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Lrtpzigcr Tageblatt Anzeiger. ^ sss. Montag den 18. December. 1848. Im Monat November 1848 wurde das hiesige Bürgerrecht ertheilt an: Hm. Frohböse, Heinrich Friedrich Christian, Schuhmacher; - Stadelmann, Christoph Martin Ludwig, Schneider ; Frau Stock, Amalie Friederike verehel., Hausbesitzerin ; Hrn. Vincens, Heinrich Wilhelm, Kaufmann ; - Jacob, Johann Friedrich Christian, Mützenmacher; Frau Bahr, Christiane Therese verehel., Hausbesitzerin; - Stöckigt, Henriette verw., Hausbesitzerin; - Thiemann, Christiane Amalie verw., Hausbesitzerin ; Hm. Thomas, Johann Karl, Chirurg; - Schnabel, Johann Gottlob, Viktualienhändler: - Simon, Karl Julius, Viktualienhändler; - Lehmann, Karl Friedrich, Schuhmacher ; - Knappe, Johann Karl Wilhelm, Schneider; - Rautenstrauch, Johann Karl, Fleischer; - Juck uff, Gustav MagnuS, Kaufmann; - Conradi, Ernst August, Kaufmann. Aufforderung die Anstellung eines Feuerlösch-Dirigenten betr. Wir beabsichtigen in hiesiger Stadt einen technisch befähigten Dirigenten der Feuerlösch - Anstalten mit einem jährlichen Gehalte von 800 Thlr. anzustellen und fordern daher Diejenigen, welche um diese Stelle sich zu bewerken gesonnen sind, hiermit auf, sich, unter genügender Ausweisung über ihre technische Befähigung, längstens bis zum LS. Januar 184S bei unserer Rathsstube zu melden, woselbst ihnen auch die nähern Bedingungen mitgetheilt werden sollen. Leipzig den S. December 1848. Der Rath der Stadt Leipzig. Kliuger. Mittheiluugen aus den Plenarverhandlungen der Stadtverordneten vom 29. November a. e. Nach Eröffnung der Sitzung beschloß das Collegium, die aus 9 Mitgliedern und eben so viel Stellvertretern bestehende Depu tation der Stadtverordneten zu den Landtagswahlausschüssen wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes noch um 9 Mitglieder zu verstärken, und ging sodann zur Tagesordnung über. In einem an den Stadtrath gerichteten Schreiben hat der Com- munalgardenausschuß auf die Uebelstände aufmerksam gemacht, welche sich an die von dem Mittelpunkte der Stadt zu entfernte Lage.der Wohnung des Commandanten Herrn vr. Neumeister unter den gegenwärtigen Aeitumständen knüpfen, und beim Stadt- rath einstimmig darauf angetragen, daß dem Herrn Commandanten der durch die Ermiethung einer Wohnung in der innem Stadt erwachsende Mehraufwand mit 2ÜV Thlr. jährlich, vom 1. Januar 1849 an, auf die Dauer seiner Amtsführung aus der Stadtcaffe vergütet, demselben auch zugleich ein Beitrag von 100 Thlr. zu Bestreitung der Umzuaskosten und zur Deckung des durch schleu niges und vorzeitiges Äufgeben seines bisherigen Logis entstehenden außerordentlichen Aufwandes gewährt werde. Der Stadtrath ist auf diesen Antrag allenthalben eingegangen, hat jedoch, in Betracht, daß mit einem Wohnungswechsel, zumal außer der gewöhnlichen Zeit, ein nicht unbedeutender Kostenaufwand verbunden zu sein pflegt, dessen sich Herr vr. Neumeister lediglich im Interesse der Stadt unterzieht, den Beschluß gefaßt, das von dem CommunalgardenauSschusse beantragte Umzugsgeld auf 200 Thlr. zu erhöhen. Die Deputation zum Localstatut, der die Sache zuvörderst zur Begutachtung überwiesen worden war, hat sich bei der Berathung in eine Majorität und Minorität geschieden. Während nämlich die Mehrheit der Deputation unter Berück sichtigung der vom Ausschuß angeführten Motive und in voller Anerkennung der Verdienste, welche sich Herr vr. Neumeister so wohl um das Institut der Communalgarde überhaupt, als auch in letzter Zeit insbesondere durch Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung um unsere Stabt erworben, sich gegen eine Stimme für Gewährung deS beantragten jährlichen Beitrages zu dem Woh- nungSaufwande auSsprach, erklärte sich Herr St.-B. Vr. Bertling gegen die Beschlüsse deS StadtrathS. Die Gründe, welche ihn dabei leiteten, waren im Wesentlichen folgende. Der unruhige Zustand unserer Stadt, namentlich in der letztvergangenen Zeit, sei kein dauemder, und es stehe deshalb ein öfteres außerordent liches Zusammenrufen der Communalgarde nicht zu erwarten. Trete aber der gewöhnliche Dienst wieder an seinen Platz, so er scheine auch eine Verlegung der Wohnung deS Herrn Comman danten in die innere Stadt nicht als durch die Nothwendigkeit geboten. Im Uebrigen sei das Commando der Communalgarde ein Ehrenamt, welches jede Remuneration ausschließe und eine, wenn auch indirekte Gewährung oder Erhöhung des dem Com mandanten zugestandenen Aequivalents dürfte im Princip schon um deswillen zu vermeiden sein, weil, ganz abgesehen von der Person des gegenwärtigen Commandanten, durch derartige Ver- willigungen leicht ein erhöhter Pflichteifer hervorgerufen werden könne, welcher den Beamten möglicherweise bestimme, da thätig und anordnend einzuschreiten, wo es auch nicht gerade durch die Nothwendigkeit geboten werde. Diese Gründe vermochte indessen die aus den übrigen Mit gliedern der Deputation bestehende Majorität nicht anzuerkennen, sie glaubte vielmehr, daß durch das Eingehen auf die Beschlüsse des Raths der mit dem Commando der Communalgarde verbun dene Charakter eines Ehrenamtes in keiner Weise beeinträchtigt werde, ünd hob noch besonders hervor, daß durch die vom Herrn Vr. Neumeister jedenfalls mit Aufopferung erwirkte Annahme des Commando's der Communalgarde ein längst gehegter Wunsch der Bürgerschaft, dieses wichtige Amt mit einem Civilisten genügend besetzt zu sehen, in Erfüllung gegangen sei. Die Gewährung einer Umzugsentschädigung von 200 Thlr. bevorwortete die Deputation gleichfalls gegen eme Stimme, nur glaubten zwei Mitglieder derselben über die vom Ausschuß bean tragte Summe nicht hinausgehen zu können. Nachdem Herr St.-V. Adv. Klemm, als Vorsitzender der Deoutation, die Ansichten der Majorität und Minorität dem Collegium vorgetragen und Herr St.-V. vr. Bertling sich zum Sprechen erhoben hatte, stellte Herr St.-V. Geyfferth den prä judiziellen Antrag, das Collegium möge in der vorliegenden An gelegenheit ohne weitere DiScussion Beschluß fassen. Dieser Antrag wurde auf gehaltene Anfrage Seiten- des Vor-