Volltext Seite (XML)
Leipziger Tageblatt IMd Anzeiger. ^ 131. Dienstag dm I i. Mai. 1858. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am I. Mai d. I. wird der zweite Termin der Grundsteuern fällig, welcher der allerhöchsten Verordnung vom 26. Februar d. I. zufolge mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist. Die dieSfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeitrage, so wie die städti schen Realschoß- und Communanlagen an diesem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt- steucr-Einnahme allhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort gegen die Restanten erecutivische Zwangsmittel eintreten muffen. Leipzig, am 29. April 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Zum Besten der Theater-Pension--Anstalt wird als diesjährige erste Benefiz-Vorstellung Sonnabend den IS. Mai d. I. Die Schweizerfamilie, lyrische Oper in 3 Aufzügen nach dem Französischen von Castelli, Musik von Joseph Weigl, aufgeführt werden. Wenn schon die Wahl dieser Oper, welche seit längerer Zeit nicht über die hiesige Bühne gegangen ist, eine zahlreiche Theilnahme aller Theaterfreunde erwarten läßt, so glaubt der Unterzeichnete Ausschuß um so mehr seine Erwartungen be stätigt zu sehen, als eS ihm gelungen ist, Fräulein Krall und Herru Mitterwurzer vom Königlichen Hoftbeater zu Dresden zur Mitwirkung in dieser Vorstellung zu gewinnen. Die Beaufsichtigung der Kassengeschäfte hat Herr Carl Forbrich gefälligst übernommen. Leipzig, den 1v. Mai 1858. Der Verwaltung-- Ausschuß der Theater-Pensions-Anstalt. Ueber die Privatstunden unserer Schüler und Schülerinnen*). „Maaß halten ist gut!" Dieser golden« Spruch des grauen Alterthum- hat auch auf dem Gebiete de- Unterricht- fort dauernd seine Geltung; aber leider wird derselbe nicht überall so beachtet und anerkannt, als zum Besten der hrranwachsenden Ge schlechter nöthig und wÜnschen-werth ist. Dieselben Aeltern, welche mit sorgsamer Gewissenhaftigkeit darüber wache», daß der Magen ihrer Kinder nicht überladen, noch die körperliche Gesund heit durch irgend welch« Unmäßigkeit gefährdet werde, taffen e- nicht nur geschehen, sondern wirke« geflissentlich darauf hin, den Geist, der doch auch unter dem Gesetze der Mäßigkeit steht und dessen Fassung-Vermögen, wie die Verdauung-kraft des Magen-, auch eine bald mehr, bald weniger beschränkte ist, — nicht etwa mit nm einerlei geistiger Nahrung, sonder« mit einem Vielerlei, ja Allerlei zu überfüttern, welche- zu bewältigen, d. h. zur För derung de- geistigen und sittlichen Leben- nutzbar zu machen, selbst der reifere« Kraft de- Verständnisse- unmöglich sein dürfte. Da soll da- eben erst rum Häher« Bewußtsein seine- geistigen Dasein gelangte Kind nicht nm da- lernen, was ltz« die Schule nach reiflich und weise erwogenem Plane bietet, sonoern e- müssen auch noch zahlreiche und reichbezahlte Privatfirma«« mithelfe», baß nur da- kleine, gerade der größten Schonung bedürftige Wese« recht schnell recht Viele- lerne ; al-wenn ihm da- Ziel seine- Leben schon in den nächsten Jahren gesteckt wäre und von der Zukunft gar nicht- erwartet «erden dürfte. Aue den „Niltheil der allgtm. Bürgerschule". Unsere Bürgerschule hat in ihren verschiedenen Abheilungen und Elasten ähnliche Erfahrungen auch in letzter Zeit gar viele gemacht, und wir achten e- daher für unsere Pflicht, darüber ein wohlgemeintes Wort zu den verehrlichen Aeltern unserer theuren Zöglinge zu sprechen und zu geneigter reiflicher Erwägung zu em pfehlen. Wie die Küche und die Vorrathskammer daheim für die all täglich nöthige leibliche Nahrung der Kinder unter der über, wachenden Aufsicht der Mutter und Hausfrau sorgt, so die Schule für die tägliche Kost de- Geiste- unter den Augen der Lehrer nach Maaßgabe de- wohlerwogenen Schulplane-. Einheit im Recht der Verfügung ist dort wie hier nöthig, wenn Kinder wie Schüler sich wohlbHmden sollen. Oder wird eine treue Mutter es wohl zulassen, daß ihre Kleinen willkürlich bald bei der Köchin, bald bei der älteren Schwester, bald wieder bei einer anderen Per son, oder wohl gar selbst ohne ihr — der Mutter — Vorwiffen ihr Frühstück oder Vesperbrot sich verschaffen nach Lust und Be lieben?! — „Nein, da- wäre eine schlechte Wirrhschaft!" wird man un- entgegnen. Nun, so ist'- auch „eine schlechte Wirth- schaft", wenn Fremde in die Anordnungen der Schule sich mischen und ohne ihr — der Schule — Mitwisser» und Gutheißen den Zöglingen geistige Kost verabreichen, die nicht zur vorgeschriebenen Ordnung, zur strengen geistigen Diät, bei welcher allein der Geist gehörig erstarken kann, — gehört. Das sind aber die Privat stunden, welche Aeltern ihren Kindern, unseren Schülern, ohne Belrath und Vorwiffen der betreffenden Lehrer geben lassen. Dann fragt man: woran es wohl liege, daß da- Kind nicht mehr Fort schritte mache, daß es matt und schlaff sei, statt jugendlich frisch und munter, daß in der Schule die rechte Aufmerksamkeit/ zu