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431 Verloren wurde von einem armen Menschen eine Geldtasche mit etwas Geld und Konfirmanden - Schein. Gegen herz liche Bitte und gute Belohnung bittet der Verlierer um Abgabe bei C. F. Lebe, niederer Park Nr. 10. Verloren wurde iu der Nacht vom Freitag zum Sonn abend vom Schützenhause bis in die Universitätsstraße ein Pelzkragen. Gegen Belohnung abzug. Paulinum, links 4 Tr. Verloren wurde von einem armen Dienstmädchen ein Porte monnaie, enthaltend einen Silberthaler. Es wird dringend ge beten dasselbe abzugeben KönigSstraße Nr. 14, 3 Treppen. Ein Damen-Lederstiefel, mit rothem Futter gefüttert, ist vorgestern stütz, den 29. d., von der Frankfurter Straße bis Zeitzer Thor verloren gegangen. Man bittet denselben gegen Belohnung adzu- geben bei dem Schuhmachermeister Mauh, Frankfurter Str. 9, goldne Laute. Beim Maskenball der Laute ist in den Nebenlocalitäten eine zu einem Costüm gehörige Perrücke wahrscheinlich au- Versehen in andere Hände gekommen, um deren Rückgabe dringend gegen Dank oder selbst gute Belohnung gebeten wird Nicolaistraße'22, 2 Treppen. Gesunde« wurde ein Ring in Garderobesachen. Abzuholen Schuhmachergäßchen Nr. 8, 2. Etage. Gesunden wurde im JohanniSthale ein körte-monnLis mit Geld. Abzuholen große Windmühlenstraße Nr. 29, 1 Treppe. Gesunden wurde in der Grimm. Straße ein Geldtäschchen mit etwas Geld und 2 Zeichen. Abzuholen l.mgeStraße 4 in der Gießerei. Zugelaufen ist ein junger Pinscher-Hund in Neuschönefeld Nr. 24 parterre. Aufrichtige Danksagung dem Herrn Kalligraph C. Handel, Weststraße, für seine seltene Kunst, durch welche er mich in kurzer Zeit in den Besitz einer schönen Handschrift brachte; von seinem Schüler H. Lehmann. Dank und Empfehlung dem Herrn Kalligraph Handel für die Schreib - Methode die bei meinen Söhnen in so kurzer Zeit so viel Früchte getragen hat, daß ich hiermit Aeltern darauf aufmerksam machen muß, diese- Institut zu benutzen. G. Hennig. * Der Werth des Eides als Wahrheitsmesser * zur Ermittelung des Sachverhaltes bei gerichtlichen Verhandlungen. Schreiber diese- nahm zweimal V ranlassung den bestehenden öffentlichen Gerichtsverhandlungen beizuwohnen und bemerkte, wie in verhältnißmäßig kurzer Zeit die Zeugen vernommen und ver eidet wurden. Die- geschah auch mit einer, meine- Wissens in da Voruntersuchung noch nicht befragten Person, welche au- ihrem Geschäft in die Gerichtssitzung geholt, dort vernommen und sofort vereidet wurde und zwar über einen Sachverhalt, der sich circa ein Jahr früher zugetragen hatte! — Die- war da- Werk von circa einer halben Stunde. — Wie überrascht muß aber einer solchen Person dies Vorkommen, welche vor einer Stunde gewiß nicht glaubte, daß nur dieser kurze Zeitraum genügen würde, um in da- Gericht geholt, vernommen zu werden, — und auch ihre, über ein vor circa einem Jahre gehörtes Zwiegespräch, gemachte Aussage (nach absoluter Worttreue! —) eidlich bekräf tigen zu müssen. — Erwägt man nun, daß den eidlich bekräftig ten Aussagen gesetzlicher Bestimmungen gemäß absoluter Wahr heitswerth vom Richter-Collegium beigelegt werden muß, so drängt sich dem Einsender der Wunsch auf, daß im Interesse der Wahrhaftigkeit de- Schwure- eine jede zu vereidende Per son eine entsprechende Zeitfrist bis zum Schwö- rungStermin erhalten, so wie daß die Abnahme de- GideS, wenn absolut nothwendig, nur unter ent sprechenderen, das religiöse Gefühl und die Sinne erregenden Feierlichkeiten stattfinden möchte, zumal da Fall sehr leicht denkbar ist, daß der eine oder der andere Zeuge durch da- Ungewöhnliche der Sache, durch sein plötzliche- Erschei nen vor der Öeffentlichkeit rc. befangen und zerstreut sein kann. Hierzu kommt, daß nach meiner unmaßgeblichen Ansicht der Werth der Wahrhaftigkeit des GideS, theilS nach der Mo ralität des zu vereidenden Individuums, theilS nach den geistigen intellektuellen Fähigkeiten desselben zu bemessen sein dürfte. Je weniger die Letzteren auSgedildet sind, desto weniger wird die betreffende Person im Stande sein, mit juristischer Scharskantigkeit, — worauf doch hier alle- an- kommt, — den Sachverhalt oder Thatbestand eines Streitobjekt- mfzufaffen und seiner Zeit mit absoluter Treue wieder zu geben, — und die- um so weniger als in den meisten Fällen wohl die wenigsten der betreffenden Personen (Zeugen, Kläger, Verklagter) bei der Entstehung des Streitobjekte-'daran denken werden, daß es zu gerichtlichen Erörterungen und Eidesleistungen kommen könne. — Auch wird in nicht seltenen Fällen bei der größten Wahrheitsliebe der zu vernehmenden und zu vereidenden Personen, deren vorgefaßte Meinung vom Streitobjekt den Sachverhalt ohne ihren Willen nicht unwesentlich verändern, indem die einzelnen Personen, je nach ihrem Standpunkte, ihrer Fassungskraft und geistigen Ausbiloung, den Sachverhalt mehr oder weniger mit ihrer individuellen vorgefaßten Ansicht compo- niren und so Sachen vielleicht für gleichbedeutend halten, die eS im Grunde gar nicht sind. — Dies mag auch der Grund von so manchen sich entgegenstehenden Aussagen verschie dener Zeugen sein, welche beiderseits Behauptungen aufstellen und erbötig sind, ihre entgegengesetzten Aussagen mit „gutem Gewissen" beschwören zu wollen! — Je mehr Eide vom Gericht (d. h. Landesgesetz) gefordert und geleistet werden, desto mehr müssen dieselben in ihrer Heiligkeit und Werth verlieren und daher zu etwa- Gewöhnlichem, Alltäg lichen herabsinken. Ob hierdurch die Religiosität und Gottesfurcht des Volkes gestärkt wird, möchten mit mir wohl viele, welche nicht gerade Juristen sind und den Eid als etwas unumgänglich Nothwendiges ansehen, bezweifeln. Da-Richter-Collegium wird durch die Untersuchung in den Stand gesetzt sein, sich ein eigenes selbstständiges Urtheil zu bilden, ohne dasselbe von dem Gide eines vielleicht geistig nicht sehr befähigten, — es nicht so genau nehmenden Individuums abhängig zu machen. — Ich versichere hier vor Gericht bei der Wahrheit an Eidesstatt u. s. W. u. s. w. als Formel zur Ersetzung des Eide- bei Bagatellsachen könnte nach meiner Ansicht den wirklichen Eid in vielen Fällen ersetzen. Möchte die Geistlichkeit deS Landes, welche die Pflicht hat, für daS Seelenwohl des Volkes zu sor gen, in ihrer Stellung als solche darauf hinzuwir ken suchen, daß die häufigen Eidesleistungen vor Gericht so viel als möglich beschrankt und nur, wenn nöthig, unter entsprechenderen Feierlichkeiten vorgenommen werden. 8. v. Dem „stark betheiligten Aktionär", Schreiber de- Briefe- vom 21. Januar e., gezeichnet L. 8., kann, wenn er sich nennt, voll ständiger Aufschluß gegeben werden. Der Recensent des 15. Abonnement-ConcerteS im Gewand hause wird ersucht, sich deutlich zu erklären, wen er unter „unbefugten Applaudirern" versteht. Fritze, aufgeschaut Heute ist der Geburtstag der Madame Therese F. auf der Wartburg. Wir gratuliren Alle. — 8. 0. v. u. s. w. Der achtbaren Md. Garoline Otto Glück und Segen. Heute sind eS 27 Jahre. — Ungenannt, doch bekannt. Dem Edlen, welcher mich heute mit nachstehendem Schreiben, begleitet von 10 in Cassenscheinen, beehrt hat, sei hiermit der innigste Dank abgestattet. Das Schreiben lautet: „ Hier ein Scherflein zu den Kosten de- von Ihnen begrün deten Verein- für Bildung junger Kaufleute. Mögen Ihre „Bestrebungen mit Erfolg gekrönt werden. 29./1. 58. Johann": Ein so schönes und rühmliche- Beispiel kann nur nach allen Seiten hin aufmunternd und belebend wirken und verheißt dem noch zarten Sprößling ein rasche- und kräftige- Gedeihen. Der Betrag ist dem Herrn Vorsitzenden eingehä'ndigt worden. Den 29. Januar 1858. I)r O. Asher, zugleich im Namen de- provis. Comltös. ,