Volltext Seite (XML)
und die Klagen über den Rath sich häufen, weil Mißgriffe nicht vermieden werden könnten, oder allen Lehrern die Zulage gewährt werden würde. Dann trete inS Leben, waS man im Princip bekämpfe. Herr vr. Georgi ist mit dem Ausschüsse einverstanden, be klagt aber, daß die Älterszulagen in der vom Rath vorgeschlagenen Weise nicht Annahme gefunden hätten. Der Cultusminister Mühler in Preußen sei liberaler verfahren, indem durch das dortige Volks schulgesetz die auf demokratischen Principien beruhenden AlterSzu- lagen für Lehrer eingeführt wären. Herr Geheimrath von Wächter führt noch an, daß er bei Einbringung des Antrags nicht daran gedacht habe, dem Rache Verlegenheiten zu bereiten. Auf eine Erklärung deS Herrn Thomas, daß er nach §. 120 der Städteordnung sich der Abstimmung enthalten werde, bemerkt Herr Vorsteher vr. Joseph, daß Herr Thomas in dieser Frage, welche ein öffentliches Interesse habe, privatim nicht interessirt wäre und deshalb sowohl an der Debatte wie an der Abstimmung Theil zu nehmen befugt fei. Gegen 1 Stimme fand der Ausschußantrag Annahme. Derselbe Herr Referent berichtete weiter über die Rückantwort deS Raths auf die Anträge des Collegiums, die Anstellung von Turnlehrern an der II., IV. und V. Bürgerschule betreffend, wo nach der Rath jene Anträge nicht zur Ausführung bringen wird, sondern das bisherige Berhältniß bis auf Weiteres fortbestehen lasten will. Der Ausschuß empfahl der Versammlung, gegen den Rath sein Bedauern auszusprechen, daß derselbe deshalb, weil das Collegium mit wohlmotivirten Gründen den Rachsvorschlag ab gelehnt hat, der Stadtcaffe eine unnöthige Mehrausgabe von mindestens 600 — 800 Thlrn. auferlegt habe. Herr vr. Georgi schließt sich dem Ausschüsse insoweit an, daß derselbe sein Bedauern dem Rache gegenüber ausspreche über die Ablehnung der diesseitigen Beschlüße, hält es aber angemessen, den früher von Herrn Thomas gestellten Antrag wieder aufzu- nehmen, und beantragt, dem Rache zu erklären, daß das Collegium unter Festhalten der an den Rath gebrachten Anträge denselben ermächtige, bei Berechnung des GehalteS der Turnlehrer diejenigen Jahre, m denen diese als Lehrer des Allgemeinen Turnvereins bei den städtischen Schulen Unterricht ertheilt haben, mit anzurechnen. Herr Thomas erklärt, daß er dem AuSfchußgutachten nicht beigetreten wäre, weil 600 bis 800 Thlr. weggegeben würden, die erspart werden könnten. Die Turnlehrer hätten keine Aus sicht, in eine höhere GehaltSclasse einzurücken und es sei ein Grund der Billigkeit, deshalb den verlangten jährlichen Gehalt von je 400 Thlr. zuzubilligcn, überdies, da die Turnlehrer in ihrem Fache Ausgezeichnetes leisteten. Gegen 2 Stimmen fand der AuSfchußantrag, einstimmig der des vr. Georgi Annahme. Weiter berichtete Herr Adv. Schilling über den Beschluß deS Raths, den Gemeinden Neureudnitz und Thonbergstraßenhäuser zur Ausführung ihres Kirchenbaues aus den Mitteln des Johannis- Hospitals die Summe von 2000 Thlr. zu gewähren. Vom Aus schüsse war zwar anerkannt worden, daß, weil das IohanniS- hospital ein sehr reicher Einwohner beider Ortschaften sei, sich eine Subvention zum Kirchenbau wohl rechtfertigen ließe; es sei aber nicht Sache der Nachbargemeinden, für die nicht ausreichenden Mittel jener Gemeinden aufzukommen, und führe die Ansicht des Raths hierüber zu der Vermuthung, als habe die Stadtgemeinde als solche die Pflicht zur Unterstützung. Durch Unterstützung dieses KirchenbaueS erwüchsen der Stadt, andern Nachbargemeinden gegenüber, leicht dieselben Consequenzen. Auch lasse sich nicht er finden, wie durch Unterstützung dieses BaueS der Werth der IohanniShospitalfelder steigen solle, und hatte der Ausschuß dem Collegium die Ablehnung deS Rathsbeschlusses einstimmig an empfohlen. Herr Näser: Hätte der Rath in seiner Zuschrift allein nur unter den Bewohnern von Neureudnitz und Thonberg sei und äannishospital der reichste Einwohner, dann hätte man wd§r ^stimmen können, wenn sich auch über die Höhe der Summe hätte rechten lasten. Aber eS folge auch aus dem Rachsfchreiben, dah man in Betreff der übrigen Nachbargemeinden, die keine Kirche Härten, dieselbe Verpflichtung habe, und diese Consequenz hätte den Ausschuß hauptsächlich zur Ablehnung bewogen. Herr vr. Heine hält den Standpunct, daß die Nachbar gemeinden nicht unterstützt werden sollten, nicht für human, denn die Stadt brauche die Arbeitskräfte der Nachbargemeinde zur Ver mehrung ihres Wohlstands. Man dürfe den ärmeren Gemeinden nicht zumuthen alle Lasten zu tragen. Er halte eS für eine mora lische Pflicht, in solchen Fällen nicht allzu karg zu verfahren, um somehr, da sich daS Vermögen des IohanniShospitalS in todter Hand immer mehr vermehre. Hiermit ist Herr vr. Georgi einverstanden und beklagt, daß der Ausschuß diesen negativen Standpunct eingenommen habe. Hätten die Gemeinden so lange Unterstützung von Leipzig erhalten, so stehe es woht an, zu sagen, ich will dir noch weiter helfen. Hr lege auf die Gründe deS Ratlos keinen Werth, halte aber den Ge- dankengang im RathSschreiben für rtch' g und erklärt, sucht Hn Muth zu haben, gegen die RachSvorlage zu stimmen." Herr Geh. Rath von Wächter ist allein schon. auS dem Grunde, weil daS Iohannishospital einer der reichsten 'Einwohner der Gemeinden Neureudnitz uno Thonberg sei, für die RathSvi»''. läge und erkennt auch die übrigen Gründe deS Raths an. Hiergegen hält Herr vr. Schulze den , recht, da Geschenke nur in Fällen großer Noch oder bei nationalen Unternehmungen Seiten der Stadt gewährt A. m dürften. Leipzig habe nun seit langer Zeit bereitwilligst det? ^en Gemeinden seine Kirchen geöffnet und deshalb scheine ihm/ /Be- dürfniß zum Kirchenbaue noch nicht Vorgelegen zu Hab/ Sei aber der Bau in Angriff genommen, so könne von L«/ /nicht mehr verlangt werden. UeberdieS könnten sich die Gerrß selbst helfen und würde der Bau auch ohne die 2000 Thlr. weu^gehen. Ebenso wie Leipzig Anleihen aufnehme zu Schulbauten, Anleihen, bei denen 10 Thlr. auf den Kopf kämen, ebenso könnten diese Gemeinden dieselben Hülfsmittel in Anspruch nehmen. Gegen das Ausschußgutachten spricht sich ferner Herr Welt er auS, und empfiehlt Annahme deS RathsbeschlusteS, ebenso Herr Advocat Schrey, beide hervorbebend, daß das Iohanneshospital mit seinen reichen Mitteln die Unterstützung wohl gewähren könne. Letzter Redner führt weiter an, daß ein Beweis der Liebe zu einer Zelt verlangt werde, wo das Wormser Fest kaum verklungen wäre. Vom juristischen Standpuncte aus sei das Ausschußgutachten vor trefflich, aber um diesen handle es sich hier nicht und die Begrün dung deS Raths scheine ihm daher viel angemessener, weil es sich um Erzeigung eines Liebesbeweises handle. Herr Näser bemerkt, daß der Ausschuß allein zu erwägen ge habt hätte, ob die Stadt für alles das nnt zu sorgen habe, was die Nachbargemeinden entbehren. Mit demselben Rechte müßte man dann Unterstützungen für Schulen in allen Nachbargemeinden gewähren. Lege man das Hauptgewicht auf das Iohanneshospital als reichen Einwohner von Neureudnitz, so ließe sich der Raths beschluß allenfalls annehmen und könnten andere Gemeinden dann nicht gleiche Ansprüche erheben. Hiergegen führt Herr Landmann an, daß die Consequenzen nicht zu fürchten wären, weil in jedem einzelnen Falle eine Be schlußfassung beider städtischer Körperschaften sich erforderlich machen würde. Dte Annahme der Rathsoorlage empfehle er und wünsche, daß auch diejenigen dafür stimmen möchten, welche nicht alle Motive des Raches billigen. Für Schulbauten habe man in Neu reudnitz und Thonberg hinreichend gesorgt und der Unterstützung bedürften diese Gemeinden sehr. Herr Krause theilt nicht die Ansicht, daß man aus dem .reichen Stifte Schenkungen machen dürfte, jetzt, wo auS den Mit teln dieser Stiftung ein großer Bau ausgesührt werden sollte. Nachdem Herr Landmann noch mitgetheilt, wie opferfreudig die Gemeinden bis jetzt gewesen, bemerkte der Herr Referent, daß die Stadt keine moralische Verpflichtung zur Schenkung habe, daß das Ausschußgutachten keine Widerlegung, sogar Anerkennung gefunden habe und warnt sodann vor den Consequenzen aus der Zustimmung zur Rathsvorlage. Es wurde hierauf auf Herrn Linnemann's Antrag namentliche Abstimmung vorgenommen, und eS stimmten für den Aus- fchußbeschluß die Herren: vr. Schulze, Nagel, Adv. Schilling, Grumbach, Ziegler, Mickelthwate, Barth, Koch, Herzog, Wagner, Güttner, Genscher, Heine, Vogt, Näser, Klinger, Stengel, Cavael, Sonntag, Fiedler, Becker, ThomaS, Krause, vr. Joseph ; gegen den Ausschußbeschluß die Herren: Göhring, Strube, vr. Georgi, IuliuS Müller, vr. Heine, Schütte - Felsche, Bley- Syrutschöck, Zschock, Staritz, Hahn, Linnemann, Mohrstedt, Roß berg, Rüger, Schäfer, Sander, Cronheim, v. Wächter, Adv. Schrey, Weiter, Vogel, Landmann, List, vr. Kirsten. Nach dem Ausschlag des Vorstehers wurde daS AuSschuß- gutachten angenommen. Herr Geh. Rath v. Wächter beantragt, die Summe auS den Mitteln des IohanniShospitalS zu bewilligen, ohne die übrigen Gründe deS RathS zu billigen. Hierzu bemerkt der Vorsteher, er werde in dem Schreiben an den Rach mit anführen, daß dieses Motiv auch von einem Theile der Majorität getheilt worden wäre, eine Berathung über den gestellten Antrag nach erfolgter Abstimmung und nach Schluß der Debatte fei aber nicht zulässig. Derselbe Herr Referent berichtet über den Vorschlag deS RathS, für die daS erste Mal zusammentretenden Kirchenvorstände der hiesigen beiden Parochien dte Anzahl der Kirchenvorskyer auf je 16 feftzusetzen. Dem Ausschußantrag gemäß wurde rinK-Mg Zu stimmung zur Rathsvorlage ertheilt. die Thondergskirche. Unserer gestrigen kurzen Mittheilung über die Aussetzung deS Thurmknopfes der Thondergskirche fügen wir folgende nicht uninteressante Einzelheiten hinzu. Der Knopf hat eine Höhe von