Volltext Seite (XML)
s,! I I Anzeige r. 107. Sonnabend, den 17. April. 1847. Bekanntmachung, das Ausgeben zu leichter Goldmünzen betreffend. Wir sehen uns veranlaßt, hierdurch wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß mittelst Verordnung der Königlichen Hohen Ministerien der Finanzen und de- Innern vom 8. September 1841 für verbotene Münzen, deren Umlauf in hiesigen Landen gänzlich untersagt ist, unter andern auch die weniger als 65 As wiegenden, folglich da- Passlrgewicht nicht erreichenden Dueote», und diejenigen FÜnfthalersisi«e ln Gold (Pistolen), an deren gesetzlichem Gewichte (im einfachen sächsischen und preußischen L */zz Mark im braunschweigischen und hannöverschen L Mark) bei doppelten mehral-4A-, - einfachen - - 2 - - ' - halben - - 1 - fohlen, ^ , erklärt worden find. Dabei weisen wir zugleich auf folgende Bestimmungen de- Gesetze- wegen Bestrafung der münzpolizeitichen Uebertretungen vom 22. Juli 1840 hin. . §. 1) Münzen, denen der Umlauf in hiesigen Landen d»rch ausdrückliche- Verbot untersagt ist, unterliegen, wenn fie zur Zahlung im Jnlande eingebracht ober angeschafft werden, der Confi-cation und find von den Behörden, gegen Vergütung de- GilberwertheS, zum Einschmelzen an die Münzstätte abzugeben. §2) Ueder die- hat Derjenige, welcher flch de- Einbringen- oder Au-geben- solcher verbotenen Münzen schuldig macht, eine dem vierfachen Betrage resp< de- Nenmverthe» der eingebrachten Münzen oder des WertheS, für welchen fie an-ge-obe« wokden sdib, gltich-ovmenbe Geldstrafe zu erlegen. Letztere ist in Wiederholungsfällen annoch durch ein- bi» achtwöchentliche» Gefängnis t« verschärfe«. Personen, welche diese Vergehung gewerbmäßlg betreiben, sstrd nach h. 200 de» Srimknalgesetzbuch- zu bestrafen. Leipzig, den I. April 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. ^^ ^ vr. Gross. ' - . Bekanntmachung. Die hiesigen Grundstücksbesitzer und resp. deren Stellvertreter werden hierdurch erinnert, die sowohl wegen einheimischer, als auch wegen Meßvermiethungen vorgrschriebenen Miethveränderungsanzeigen für den Termin Oftern d. I., oder dafern dergleichen Vermiethungen seit Michael v. I. nicht vorgekommen sind, die dießfalls erforderlichen Bacatscheine bei Vermeidung der geordneten Strafen ungesäumt an die Einnahme de- hiesigen StadtschuldentilgungS Fond- in der Reich-- straße über den Fleischbänken, 1 Treppe hoch, abzugeben. Leipzig, den 12. April 1847. Der Rath der Stadl Leipzig. Otto. Bekanntmachung. Die Beiträge, welche von den, die hiesigen Messen besuchenden Fremden wegen ihrer Miethen zu dem Stadt- SchuldenrilgungS-FondS allhier zu entrichten sind, haben dieselben für die bevorstehende Ostermeffe bis spätestens Mittwoch- den 21. April a. e. an die in der ReichSstraße über den Fleischbänken, 1 Treppe hoch, befindliche Einnahme und zwar in demselben Ver hältnisse, wie in den vorhergeganqenen Hauptmessen abzuführen. Leipzig, den 12. April 1847. DerRathderStadtLeipzig. Otto. Die Lage der Musiker in Leipzig. (Entgegnung.) So angenehm eS Unterzeichnetem sein mußte, eine Kritik oder weitere Ausführung seiner Ansichten über Verbesserung der Lage hiesiger Musiker zu hören, so leid hat eS ihm gethan, zwei Aufsätze zu finden, die das Allgemeine au- den Augen setzend bloS einseitige Zwecke verfolgen. Zunächst erschien in Nr. S7 eine Erwiederung, die eben keine Erwiederung ist, sondern die im Grunde nicht- Andere- sagt, als wa-Unter zeichneter bemerkt hat; denn die Dinge, die der mit — — bezeichnete Verfasser angreift, sind cheil» schief aptzesaßt, theil- von uns gar nicht behauptet worden. Charakteristisch ist es zu lesen, wie der Vf. jenes Aufsatzes auf der einen Seite feststellt, freie Concurrenz müsse stattfinden, auf der andern Seite aber sagt, eS dürfe nicht jeder Musiker hier ein Chor etabliren, sondern außer dem Sradtchore reichten die vier andern au-, dabei den beiläufig als vorzüglich gerühmten Herrn Lopitzsch in allzugroßer Bescheidenheit zuletzt nennt. Jeder Unbefangene wird -ugeben, daß wir rein im Interesse der Sache, abgesehen von der Person gesprochen haben, daß wir allgemein gehalten einen Unterschied gemacht haben zwischen dem Eindringling in die Kunst und dem Künstle^