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2658 leidet. Ist denn aber jene- höchste Gesetz ander- denkbar, als im Bereiche de- ersten Gedot-, also hier der Gerechtigkeit? Da- Recht ist ja nicht die Kunst der mathematischen, oder der physischen, oder der Kopf und Herz trennenden, sondern der sittlichen Gleichung, und vor diesem Richterstuhle erscheint doch da- StaatSwohl nicht blo- von der materiellen Seite und die materielle Seite doch nicht unabhängig von der geistigen? sl Es fehlt nicht an öffentlichen Klagen über Mangel an Bereit? williakeit de- ritterschaftlichen Standes zu Ergreifung de- in neue ster Zeit ihm dargebotenen Institut- der Friedensrichter. Abgesehen aber von der Ausführbarkeit oder Unausführbarkeit desselben in seinem gegenwärtig beabsichtigten Umfange, so läßt sich nur all dem Mangel an persönlichem, unmittelbar in da- Leben eingrei fenden Verkehr mit allen Ständen und Classen de- Volks erklären, wir selbst einsichtsvolle und wohlmeinende Männer sich mit weit läufigen Auseinandersetzungen der staatsbürgerlichen Pflicht zu hin gebender Annahme solcher Institute befassen und doch dabei über sehen können, daß man sie von einem Stande erwartet, welchem man bi- jetzt nicht umgekehrt die Bereitwilligkeit erwiesen hat, ihn dem bäuerlichen Stande, den er heben soll, wo eS diesem an Ge meinstem und an Beruf, im Kleinen zu regieren, fehlt, mindesten- gleich zu stellen in dem gesetzlichen Schutze seine- Recht-. Denn gegenwärtig steht er ihm darin nicht gleich. Wer da- widerlegen will, der nenne ein zur Ablösung geeignete- Privatrecht de- bäuer lichen Stande-, welche- diesem hätte unentgeltlich entzogen werden können, wie bisher die Servitut der Jagd ihren früheren RechtS- inhabern. Der ist zuletzt berechtigt, von seinem Nächsten gemein nützige Gesinnungen zu verlangen, der ihm nicht einmal Gerechtig keit erzeigt. Wäre nicht die wahre Politik, wie da- von ihr unzertrennliche Recht, mehr als bloße Wissenschaft und zugleich eine Kunst; wäre nicht die Schule der echten politischen Bildung so schwer und so langsam, daß der 23jährlge CursuS, welchen da- sächsische Volk seit dem königlichen Geschenk seiner Constitution in dieser Schule zurückgelegt hat, immer noch ein Anfang in derselben genannt werden muß, so könnte man fragen, wie eS möglich war, daß jene früheren JagdrechtSinhaber nach dem Erscheinen der Verordnung vom 14. Juni 1849 und bei allem Gehorsam gegen diese gesetz liche Bestimmung, so lange sie der Form nach bestehen würde, nicht einmüthig und öffentlich gegen die innere Unhaltbarkeit der selben Protestation einlegten, da wohl Mancher von ihnen in wehrhafter Bertheidigung seine- rechtmäßigen EigenthumS gegen unrechtmäßige Eingriffe, hinter der vom Staate anderwärts nach gelassenen Nothwehr au- Schwachheit nicht zurückgeblieben wäre, wenn ihm hier da- Gesetz nicht die Hände gebunden hätte. Es ist aber leichter, da- Fehlerhafte jener Unthätigkeit, von deren Mit schuld wir un- keineswegs frei dünken, hinterher zu rügen, als eS im ersten Augenblicke zu erkennen und zu beseitigen, oder gar schon der ersten Rechtsverletzung vorzubeugen. Doch da- Kleid, da- man anzoa, obgleich e- ein Loch hatte, wieder auszuziehen, weil eS ein Loch hat, ist so einfach vernünftig, daß es keiner Empfeh lung bedarf. Wer gerecht sein will, muß, nach den Anfangsworten der In stitutionen unser- römischen Recht-, fest und beharrlich sein, nicht in Derfolgmw seiner, persönlichen Ansichten, sondem darin, daß er Jedem da- Recht zutheilt, da- ihm gebührt. Haben wir uns also in dieser Autheilung vergriffen, so liegt die wahre Consequenz in der scheinbaren Inkonsequenz, daß wir zurücknehmen, wa- sich nicht halten läßt. Möchten wir doch über den vielen neuen Rech ten die alte Gerechtigkek^mcht vergessen, welche es so treu mit der menschlichen Gesellschaft meint, daß schon der altgriechische CultuS sagt, sie hätte im ehernen Zeitalter zuletzt unter allen Bewohnerinnen de- Himmel- die Erde verlassen; möchte un- die gerühmte Auf klärung unserer Zeit mit ihrer feinen Unterscheidung einer kleinen Moral von der großen, und dennoch rathlo-, wenn man fragt, warum weder die eine, noch die andere hingereicht hat, die größten Staatensyfleme der alten Welt vor dem Untergange zu schützen, möchte sie un- noch an den Wahlspruch eine- vielerfahrenen Staats mannes (Oxenstierna) denken lassen: Die Welt wird mit wenig Weisheit regiert. » Die Kunst ist nicht einseitig, aber einfach. Auch in der StaatS- kunst wird e- Keiner zur Meisterschaft bringen, ohne unter einem Volke, da- die Krone aller politischen Bildung in dem Worte er kannt hat: Ehrlich währet am längsten, zu dieser einfachen Lehre zurückzukehren. Hiermit unsere Eingang-frage nach den Grenz- und Ver- einigung-pnncten d-S gemeinsamen polit schen Interesse für dm Gegenstand ursserer Petition Wied« ausnehmend, können wir nicht unerwähnt laßen. d«ß diese- Jntrreffe durch die fiScalischen Jagd- rechtverlustr d« Stnat-eaffe zur unmittelbaren Angelegenheit aller steuerpflichtige» Unterthanen de- Lande- wird. Daher bitten wir au- doppeltem Grunde und in dem Glauben, daß keine- unserer Organisationsgesetze den Vorzug vor dem Rechte selbst verdient, die hohen Kammern um Beantragung eine- Gesetze- zu Herstellung de- früheren Jagdrecht- mit der Modifikation der gegenseitigen Ab lösbarkeit. Die Mitglieder der hohen StaatSregierung aber, welche bei dem vorigen Landtage da- freimüthige Augeständniß eine- wieder gut zu machenden Fehler- der Verordnung vom 14. Juni 1849 au-sprachen, ersuchen wir, so weit auch diese Petition zu Ihrer Kenntniß ge langt, unsere dankbare Versicherung zu genehmigen, daß jene Offen heit, weit entfernt, unsere Ehrfurcht gegen sie zu mindem, vielmehr dazu gedient hat, unser Vertrauen zu der Reinheit ihrer Absichten zu befestigen und zu erhöhen. Wer niemals politische Fehler begehen konnte, der wird auch niemals politische Lugenden erringen. Leipzig, am 2. December 1854. (Vier Unterschriften.) Städtisches. Wer Gelegenheit hat, unsere wahrhaft schönen Promenaden öfter zu begehen oder au- den Fenstern zu beobachten, wie da- Letztere dem Einsender diese- vergönnt ist, dem können aber auch sehr viele Mißbräuche derselben nicht entgehen, die wohl größten- theilS dadurch gehoben werden könnten, daß die öffentlichen An schläge, zufolge welcher der Schutz und die Beaufsichtigung der Promenaden dem Publicum überlassen wird, erneuert, vermehrt und sogar durch obrigkeitliche Bekanntmachung im Tageblatte ein- geschärft würden. Dahin gehört: I. Da- ungebührliche Betragen der Schuljugend, und zwar: 1) da- Haschen derselben, oft in großen Massen, wobei weder Spaziergänger noch Rabatten und Zäune geschont «erden; 2) da- Abreißen der Blüthen an den Sträuchern, dem vorzugs weise die Rosen, die jetzt ankommen, au-gesetzt sind; 3) das Werfen mit Steinen unter sich und in die Bäume, dem namentlich die Kastanien bald wieder au-gesetzt sein werden; 4) die Widersetzlichkeit, oder doch wenigsten- da- Hohngelächter, der und dem Freunde der Ordnung sich au-setzen, die es wagen, der lieben Jugend etwa- verbieten oder sie zurechtweisen zu wollen; ein Uebelstand, der leider weit häufiger an anständig gekleideten Kindern, als an wirklichen Lotterbuben bemerkt wird, und ein böses Zeichen der Zeit ist. II. Da- Treiben der Kindermädchen, die 1) nicht selten den in vorigem Abschnitte unter 2. und 4. gerügten Unarten der Jugend sich rühmlich anschließen; 2) durch Fahren mit den Kinderwagen, drei und mehrere neben einander, die Passage hemmen und die Spaziergänger in- commodiren; 3) durch wahrhaft unsittliche- Betragen und schamlose Gespräche die Benutzung der Bänke anständigen Menschen verleide», obwohl manche altersschwache oder kränkliche Person dieselben oft gern benutzen möchte; 4) die ferner, wa- weniger den Promenaden zum Schaden ge reicht, als den vernünftigen und menschenfreundlichen Be nutzern und Beobachtern derselbm höchst unangenehm und störend ist, ihrer Pflicht, der Beaufsichtigung de- Wohle- der ihrer Sorgfalt anvertrauten Kinder wmiger nachhängen als ihren Gelüsten, der Schwatz- und Schmähsucht, der Verleumdung ihrer Herrschaften und der besondem Auftnerk- samkeit auf sehr verschiedene Mann-personen. Abgesehen davon, daß oft, während die Kindermädchen sich über ihre Angelegen heiten unterhalten, die kleinen Kinder unter der Barriere durch auf den Fahrweg laufen und da der Gefahr überfahren zu werden ausgesetzt sind, giebt eS noch andere Unarten, die der Gesundheit der Kinder höchst nachtheilig werden, und dahin gehörtz. vorzüglich: a) das Aufziehen stolpernder oder schon gefallener Kinder an einer Hand; b) die große Unvorsichtigkeit, liegende Kinder, gleichviel ob auf dem Schooße oder rm Kinderwagen, mit dm Augm der Sonne au-zusetzen. Ein großer nun verstorbener Augenarzt