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5850 Bekanntmachung. Die an der verlängerten Königsstraße, östlich neben dem Grundstücke de- Herrn Keil gelegene, 27LÜ Geviert-Ellen haltende Parzelle soll als Bauplatz öffentlich versteigert werden. Erstehungslustige haben sich Donnerstag den S8. November LSVL Vormittags 1L Uhr in der RathSstube einzufinden, ihre Gebote zu thun und sich sodann der Eröffnung weiteren Beschlusses zu gewärtigen. Die Parzelle ist abgesteckt. Plan und Versteigerungsbedingungen sind auf dem Bauamte einzusehen. Leipzig den 12. November 1861. Der Nath der Stadt Leipzig. Di-. Koch. Verhandlungen der Stadtverordneten am 13. November 1861. (Auf Grund des Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Es folgte die Berathung des Gutachtens des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über den Ankauf des Wangemannschen, früher Handwerkschen Areals Behufs Geradelegung der Frankfurter Straße. Den früheren Besitzer Herrn Handwerk hält der Stadtrath nach den in vorstehender Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen an seine Forderung für das betreffende Areal nach 1 Thlr. 2>/, Ngr. für die HjElle nicht mehr gebunden. Den von dem gegenwärtigen Besitzer, Herrn Wangemann, geforderten Preis von 1 Thlr. 7*/» Ngr. für die LH Elle will der Stadtrath gewähren, auch auf die weiteren Bedingungen eingehen. Diese sind: 1) Uebernahme der Verzinsung des ganzen Kaufpreises zu 4^/rv/o vom 1. Juni d. I. an, ingleichen 2) sämmtliche Kaufs- und Dismembrationskosten. Im Uebrigen enthält das Areal nach Angabe des Verkäufer- nicht, wie der Rath angenommen, 3073, sondern 3234 lUEllen. Der Ausschuß sagt hierüber: Nachdem die Versammlung das Project der Geradelegung ein stimmig genehmigt und sich zur Gewährung des früher geforderten Kaufpreises von 1 Thlr. 2*/, Ngr. bereit erklärt hat, handelt es sich gegenwärtig nur noch darum, ob man den von Herrn Wange mann jetzt geforderten höheren Kaufpreis von 1 Thlr. 7»/, Ngr. gewähren will oder nicht. Gegen diese Gewährung wurde geltend gemacht, daß kein Grund vorliege, auf das erhöhte Angebot einzugehen, da Herr Handwerk, des Vertrags auf gültige Wtise nicht entlassen, an den selben noch gebunden sei, da ferner es nicht gut glaublich sei, daß der Rath, welcher drn Kauf wolle, so lange diese Absicht besteht, eine Herrn Handwerk seiner Verbindlichkeit entledigende Handlung vorgenommen haben werde, ferner auch der Rath dem Besitzer de- fraglichen Areals die Baufluchtlinie vorschreiben werde und letzterer nicht einmal einen Zugang zur Frankfurter Straße habe, der geforderte Preis für ein nicht bebaubares Land daher zu hoch sei. Für den Beitritt zum RathSbeschlusse dagegen bemerkte man, daß sich das Einhalten der früheren Kaufsumme juristisch nicht erzwingen lasse, wenn auch das Collegium durch die eigene frühere Erklärung de- Raths selbst veranlaßt gewesen sei, anzunehmen, daß Herr Handwerk noch gehalten bleibe. Gegenwärtig sei kaum etwa- Anderes übrig, als zuzuftimmen, und dies um so mehr, als man einerseits sonst befürchten müsse, die Geradelegung für die Zukunft ganz unmöglich zu machen, andererseits auch eine Ein buße für die Stadt kaum zu erwarten stehe, weil dieselbe auf der andern Seite besser zu verwerthendes Areal gewinne. Der Ausschuß empfahl mit 5 gegen 2 Stimmen: für das Wangemannsche Areal unter den gestellten Bedin gungen 1 Thlr. 7t/» Ngr. für die Quadrat-Elle zu ver- willigen. Das Referat übernahm Herr vr. Günther. Herr vr. Heyn er — der Minorität im Ausschuss« ange hörig — bemerkte, daß gegenwärtig die Sache in ein ganz neues Stadium getreten sei, indem der Verkäufer den früheren Preis nicht mehr halten wolle. Ueberhaupt werde die Geradelegung den gehofften Erfolg nicht bieten, eS liege in ihr auch kein Vortheil für die Stadt, und in ästhetischer Hinsicht walte manches Beden ken dagegen ob. Die Stadt habe viel nothwendigere Sachen auszuführen; er nenne nur das Hermannsche Grundstück, die Er öffnung de- neuen Kirchhofs, de« ThomaspförtchenS rc. Ob die Anschlagssumme ausreiche frage sich sehr; die volle Entschädigung, welche man auS dem Arealgewinne an der anderen, der Wald- straßenseite, erwarte, sei auch zweifelhaft. Herr Ersatzmann Näser sprach die Befürchtung auS, daß am Ende auch Herr vr. Scherell sich nicht mehr für gebunden an seine frühere Forderung ansehe; worauf die Herren Häckcl und Vorsteher Joseph mittheilten, daß Herr vr. Scherell sein Gebot halten wolle, dafern ihm der später zu gewährende Kaufpreis von Mitte September ab verzinst werde. Auch Herr Adv. Anschütz bestätigte dies unter Hinweis auf die der Versammlung diesfalls zugegangemn Schriftstücke. Er bemerkte, daß es sich jetzt nur um die Preissteigerung von 5 Ngr. für die Quadrat-Elle handle, und bekannte sich als Freund der Geradelegung, da eine Verbesserung der Straßenlinie, namentlich aber der Brücke, dringend nothwendig sei. Nachdem Herr Adv. Helfer auf Anfrage über den Umfang deS betreffenden Areals und die Kosten Auskunft erhalten, erklärte sich derselbe gegen die Geradelegung, da dieselbe weder nothwendig noch nützlich sei, und die angeblichen Mängel der krummen Linie der Straße anderwärts bei ganz ähnlicher Lage nicht gefühlt wür den. Die Stadt habe zunächst Nöthigeres auszuführen. Wolle man reguliren, so solle man sein Augenmerk mehr auf die innere Frankfurter Straße, beziehendlich auf die Ausfüllung de- Mühl grabens richten. Herr vr. Reclam bezeichnte den durch die Krümmung der Straße bedingten Zeitverlust der Passanten als verschwindend klein. Die Gestaltung werde dadurch wahrscheinlich nicht besser; man habe in der Tkat Nöthigeres zu thun, als so bedeutende Kosten für solchen Zweck aufzuwenden, besonder- wenn man damit wenig erreiche, wohl aber nebenbei befürchten müsse, daß, wie schon Herr Adv. Helfer angedeutet, gleich einer Schraube ohne Ende mit dem Steigen des jetzt in Frage befangenen Preise- auch die übrigen Grundstücke, deren man bedürfe, sich im Preise steigern würden Herr vr. Heyn er bemerkte, daß der Verkäufer de- fraglichen Areals durch die Geradelegung selbst den meisten Nutzen habe, da er sein Grundstück in dessen jetziger Gestaltung nach der Frank furter Straße zu nicht bebauen, sondern höchstens als Vorgarten benutzen könne. Der Rath könne zu einer Bebauung in vor- gebogener krummer Fluchtlinie nie Concession ertheilen. Auch mit dem Bau der Brücke gewinne man keine gerade Straße; man möge daher die schöne Allee schonen. Ec frage: ob wohl irgend Wem die Nachtheile der jetzt so hart beurtheilten Krümmung je fühlbar geworden? Herr View eg gab zur Vertheidigung des MehrheitsgutachtenS zu erwägen, daß man später wohl in die Lage kommen dürfte, den Preis noch mehr gesteigert zu sehen und ihn dennoch zahlen zu müssen, da die Krümmung eine wahrhaft unzweckmäßige und durchaus nicht beizubehalten sei. Er sei überzeugt, daß keine Dorf gemeinde ein derartiges Opfer scheuen werde, um ihre Wege gerade zu legen, wie viel mehr da- reiche Leipzig! Herr Häckel fügte hinzu, daß man früher durch einstimmige Genehmigung des Ankaufs offenbar auch die Geradelegung geneh migt habe, daß übrigen- der geforderte Preis durchaus nicht hoch sei, wenn man bedenke, welche Preise die Stadt erst neuerdings an der Waldstraße erzielt habe. Es liege eine Anzeige des RatdS vor, daß neulichft 1 Thlr. 15 Ngr. für die lUEUe bei einem Platze erzielt worden seien. Herr Ersatzmann Näser deutete auf die Gestaltung der rechten Seite der Chaussee hin, deren Bebauung der geraden Straßen führung durchaus nicht entspreche. Der Plan sei daher nimmer mehr zu einem wahren Einklänge zu bringen, wenn man nicht vielleicht viermal so viel Kosten verwenden wolle, als jetzt gefordert werden. Herr Rehn erklärte sich für die Mehrheit zum RathSbeschlusse. Er habe schon früher behauptet, daß eine solche Berücksichtigung der Frankfurter Vorstadt in der Billigkeit begründet sei. — Der Aufschwung der Neubaue daselbst sei durch diese Grradelegung be dingt Herr vr. Reclam entgegnete Herrn Vieweg, daß eS sich eigentlich gar nicht um Grradelegung einer Straße, sondern, da an der Waldstraßenseite nicht gebaut werden solle, nur um Um gestaltung de- freien Platze- vor der Waldstraße handle, eine Umgestaltung, die ihm gar nicht vortheilhaft erscheine. Zum Schluß sprechend machte der Herr Referent darauf auf merksam, daß die Geradelegung durch einstimmige Bewilligung der Areal-Ankäufe zu den früheren Kosten folgerecht einstimmig genehmigt worden, daß die unzweckmäßige Gestaltung der Chaussee ihre volle Notwendigkeit darthue, daß sie jetzt vorzunehmen sei, wenn sie überhaupt mit Erfolg durchgeführt werden solle, und daß die Bezugnahme auf da- Hermann'scte Grundstück nicht Stich halte, da dessen Verwerthung ja bereits in Angriff genommen worden. Der Vorschlag der Ausschuß Mehrheit wurde darauf mit 25 gegen 20 Stimmen abgelehnt.