Volltext Seite (XML)
4095 Art Und Weise, wie man jene Einheit auSeinandersetzte und er-. Viele kamen arbeitslos in große Noch, in der sie, nenne man klärte, verletzte sogar die Vorliebe, die der Deutsche im Allgemeinen I es Wahn oder falsches Ehrgefühl, Beruf und Vaterland auf- für sein Vaterland hegt, und rief bei einer großen Zahl entschiedene I gebend eS vorzogen in die Fremdenlegion einzutreten, anstatt sich Entrüstung hervor, weil man daraus nachtheilige Folgen für die I der Heimweisung und jenen Maßregeln im Vaterlande auszusetzen, wandernden Handwerker befürchtete und das Alberne des Beginnens I Viele Andere, vielleicht die wirklich Schuldigen, verließen die klar erkannte. I Schweiz nicht, weil die Listen aller Derjenigen, die mit politisch Was der besonnenere Theil vermuthete, geschah. I Verbannten in näherem Verkehr gestanden hatten, sich in den Ein Bundestagsbeschluß im Herbste desselben Jahres rief diel Händen der deutschen Polizeibehörden befanden, deutschen Handwerker auS der Schweiz zurück und verurtheilte alle I Daß diese 1834 erlassenen Verfügungen und die Art ihrer jene in die Strafe der Heimweisung und Stellung unter polizeiliche I Handhabuna auf den Geiellenstand nachtheilig eingewirkt und viele Aufsicht, die nach dem ersten Juli 1834 sich noch im Gebiete der I der jungen Leute in die Richtung gedrängt haben, die man eben Schweiz befinden würden, ohne daß man inzwischen ein Verbot, I zu bekämpfen suchte, daß viele zu Elend und Arbeitslosigkeit ver- in der Schweiz Arbeit suchen zu dürfen, vorhergehen ließ. I dämmt wurden, wo sie Beschäftigung und Verdienst finden konn- Erwagt man, daß mit Ausnahme des Jura und der südlichen I ten, weiß Jeder nur zu gut,'der zu jener Zeit gewandert ist. Cantone die Zahl der in der Schweiz arbeitenden Handwerks-1 Nachdem man solche vielfach armen und verlassenen Hand burschen zu 2/, Theilen aus Deutschen bestehen, die dort eben so I werksburschen, ohne ihnen Rast zu gönnen, von Polizeistelle zu lohnende als gute Arbeit finden, so dürfte es erklärlich werden, I Polizeistelle aus weiter Entfernung bis an die Stelle ihrer Geburt daß jene harte Maßregel der politischen Propaganda mehr Jünger I zurückgeschrieben und sie hier erwerblos nach langem Aufenthalte zuführte, als alle Proselytenmacherei der politisch Verbannten je I ihr Geld bis auf den letzten Sparpfennig verbraucht hatten, dann vermocht hätte. I ertheilte ihnen ihre Ortsbehörde ein neues Wanderbuch, um sie Es dürfte zu entschuldigen sein, daß die Beilegung einer rück-1 nicht ernähren zu müssen, wirkenden Kraft der strafenden Verfügung bis zu einem Zeitpunkte, I Der Träger desselben war deshalb nicht weniger in der Schweiz wo ein Vergehen nicht stattgefunden hatte, in den davon Betrof-1 gewesen, nur daß im neuen Buche sich kein Cantonsvisum befand, fenen eine gewisse Bitterkeit erregte, und die Art und Weise, wie I aber nur zu viele haben Groll und Erbitterung im Herzen mit jene Verfügung sowohl in den darauf folgenden ersten 3 Jahren, I in die Fremde weiter genommen gegen Verfügungen, die den deut- wie später selbst von niederen Beamten gehandhabt wurde, war Ischen Handwerker entwürdigten. nur zu geeignet, auch das duldsamste Gemüth in Aufregung zul Aus allen diesen Vorgängen erklärt sich zum Theil die Theil- brinaen. I nähme vieler dem Handwerksstande angehörenden jungen Leute an Denn so wurden u. A., um nur einige Beispiele anzuführen, I den traurigen Vorfällen in Süddeutschland unter Hecker und Leute vom Rheine und Bodensee in ihre Heimath nach Ost- und l Herwegh, wobei Haß um erlittene Unbill vielleicht bei Vielen ein Westpreußen, Oldenburg, Mecklenburg und Schlesien gewiesen, I mächtigerer Hebel ihrer Theilnahme war, als Beistimmung zu der und zwar lediglich aus dem Grunde, weil sie nach dem ersten I Ansicht ihrer Führer. Juli auf Schweizerboden gewandert, obgleich kein Verbot vorher-1 Wohl war jenes ihr Beginnen weder klug noch recht, aber es gegangen war und die königlich bayerischen, würtemberger und I erklärt sich leider ihre Thorheit zum Theil aus dem Vorher badischen Behörden, wie das raiserl. Grenzamt in Bregenz in aller I gehenden. — Form in den Monaten Juli bis September die Visa nach derl Die Ausnahmgesetze gegen wandernde Handwerker sind daher Schweiz ertheilt harten. I im Interesse der guten Sache unb Ordnung, der wir warm an- Es wurde kein Unterschied gemacht, ob ein solcher Wandernder I hänaen, zu beklagen, sich der Theilnahme an irgend welcher Verbindung schuldig gemacht I In schroffem Gegensätze zu der ängstlichen politischen Ueber- hatte oder nicht, selbst solche nahm man nicht aus, die die Schweiz l wachung und den Quälereien, die damit in Verbindung traten, bei Schaffhausen betteten und bei Basel (einem Terrain von nur I stand der Mangel der Theilnahme, den die Maßgebenden an der wenigen Meilen) alsbald verlassen hattm. I geistigen und sittlichen Ausbildung junger Handwerker an den Keinem aus der Schweiz Zurückkehrenden wurde gestattet, in I Tag legten, irgend einer Stadt außer seiner Heimath Arbeit zu nehmen, in I Hätte die Gesetzgebung in Deutschland die wahren Verhä'lt- welchen Verhältnissen er sich auch befand, selbst dann nicht, wennlniffe des Handwerks- und Wanderwesens nur einigermaßen in die Meister, verlegen um Arbeitskräfte, Bürgschaft für solcher Art Iden Bereich einer nähern Untersuchung gezogen, man würde bald Gesellen zu leisten erbötig waren. I erkannt haben, daß nicht durch Verfolgung der Anfang zu machen Fast an jeder Polizeistelle mußten sie ihr Reisegepäck Unter-1 sei zur Vermeidung einer Theilnahme Ungebildeter an zu verdam- suchungen öffnen, selbst dann, wenn dir Beglaubigungsscheine der Imenden umwälzerischen! Absichten, sondern in der Beförderung Grenzzollämter glaubhaft darthaten, daß Verbotenes sich nicht in I besserer geistiger und sittlicher Bildung. Denn nicht Wahrheit ihrem Besitze befand. I und Aufklärung sind gefährlich, wohl aber der Jrrthum, der Selbst in Fällen hat man jurwe Leute auS Städten gewiesen, I Wahn und der Mangel an Einsicht, der solche, zu eigener Ueber- wenn die dortige Polizei daS Vorhandensein des Visa eines I zeugung, zu eigener Denk- und Urtheilsweise unfähige Menschen Schweizer Cantons übersehen gehabt hatte und erst nach Ablauf! Denen als Werkzeuge überliefert, die ihr Gefühl am meisten zu von mehr als 3 Jahren dieses Uebersehen entdeckte, obgleich die I berauschen verstehen. Deshalb wird eiye gedankenlose Folgsamkeit betreffende Person während 3 Jahre mit dem besten Verhalten in I gleich der einer Gelenkpuppe keine Bürgschaft geben für dauernd der Stadt gearbeitet hatte. I wohlthätige Wirkung im Staatsleben, wohl aber das durch Uebung Ferner hat man auch solche Personen ausgewiesen, die besondere I und Erfahrung erregte Bewußtsein, und die Bildung, der der Erlaubniß zur Reise nach der Schweiz, Belgien und Frankreich I Mensch von innen heraus nach Maßgabe der ihm eigenthümlichen von ihrer Regierung und ihren Landesfürsten Behufs des davon I Kräfte theilhaftig gemacht wird. zu machenden Gebrauchs besaßen.— Nur einen Fall unter mehreren. I Aber ob sich auch längst die Nothwendigkeit fühlbar gemacht Als in C eine solche Person gegen die Zurückweisung auf! hat, den jungen Handwerker die hinlängliche Gelegenheit nicht Grund solcher Erlaubniß protestirte und sich dabei auf die gegen-1 entbehren zu lassen, sich in nützlichen Kenntnissen weiter zu bilden, seitigen Verträge der deutschen Regierungen und die Machtvoll-1 wie einer edlern Lebensweise sich zu befleißigen, so hat man doch kommenheit seines Fürsten berief, erhielt er die charakteristische I keine Rücksicht darauf genommm, und wenig darnach gefragt, ob Antwort: Der König von * kann in seinem Lande machen wa-I in dem Wirthshaus- und Herbergsleben, in das der junge Hand- er will; was Sie von Ihrem Fürsten haben, geht uns nichts an. I werter durch den Einfluß obschwebender Verhältnisse hingedrängt Auf eine Beschwerde ob solcher Begegnuna beim Bundestag--1 wird, nicht eben so große Gefahren und nachtheilige Wirkungen gesandten in Frankfurt und dem Gesuche um Gestattung der Durch-1 wuchern für das spätere Leben dieser Leute und die bürgerliche reise nach Belgien erhielt der auf der Reise begriffene Handwerks-1 Gesellschaft, als in unverdauter Politik, bursche den Bescheid, sich in dieser Angelegenheit durch seine Regierung! Hätte man in Zeiten die bessere Weiterbildung der Handwerks- an da- Ministerium de- Innern nach zu wenden. I gesellen sich so angelegen sein lassen, wie deren polizeiliche Ueber- Ein Platz im Postwagen nach der französischen Grenze entzog I wachung, die letztere würde längst weniger nöthig geworden sein; ihn weiterer Hudelei. I hätte man ihnen die Hand geboten, für sich und ihren Stand Solchergestalt wurden in Zeit weniger Jahre Hunderte von I Achtung in der Idee erwerben zu können, so würden sie in der Deutschen nach Frankreich hinübergedrängt, die sich solcher Be-1 Sache darnach gehandelt haben. Handlung in ihrem Vaterlande nicht aussetzen wollten. I Kenn Niemand wird verkennen, daß viele dem Handwerks-