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UN- Anzeiger. ----- 167. ----- ----- — Sonnabend den 16. Juni. 1855. Kirschen - Verpachtung. Die diesjahriae Nutzung der Kirsch-Anpflanzung.auf der Mockauer Straße vom Gerberthore bis an die Flurgrenze der Petscher Mark soll an den Meistbietenden gegen sofortige baare Zahlung mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitamen verpachtet werden. Es haben sich darauf Reflectirende Dienstag den LG Juni d. I. Bormittags G Uhr in der Marstall-Expedition einzufinden, ihre Gebotezu thun und sodann weiterer Nachricht zu gewärtigen. Leipzig, den 14 Juni 1S^>5 Des Raths der Stadt Leipzig OekonomierDeputation ' >> — > » " Binderversorgungscassen. Man kann es als eine erfreuliche Erscheinung bezeichnen, daß gegenwärtig auch in Deutschland fast überall mehr und niehr da- Volk die wohlthätigen Einwirkungen der LebenSversicherungSanstal- ten würdigen und verstehen lernt. Mit der wachsenden Betheiligung deS PudlicumS an diesen Anstalten muß natürlich auch das Stre be» der Letzteren steige», durch ihre Einrichtungen allen Bedürfnissen de- sociale» Lebens entgeaenzukommen, so «eit dies in den Grenzen Ihres Wirkungskreises möglich ist. Wir sehm t» der Lhat in der letzte« Zeit bei de« deutschen Lebensverstcherungsanstaltm ein so entschiedenes und rasches Borsshreitm auch » der Vervollkommnung ihrer inner» Organisation, daß die Resultate wahrhaft überraschend find, «mn man dm jetzig« Stand dieser Anstalten mit dem Stande ihrer Kindheit vergleicht, wie er noch vor kurzer Zeit war. Wir behalten uns vor, bei einer andern Gelegenheit ausführ lich dir Bedeutung der Ledmsversicherunqsanstaitm für die Social- ökoeromie, ft wie die tnmrr und äußere Entwickelung dieser An statt« G diesen Blättern M beleuchten. Wir find überzeugt, daß es die Pflicht eines jedes Blattes, dessen Aufgabe es Ist, dem Volke über seine wahren Bedürfnisse und deren Befriedigung Aufklärung M ged«, dringend erfordert, namentlich auch für die Lebensver- fichernngsanstalten ein Gares »nd richtiges Berständniß im Volke zu verbreite«. Für heut« jedoch beschränken wir uns darauf, einen einzelnen Zweig der Thätlgkeit dieser Anstalten besonders hexvor- zuheden. ^ Die eigentlich sogenannte LevmSverficherung, d. h. die Ver sicherung eine- Capltais, welches mit Eintritt de- Todes eines bestimmten Menschen gezahlt wkkbm soll, hat wesentlich dett Zwecks die AuAwst der Personen flchkr M stellen, deren materielle Existenz duxch dm Tod des Versicherten gefährdet und in Frage gestellt ckürde. Don welch außerordentlicher Wichtigkeit diese Sicherstellung tt Zukunft ihrer Angehörigen für alle Person« ist, denen das nicht ein unter all« Verhältnissen ansreichmdes Capital gegeben hat, wird Jeder leicht einsehm. Allem diese Versicherung rgt immer nur für einen -»tt, wer« wir g. B. einmal ein« nille als Repräsentantin der gauzm Gesellschaft sitzen, nur für Fall, daL das Familienhaupt durch dm Tod der «eitern Sorge di« Existenz seiner Angehörwe« entzogen wird. Diese Ver tan» dagegen picht zu Befriedigung eines weiteren Be- ses völlig aresretchm, welches ftzr jedm Vater gewiß das st,» seium Kind,« durch angemessene Ausbildung und -rung der erforderllchm Geldmitttl die Gewißheit W geben, daß fie unabhängig von de« Letz« oder Stertz« des Vaters «Nter Gm Bedingungen eine feste Epistenz sich begründ« ttnnrn. Diese Gewißheit kann »Nr dädurch erworben werden) daß man den Andern ei» Capital versichert, welches ihnen ohne Rücksicht auf da- Hchm ihres Versorgers zu einer Zeit ausgezahlt wird," m welcher man ei« solche- zu Begründung seiner bürgerlichen Existenz am dringlichsten braucht. Au Erreichung dieses Zwecke- empfehlen sich von allen den Ein richtungen, welche verschiedene LebenSvrrsicherungsanstalten deskaUS getroffen haben, am Besten die Ki nderversorgungscassen, wie dieselben unser- Wissens dis jetzt nur von zwei deutsch« An stalten und unter diesen von der in Weimar domicilirten „Vor sicht" eingeführt worden sind. Es haben diese Caffen bereits Überall den lebhaftesten Anklang gesunden und bieten in der That durch die Zweckmäßigkeit ihrer Organisation Vortheile, welche sich schwerlich auf einem andem Wege erzielen lass«. «Ä S-S Taffe. Diese Beiträge können je nach dm Vermögen-Verhältnissen der betreffenden Personen > in jeder beliebigen Höhe bis zu einem Minimum von zwei Thaler jährlich herab und nach freier Wahl entweder durch einmalige Einlegung eines Capital- oder durch jähr liche Zahlung entrichtet werde«. Die Anstalt verwalket die Bei träge aH chre alleinige Gefahr «nd gewährt ans dieselben 3»/, Pro- cmt Zinsen und Ainseszinsm. Nachdem die zu einer Caffe ver einigten Kinder da- 21. Lebensü welche in der Zwischenzeit starben, gezahlten Beiträge mit den darauf fallenden Zinsen und Ainseszinsm wachsen dm überlebenden Kindern zu. Diejenigen, welche die Fortzahlung der Beiträge unterließen, erhalten bei Vertheilung der Tasse, vorausgesetzt, daß dann da- betreffende KW noch lebt, di« wirklich gezahlten Bei- ttHze, jedoch ohne ZinS und ginseszists zurück. Hiernach erhalten also bei Vertheilung einer Caffe die Kinder, Heren Leben nachge- wtesm wird und für welche alle Beiträge entrichtet wurden, 1) die für sie gezahlten Beiträge, 2) die auf diese «ressenden Zinsen und Ainseszinsm zu 8>/r Procent, 8) die Beiträge der in der Zwischen zeit gestdrdmen Kinder mit Zinsen und Ainseszinsm, ä) die Zinsen und Ainseszinsm der Beiträge, deren Kortmttichtung unreotzlsitz. Es ist augenscheinlich, daß bei dieser Einrichtung für die dm Termin der Vertheilung der Caffe erlebenden Kinder sehr bedeutende Resultate erzielt werden müssen, wen« die Betheiligung an den einzelnen Caffen eine nur einigermaßen ledhaste ist. Darin aber, daß die Beiträge der verstorbenen Kinder den übrigen TheilnehmeM der Caffe Verfällen, liegt nicht eiuMkl für die dadurch-betroffenen «rltern eine Hätte, da ja nflt-srm LVdr des KMdes der Gegen stand der FütfdMtl MsgMt Mid dki einem sdichest Anaküstssalle der Verlust des Gtttzis gewiß der aM MtndestW sch«erMche-M. So viel steht stff, daß nur dtzl Durchführung des HM, Caffen .unterstellten Grundsatzes der gegenseitigen Beerdung ihrer Teil haber die bedeutenden Vortheile sich erreichen lassen, welche nach