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Anzeiger. Amtsblatt des Kiimgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. B 2SV. Donnerstag den 17. October. 1861. Bekanntmachung, -Le Anmeldung -er militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift deS Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichttgen, im Jahre L84L geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Freitag den L. November d. I. vor unserm Deputirten auf dem Rathhause, 2 Treppen hoch, bei Vermeidung deS in tz. 165 ff. des obgedachten Gesetzes angeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, durch Taufzeugniffe wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Sonnabend den L November d. I. in derselhen Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 15. October 1861. Der Nath der Stadt Leipzig. Berger. Rothe. ——— Bekanntmachung, die bei der Rekrntirung im Jahre L8ÜS und L8SO in die Dienstreferve gefetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom I. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz übcr Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Rekrutirung, also im Jahre 1859 und 186V in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Rekrutirungen 1855, 1856, 1857, 1858, 1859 und 1866 in die Classe der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit aufgefordert, im Anmeldungötermine Freitag den L. November d. I. vor unserm Deputirten, auf dem Rathhause 2 Treppen hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestellscheine zur Aus zeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig den 15. October 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Rothe. Bekanntmachung. Das zeither an Herrn Eduard Gnauck vermiethete Gewölbe im Erdgeschosse deS StockhauseS nach dem Salz- gäffchen heraus soll von Johannis 1862 ab anderweit aus S Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige haben sich Freitag den L8. dieses Monats Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle einzufinden, ihre Gebok zu thun und daraus weiterer Beschlußfassung des RathsS, dem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede son stige Entschließung Vorbehalten bleibt, zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingesehen werden. Leipzig, den 14. October 1861. DeS Raths der Stadt Leipzig Finauzdeputation. Gewerbcfretheit, gewerbliche Fortbildungs schulen und gewerbliche Associationen*). Von Otto Moser. Seit der französischen Revolution, welche den ersten ErweckungS- rtrf einer neuen seit hören ließ und gänzliche« Umsturz der veral teten socialen Zustände herdeiführte, hat die politische Frage über Nutzen und Schaden der Zünfte nicht aufgehört, die heftig sten Discussionen hervorzurufen, und je erbitterter der Kampf zwi schen de» Prtncip de- Alten und Neuen wurde, um so brennen der gestaltete sich auch die genannte Frage. Die mittelalterliche Schöpfung der Zünfte bildete zur Zeit ihr.r Blüthe ein wichtige- Glied de< Staat-körper-, aber wie ihre politische Bedeutsamkeit damals eine ungemeine Tragweite hatte, äußerte sie auch auf -a< ' «n» Paym»- „Panorama." ganze gewerbliche Leben eine unbestrittene Tyrannei. Diese be stand namentlich in dem Aunftzwange, der den Personen, die nicht zur Genossenschaft gehörten, die Ausübung des Handwerks verwehrte und so die Gewerbsthätigkeit in starre Formen zwängte, welche ein frische- fröhliche- Aufblühen des Fortschritts mit un barmherziger Pedanterie verhinderten oder wohl gar erstickten. Die erwähnte gewaltigste aller Revolutionen mußte natürlich auch auf die Entwickelung der Gewerbe und die Ausbildung des Fabrikwesens und Maschinenbaues vom wichtigsten Einflüsse sein, zumal da die neue Anschauung der Dinge in dem Zunftzwange zugleich eine Beschränkung der persönlichen Freiheit erblickte und ihm nicht ohne Grund dm Vorwurf machte, daß er eine Hem mung der Concurrenz und de- freien Verkehr- bewirke und somit fiir die Gesammtheit von den nachtheiligsten Folgen sei. Aller dings vttkarmte Man auch nicht, daß die regelmäßige Aufsicht über dm HerandlldmigSgang de- Handwerker-, da- in technischer Be-