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- Tonnabend lGrfte Bellage )« Nr LS.j 14. Februar 1863. II«lL Auf Pomßeuer Revier in der Harth sollen Donnerstag den IS. Februar ». o. von früh 9 Uhr a» 11V eichene Klötzer von 8—18 Zoll untere Stärke u. 6—16 Ell. Lange, 30 - Scheitklastern, 103 Schock eichene Abraumreisig und 107 - - - Langhaufe« - unter den vor der Auctwn bekannt zu machenden Bedingungen nnd einer baaren Anzahlung von 10 Ngr. pro Zuschlag an den Meistbietenden verkauft werden. Die Forst-Verwaltung. la der 6. k. IVtutvr'seden Verloxstiolldlullg in l^ejprig uad Seid «Id« rg i»t ersoüislloll: UlKvwelkv kdarmakopSv nacli lies seniles Ke8timuwll^ll oder die oKeinellen ^rrveien naek ikrer Lrkennnn§, Lereitmi^, ^Virkunß unä Vvrorännn§. 2 um llLnäßtzdruuelr für dorrte unck ^potbebvr Vou vr. F. L. Strumpf. I^r.-8. 69 DruekdoZeu. Daäeuxreis 6 Iblr. 6 Ngr. v,r ü. ?reu88i8ebv Serr Wul8ter der gel8tUeden, 1Interr1ebt8- M tlecklelnul-^nxelexenkeiten üat »ümmtiieks kxl. kextvraaxen und li« tgl. koltret - kriktdium -u Koriin vor Lursvw vvrrmi»s»t, d!«»«« tnLeko Verl» den ^erstell uud ^potüeLeru iüros VervLltullzs-Lsrlrl»» rar ^lueluckllmz so eivpkvülen. I» dem dotrsüevden Lrless vird xesL^k: „Dass ein derartige» »Uge- miiuei, oder verxlviedendes ^.rrveidueü kür deu und küLrmLoeutvn «Idit uedvQ der I^udes-kÜLriLLlcopöe ein um so ärinxevders, Ledürk- Liu veräeu vrird, je msür es die ^uk^ads der I>etrtereu dleideu muss, rur denjenigen ^rrnsinaittsln di« ^utonüms ru gestatten, deren oüemiseüv Ooutitution und UVirLuvgsveiso, odne Lüeicsieüt auk Ldveictisnde invdi- kimiede Ideorien, durvü ^Vissensedakt und Lrkaüruvg als unrveikelüakt latssstellt ru eraoüten sind?' lueL von 8eiten der Kgl. 8äeil8i8eI»eN kogiorNNg vurds dom ^srdo d», xlsieüs Lerüclcsieütigung au Hivil. Verlag vo» Nl«Li»l»oIM GTI»i>« in Dresden. So ebeu erschien und ist in allen Buchhandlungen zu haben: Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Sachsen. nebst PublieationS - Verordnung vom 2. Januar 1863. Mit Sach- und Wortregister, unter vergleichender Berücksichtigung der speciellen Motiven de- Gesetzbuch-. Bearbeitet vom GenchtSrath Friedrich Albert Wengler. Dem Sachregister ist in alphabetischer Weise die römisch-recht liche Terminologie beigefügt und wird dieselbe insbesondere den praktischen Juristen in den Stand setzen, mit Hülfe der im heutigen Rechtsverkehre eingebürgerten lateinischen Kunstausdrücke schnell und leicht in dem neuen Gesetzbuche, welches von dem Gebrauche jener fremden Wörter selbst möglichst abgesehen hat. heimisch zu werden. Allein auch für den Nichtjuristen wird das Register insofern von wesentlichem Nutzen sein können, als dasselbe in alphabetischer und chronologischer Reihenfolge den Inhalt des — 2620 Paragraphen umfassenden — Gesetzbuchs gedrängt zusammenstellt. Preis nur 27 Rgr., Gchreibp. 1 Thlr. Geigenunterricht. Ein am hies. Conservatorium gebildeter Geiger wünscht noch mehrere Schüler. Die Reflectauten werden ersucht ihre Adressen unter H. H.. 21 in der Exped. d. Bl. niederzulegen. Guter und billiger Unterricht für Pianoforte und Violine wird gegeben alter AmtShof Nr. 2, 1 Treppe. E lavier-Unterricht wird gründlich von einer Dame er lheilt Emilienstraße Nr. 11, 3. Etage rechts. ^«LVLKV. Um Mißverständnissen vorzubeugen, erlaube ich mir meinen geehrten Kunden hiermit ergebenst anzuzeigen, daß mein Barbier geschäft nach Wie vor seinen ungestörten Fortgang hat. Leipzig, den 12. Februar 1863. O. W'. »vH., prakt. Wundarzt. 8LvIi8lsM kevtkil-VvrziellkrWW- z«8t»It. Diese gemeinnützige Anstalt, deren höchste Rentensätze sich in diesem Jahre auf Thlr. 42. 22. S. Klausen, hat ihr 23. Sammeljahr begonnen, und empfiehlt sich der Unterzeichnete zu geneigten Aufträgen, mit dem Bemerken, daß kill- und Nachzahlungen . bis zum 28. dfs. ohne Aufgeld «genommen werden. Daß der Werth dieser nur für das Wohl ihrer Mitglieder wirksam sorgenden Anstalt immer mehr anerkannt wird, beweisen die 1 letzten Sammeljahre, welche selbst das von 1849 bedeutend übersteigen. Bei Kindern unter 5 Jahren bedarf es eines TaufzengniffeS nicht. Geschäftsstelle Leipzig, Februar 1803. INStrsR'Ä Ak«»*oZ-S»'. Bekanntmachung. Wir erklären uns bereit, den Inhabern der für den 6. April ». e. gekündigten 4i/»o/,jgen Prioritäts-Obligationen der Aaadehurg-Leipziger Gifeu-ahn-Gesellschaft die gekündigten Beträge schon jetzt nebst Zinsen zu 4«/, o/o bis zum mlieserung-tage spesenfrei au-zuürhlen. Die Obligationen sind zu diesem Zweck mit den Zinsen - Coupons Nr. 4 bi- incl. 10 an unseren (Lassen einzuliefern. Der «traa etwa fühlender Coupon- wird bei der Zahlung de- Capital- in Abzug gebracht. Leipzig, de» 12. Februar 1863. ikLLgd»»vi»v VT»*»VL« vrodltt s. v. rL»N«.