waren. Da- Gutachten de- verpflichteten Schriftenvergleichers, welcher die unter jenem Vergleich-instrumente ersichtliche Unter schrift Ohmer- mit anderen Unterschriften und Handschriften desselben verglichen und mit Bestimmtheit die diffitirte Unterschrift al- von Ohmer- Hand herrührend erklärt hatte, vermochte eben so wmig, diesen von der Vergeblichkeit seine- Läugnen- zu über zeugen, er stellte den schlagendsten Indicien ein bloßes »ich weiß nicht- davon", „ich kann mich nicht erinnern" entgegen und ent schuldigte sich mit einem Kopfleiden, welche- ihn oft vergessen mache, wa- er eine Stunde zuvor gethan habe. Allein eine solche Gedächtnißschwäche war sonst niemals bei ihm wahrgenommen worden und daß sie von ihm wohl nur simulirt wurde und in Wirklichkeit nicht exiftirte, davon durfte der Umstand zeigen, daß Ohmer sich recht wohl der Briefe er innerte, die von dem betreffenden Sachwalter vor dem Zustande kommen de- Vergleich- an ihn geschrieben worden warm, daß er ferner noch recht wohl wußte, daß er bei einem tn dessen Folge beabsichtigten Besuch den Sachwalter nicht angetroffen hatte, e- trat die- noch klarer hervor, al- Ohmer wiederholt darauf zurück kam, daß er an einem Wochentage gar nicht mit jenem Sach walter verhandelt habe. Der Zweck, den er hierbei im Auge batte, leuchtete ohne Weitere- ein. Wie von der Klägerin und derm Sachwalter versichert wurde, hatte auf den Wunsch Ohmer- und um ihn nicht in seiner Arbeit zu behindern, die Vollziehung und Unterschrift de- Vergleich-instrumente- an einem Sonntage statt gefunden, war jedoch nicht auf diesen Sonntag, sondern auf dm nächstfolgenden Wochentag datirt worden. Diesen Umstand griff Ohmer auf, um zu beweisen, daß er eS nicht gewesen sein könne, der seine Namen-unterschrift unter da- betreffende Dokument ge, bracht habe, da er ja an einem Wochentage nie auf der Expe dition de- Sachwalters gewesen sei. Der ganze Eindruck, den da- Verhalten Ohmer- hervorrief, war ein entschieden ungünstiger und da- Ungünstige desselben mußte noch vermehrt werden, wenn man erfuhr, daß Ohmer sich trotz der eindringlichsten Vorhaltungen Seiten des ProceßgerichtS und de- Sachwalter- der Klägerin nicht von der Leistung jene- Eide- hatte abhalten lassen. Der Gerichtshof verurtheilte Ohmern, dessen Vertkeioigung von Herrn Adv. Helfer geführt wurde, zu 3 Jahren Auchlhau-. Verschiedenes. Al- der Großfürst Nlcolaus im vorigen Monat von Berlin nach Petersburg zurückkehrte, war seine Ankunft in Dünaburg auf 2 Uhr Nachmittags berechnet worden, wo dann ein Extrazug bereit stehen sollte. Da aber Se. Kaiserliche Hoheit bereits von Eydlkuhnen bis Kowno per Dampf fahren konnte und die Post meister zwischen Kowno unk Dünaburq ungeheuren Eifer ent wickelten, so fand die Ankunft in Dünaburg bereits V-rmittaq- 9 Uhr Statt. Fünf Stunden warten bei 17 Grad Frost! Ob ver Extrazug nicht sofort zu expediren ist? Anfangs nein, dann ja. Der Bahnhok-Inspektor läßt den großfürstlichen Zug richtig schon um 10'/» Uhr abaehen. Natürlich entstand dadurch auf de^ ganzen eingeleisigen Bahn bis nach Petersburg hin eine un. geheure Verwirrung. Alle Passagierzüge mußten auf allen Stationen ungebührlich lange warten, und auch der Großfürst kam viel später in Petersburg an, als er bei vorherbestimmter Abfahrt von Düna- bürg angekommen sein würde. Der Eisenbahn-Direktor Herr EoUignon setzte deshalb den dünaburger Bahnhofs-Inspektor ab. Der Großfürst legte sein Fürwort ein, Herr EoUignon aber, der sonst immer so hvchfahrend gegen das Publicum und so unter würfig gegen alle Große ist, erkühnte sich zu sagen, daß erst da- Publicum und dann erst der Großfürst hätte befriedigt werden müssen. Jetzt, heißt es, soll er dafür abqesetzt werden. Leipziger Lorssu »m 5. NLra I8VI. 6oi>rs« »m 30 «t«. Sss. L>»«»d.-Priori1. -raxot, 6«. S»»8- -rrs-il /lLtj«» F«F?. pvl. pLt. , V. 1880 V. 1000 u. »oo chck r — 91'/« 41d.-L»tu»-rr.I.8m.pr. 00 » — 102 4.11^. 0,ut««L» 0r«4t1-4u,t»1t »v »1«iL«r« r — — 4o. 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