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tWger kl , F ^ - Anzeiger. ümtMall des K««I. BljirkiWichli Md dld Nach« dir Stadt itchM. W 285. Montag dm 12. Oktober. 188». Aufforderung, den Aalkrljug bete. Alle Sorporattouen und Vereine hiesiger Stadt, welche sich am bevorstehenden Fackelzug bethetltgen »olle«, ersuchen wir, sich bis zum 12. dieses MonatS unter Angabe der Zahl derThetlnehmer im «iireau des FesiordnungS-AuSschuffeS aus dem SRathhaufe zu melden, indem wir bemerken, dach sammt- ltche BeleuchtungSgegensiande vom AuSschusi geliefert werde«. Der AuSschusi zum Fackelzug. Bekanntmachung. Di« Unterzeichnete ImmatriculationS-Comuusfion macht hierdurch bekannt, daß die im nächsten Semester zu haltenden Vorlesungen am IS. Oktober L8V3 beginnen werden. Gedruckte Verzeichnisse über die im gedachten Halbjahre zu haltenden Vorlesungen fiad in der Expedition de- Universitäts-Gericht- und in der Universitäts-Buchhandlung (Dresdner Straße Nr. 3, Edelmann) zu erlangen. Leipzig den 7. Oktober 1863. Die Immatrikulation-- Kommission daselbst. V. O. L. Erdmann, vr. Eduard Morgenstern, d. Z. Rector, Univ. Richter, zugleich iu vio. des Königlichen Regierung-bevollmächtigten. Erinnerung an Abführung des diesjährigen 2. Termins der Gewerbe- und Personalsteuer. In Folge der zu dem Finauzgeseye vom 2b. September 1861 erlassenen Ausführungsverordnung von demselben Tage wird der diesjährige 2. Termin der Gewerbe- und Verfonalsteuer am LS. Oktober d. I. nach einem halben JahreSbetrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst dev städtischen Gefällen, welche für diesen Termin nach demselben Betrage, wie den 1. Termin d. I. abzuführen sind, von diesem Tage ab und spätestens binnen IT Tage« nach demselben bei der Stadtsteuer-Gtnnahme allhier, alte Waage 2. Gtage, pünctlich zu be zahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, executivische Zwang-maßregeln gegen die Säumigen ein- treteu müssen. Gleichzeitig ist der zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer nach L dkgr. von jedem Thaler Gewerbesteuer für dieses Jahr ausgeschriebene Zuschlag von den dieser Abgabe verfallenden Gewerbetreibenden an genannter Hevestelle mit zu entrichten. Der SLath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Laube. Leipzig, den 10. Oktober 1863. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Verordnung vom 19. September d. I. ist die katholische Kirche«anlage aus das Jahr L88L nach den durch die Verordnung vom 12. Oktober 1841 tz§. 7, 8, 10 und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die in tz. 7 ,ud d, v und ä bestimmten Satze auch für diesmal auf drei Vieriheile, mithin auf resp. */«, »/» und >/i« de- von den betreffenden Leipzig, den b. Oktober 1863. Der Skath Stadt Leipzig. vr. Koch. Taub». Bekanntmachung. Di» Anlieferung von kiefernen Röhrstämmen au- der Gegend entlang de- SaalthaleS, so wie von eisernen Röhrbüchfen für di» von den Speeialitäten der Lieferung und Arbeit, so wie den zu versiegelt bi- zum 30. Oktober bei genanntem Bauamte einzu» Des Skaths Deputation zu« Brunne«- und -k-hrwese«. Die Neubauten in Leipzig. Leipzig, 10. Oktober. Der Neubau von Häusern ist nach Roscher da- sicherste Kennzächen, ob ein Volk den Gipfelpunkt feiner Bevölkerung noch vor sich hat, und ist sonach ein Maß- ftab seines wirthschaftlrche» Zustande-. Ueber ein ganze- Land ausgedehnt, würde die Kenntnißnahme aller Neubaue in Stadt und Land interessante und belehrende Ergebnisse liefern, da sie «ach Oertlichkeit und hivzutretevden Verhältnissen ein Bild der verschiedensten Abstufungen gewährte, und zugleich einen tiefen Einblick in die gestiegene Wohlhabenheit und vermehrte Bevölkerung gestattete. Vielleicht erfreut uns da- statistische Bureau mit einer solchen Lande»Übersicht; wir glauben aber, daß eine derartige kleinere, nur Leipzig berührende Mittheiluvg schon von Interesse ist, und veröffentlichen solche, wie sie un- an- guter Quelle zuka«: Di» Zahl der vom 1. Oktober 1862 bis 11. September 1863