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5730 Bekanntmachung. Die drei in der Alten Waage neu hergestellten Familienwohnungen, nämlich eine Wohnung im S. Stocke des GckgebäudeS mit sieben theilS nach dem Markte, theilS nach der Katharinenstraße gelegenen Zimmern nebst Zubehör, zwei Wohnungen im A. und 4. Stocke des neben dem Eckgebäude an der Katharinenstraße befindlichen Hanfes, jede mit fünf Zimmern nebst Zubehör, sollen von Weihnachten d. I. oder, wenn eS gewünscht wird, schon von einem früheren Zeitpunkte ab auf drei Jahre meistbietend vermiethet werden. Miethlustige werden veranlaßt, Montags den >8. November d. I. Vormittags IR Uhr an RathSstellc zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen, worauf sie sich der weiteren Beschlußfassung zu ge wärtigen haben. Die LicitationS- und Miethbedingungen nebst der Beschreibung der Wohnungen sind an Rathsstelle einzusehen; die letzteren selbst können vom II. dieses Monats an in Augenschein genommen werden. Leipzig den 8. November I8U. Des Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 6. November 186t. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) 2. Herr Vicevorsteher Rose fuhr darauf im Vortrage des Be richte- de- Finanzausschusses über den Tarif deS Damm- und Brückengeldes fort. Anlangend die Sandfuhren, (Communicat des Raths unter m) so wie- Herr Vr. Heyner auf das allgemeine Bedürfniß nach Sandverwendung und auf die Belastung hin, die jeder bauende Bürger durch Besteuerung dieses Materials erfahre. Auch hier trete wieder eine Ungleichheit zu Tage, indem die hiesigen Fischer und auch Herr vr. Heine ihre Sandtransporte zu Wasser nicht zu versteuern brauchten. Herr Adv. Helfer erinnerte, im Anschluß an die Bemerkun gen des Vorredners, noch an den Sandbedarf bei Glatteis, den die Hausbesitzer zu beschaffen hätten und den man nicht ver teuern solle. Der Antrag des Ausschusses (Beitritt zum Rathsbeschlusse) wurde gegen 9 Stimmen angenommen. In Betreff der Salztransporte (r) trat man nach Vorschlag de- Ausschusses dem Rathsbeschlusse gegen 5 Stimmen bei. Es folgte die Berathung über die Tarifsätze. Herr vr. Heyner bemerkte, daß, wenn der Stadtrath, wie er angiebt, bisher schon Ochsenfuhrwerk besteuerte, er diese Steuer mit Unrecht erhoben habe, weil sie nicht im Tarif, von dem der Rath nicht willkürlich abgehen dürfe, gestanden und daher Nie mand verpflichtet gewesen sei, sie zu bezahlen. Auch die Bestim mung der Erhebung nach „Stück Zugvieh" führe zu Un gleichheiten. Ein Esel, vielleicht sogar ein Hund oder Ziegenbock, müßten danach eben so viel zahlen, als ein kräftiges Fuhrmanns pferd. ES zeige sich wieder, wie falsch die Abgabe im Princip sei. Man sage zwar: die Abgabe sei nur Gegenleistung für Benutzung der von der Stadt zu unterhaltenden Chausseen; allein darnach würde auch jede« Dorf für die von ihm zu unterhaltenden Communi- cationswege Abgaben erheben dürfen. Bis Eythra z. B. würde man dann 7 bis 9 mal Straßenabgaben zu zahlen haben, wenn die bis dahin der Straße anliegenden Dörfer in gleicher Weise Abgaben erheben wollten. Während diese jedoch Nichts für ihre Wegeunterhaltung forderten und fordern dürften, wolle die große reiche Stadt eine Ausnahme machen und Abgaben von Benutzung der Wege zu ihr erheben! Herr Adv. Helfer erinnerte an den Beschluß wegen Befreiung de- Bauermarktes und verlangte, daß demgemäß auch die Schub karren mit solchen Consumtibilien frei sein müßten. Herr SimonS deutete auf den Mangel an Consequenz zwi schen den früheren und den jetzigen Beschlüssen der Mehrheit des Collegiums hin, worauf Herr Adv. Helfer entgegnete, daß die Versammlung früher nicht habe annehmen können, daß die Con sumtibilien nach Aufhebung deS Marktrechtes von Neuem und härter als durch letzteres besteuert werden sollten. Nachdem Herr vr. Heyner auf die Nothwendigkeit völlig freien Verkehr- hinqewiesen, und die Herren Cavael und Han sen sich für die ÄuSschußvorschläge ausgesprochen hatten, gab Herr CichoriuS zu erwägen, daß die in Frage befangene Ab gabe auf Gegenleistungen Seiten der Stadt beruhe. §r sprach unter Angabe von Beispielen die Befürchtung au-, daß die be schlossenen Befreiungen sehr schwer durchzuführen sein würden Wenn nun z. B. ein mit Steinen beladener Wagen nebenbei auch einen Korb mit Bauermarkt trage, solle er dann frei sein oder nicht? Herr Adv. Winter entwickelte darauf das Recht des Colle gium-, trotz seiner früheren Abstimmung über das Princip, jetzt, nach gewonnener anderer Ueberzeugung, dieser letzteren soweit thun- lich Ausdruck zu geben. Er selbst erklärte sich grundsätzlich gegen alle Positionen des Tarifs. Herr Hey beantragte, die Hundegeschirre nicht höher zu vernehmen, als die ge wöhnlichen Schubkärrner, nämlich mit 5 Pf., während Herr CichoriuS vorschlug, bei Fassung des Tarifs größeres Zugvieh und Schub- und Hundekarren zu trennen. Der Hey'sche Antrag — rücksichtlich dessen der Vorsteher noch bemerkte, daß darüber, ob die Hundekarren überhaupt schwerer als Schubkarren getroffen werden sollten, das Rathsschreiben nichts enthalte — wurde von Herrn vr. Heyner noch dahin amendirt, daß in demselben auch Eselgeschirre den Schubkarren gleich gestellt werden sollten. Der Hey'sche Antrag fand übrigens nebst vorstehendem Amen dement ausreichende Unterstützung. Zum Schluß sprechend erinnerte der Herr Referent nochmals daran, daß der Finanzausschuß bei der Verhandlung über Bei behaltung des Damm- und Brückengeldes die Aufhebung dieser Abgabe beantragt habe, aber damit nicht durchgedrungen sei. Sei aber damals die zeitweilige Beibehaltung der Abgabe beschlossen worden, so solle man auch den Tarif nicht, wie geschehen, durch löchern. Dadurch mache man nicht allein den bereits genehmigten Vertrag mit dem FiscuS fast unausführbar, sondern schaffe auch eine neue und schwerer zu handhabende Controls an den Hebtstellen. Die Vertauschung des Wortes „Pferd" im Tarif gegen Stück Zugvieh" wurde sodann gegen 7 Stimmen, die Beibehaltung der Abgabe von Schubkarren gegen 10 Stimmen, die Herabsetzung derselben auf 5 Pf. gegen 5 Stimmen genehmigt. Der Hey'sche Antrag fand einstimmige, das Hcymr'sche Amen dement gegen 7 Stimmen Annahme. Herr Adv. Helfer stellte darauf den weiteren Antrag, den Rath ausdrücklich zu ersuchen, Schubkarren, mit Bauer- markc und ähnlichen Consumtibilien beladen, nicht zu be steuern, was, wie der Vorsteher Joseph bemerkte, bereits durch die frü heren Beschlüsse in Betreff der Freiheit jener Consumtibilien aus gesprochen sei. Herr Adv. Helfer entgegnete, daß sein Antrag den Zweck habe, jeden etwaigen Zweifel zu beseitigen und als Erläuterung des im Allgemeinen gefaßten Beschlusses zu dienen. Der Antrag wurde unterstützt und gegen 8 Stimmen ange nommen. Die Gleichstellung der Hebekosten im Halle'schen und Frankfurter Thor! wurde von Herrn vr. Heyner zwar acceptirl; derselbe hielt aber zugleich dem Einwande, daß die Abgabe nur ein Aequivalent für die von der Stadt auf die Chausseen ver wendeten Kosten sei, die Bemerkung entgegen, daß das Gesetz die Stadt zwinge, die Straßen im Stande zu erhalten, daß viele der umliegenden Dorfgemeinden verhältnißmäßig weit höhere Ausgaben auf ihre Fahrwege machten, ohne nur daran zu denken, für Benutzung derselben Abgaben zu verlangen. Dem Rathsbeschlusse trat man einstimmig bei. Anlangend endlich den Beschluß des Raths bezüglich der künf tigen Erhebung des DammgeldeS im Münzthore, so gab Herr vr. Heyner zu erwägen, daß hier von der Stadt keine Chaussee gebaut worden, deren Benutzung besteuert werden könnte. Der so oft hervorgehobene Grund, daß die Abgabe nur eine Gegenleistung für die Benutzung der Chaussee sei, falle daher hier gänzlich hin weg. — UebrigenS habe am Münzthore der Rath gar nicht ein mal ein Recht zur Erhebung einer Abgabe. Wenn der Rath in den anderen Thoren eine Abgabe erheben dürfe, so beruhe dies, da die unentgeltliche Verbindlichkeit der Wegeunterhaltung eine allge meine gesetzliche sei, einzig und allein darin, daß er ein in früherer Zeit landesherrlich bewilligtes Privilegium dazu erhalten habe. In den Thoren daher, welche erst nach dieser landesherrlichen Ver leihung entstanden, dürfe die Abgabe nicht erhoben werden; eS fehle dem Rathe jede- Recht hierzu. Der Beschluß de- Raths bezüglich der Erhebung der Abgabe im Münzthore wurde darauf mit 27 gegen 21 Stimmen, bezüg lich der Vermkethung des Hauses mit überwiegender Stimmen mehrheit angenvmmm.