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4442 Einladung Ah zum e e» UN hiesigen Stadt-Theater. Mit Sonnabend den 21. September schließt das Sommer-Abonnement und erlaubt sich die Unterzeichnete Direktion das geehrte Publicum zu zahlreicher Betheiligung an dem unmittelbar nach der Michaelis-Messe beginnenden Winter-Abonnement auf Grund der belgefügten Abonnements-Bedingungen ergebenst einzuladen. Anmeldungen werden im Cassenzimmer des hiesigen Stadt-TheaterS während derjenigen Stunden angenommen, in welchen der Bittet-verkauf stattfindet. Leipzig, dm 20 September 1861. Die Direktion -es Stadt-Theaters. Abonnements - Bedingungen. 1) ES findet nur ein halbjähriges Abonnement Statt. 2) DaS Abonnement ist für folgende Plätze zulässig: 1) Parquet, 2) Sperrsitze der ersten Gallerie, 2) Sperrsitze der zweiten Galleile, 4) Parterre-Logen, 5) Logen deS ersten Ranges, 6) Logen des zweiten Ranges. DaS Winter-Abonnement betr. L) 3) DaS Winter-Abonnement erstreckt sich auf diejenigen Vorstellungen, welche in der Zeit von Ablauf der MichaeliSmeffe bis zu Anfang der Woche vor Beginn der Ostermesse auf hiesigem Stadt-Theater gegeben werden. Die Direktion über nimmt die Verpflichtung, im Winter-Abonnement 125 Vorstellungen stattfinden zu lassen; die Abonnenten dagegen ver pflichten sich, dastrn die Zahl von 125 Abonnements-Vorstellungen bereits vor dem Zeitpunkte erreicht wird, bis zu welchem das Abonnement sich erstreckt, die alSdann noch bis zum Schluffe deS Abonnements stattfindenden Vorstellungen nach den sud 4 berechneten Preisen zu vergüten und demgemäß Nachzahlungen zu leisten. 4) Im Winter-Abonnement beträgt der Preis eines Billets wie bisher für die Plätze a 20 Ngr. für jede Vorstellung 14Ngr. und Pr die Plätze ä 15 Ngr. für jede Vorstellung 10 Ngr. Die Abonnementsgelder für die 125 Winter-Vorstellungen sind in zwei gleichen Raten pränumerando dergestalt zu entrichten, daß die erste Rate mit Eröffnung deS Abonnements, die andere Rate aber mit der 64. Abonnements-Vorstellung gefällig wird. DaS Sommer-Abonnement betr. 6) Das Sommer-Abonnement erstreckt sich auf diejenigen Vorstellungen, welche in der Zeit von Ablauf der Oslermesse bis zu Anfang der Woche vor Beginn der MichaeliSmeffe aus hiesigem Stadt-Theater gegeben werden. Die Direktion über nimmt die Verpflichtung, im Sommer-Abonnement 75 AbonnemmtS-Vorstellungen ftattsinden zu lassen; die Abonnenten dagegen verpflichten sich, dafem die Zahl von 75 Abonnements-Vorstellungen bereits vor dem Zeitpunkte erreicht wird, bis zu welchem das Abonnement sich erstreckt, die alsdann noch bis zum Schluffe deS Abonnements stattfindenden Vor stellungen nach de» ,ud 7 beoechnetzen Preisen zu vergüten und demgemäß Nachzahlungen zu leisten. 7) Im Sommer-Abonnement beträgt der Preis eines BilletS für eine Vorstellung die Hälfte deS Preises der TageSbilletS, somit 10 Ngr. resp. 7 Rar. 5 Pf. 8) Die Abonnementsgelder für die 75 Sommer-Vorstellungen sind bei Eröffnung des Abonnements prauumvrauäo zu entrichten. Bestimmungen, welche sich auf das Winter- und Sommer-Abonnement beziehen. 6) Jeder Abonnent hat das Recht zu verlangen, daß der von ihm abonnirte Platz auch in dem nächstfolgenden halben Jahre ihm zum Abonnement überlassen werde, dafern er bis zum Ablauf deS SomuunH>boimementS seinen Entschluß, am Winter- Abonnement Theil nehmen zu wollen, — und bis zum Ablauf deS Winter-AbonnementS seinen Eatschluß, am Sommer- Abonnement Theil nehmen zu wollen, der Direktion anzeigt. Ist eine derartige Erklärung bis zur angegebenen Zeit nicht abgegeben worden, so werden die frei gewordenen Plätze anderweit vergeben. 10) Die Direktion hat das Recht, bei einzelnen Vorstellungen das Abonnement auszuheben. 11) Die Abonnements - BilletS find nicht persönlich, sondern gelten nu pvi^var. 12) Hetzer Abonnent erhält ein Bittet, welches er dem Controleur vorzuzeigen und an den Logenschließer abzugebe« hat. Ohne Abgabe deS Bittet- ist der Eintritt nicht gestattet. Die Bittet- werden den Abonnenten am Schluffe der Vorstellung -der am nächsten Morgen wieder zugestellt. . ' ' Hierzu zwei Beilagen.