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2S13 von vnd nach allen Stationen zwischen LvLpnls und IBrvsstvi» Sonntag den 1V Juni I8SS zum einfachen Preis, jedoch für Hin- und Rückfahrt gültig. Abfahrt von Leipzig früh S Uhr. - - Dresden - - Rückfahrt mit jedem beliebigen Personen- und Schnellzuge bi- mit Dienstag den t2. Juni or. mit Ausnahme der täglich Abends 1V Uhr von Leipzig und früh 4 Uhr von Dresden abgehenden Courierzüge, mit welchen die Rückfahrt auf Extra- BilletS nicht geschehen kann. Ein Bittet gilt für zwei Kinder unter 12 Jahren. — Gepäck wird auf Extra-Bittet- nicht befördert; die- ist nur gestattet für solche Reisende, welche gewöhnliche Bittet- lösen. Au den oben bezeichneten Extrafahrten werden auch auf allen Stationen der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn nach allen Stationen der Leipzig-Dresdner Bahn Extra-Billets unter denselben Bedingungen wie oben ausgegeben. Diejenigen, welche von unseren Stationen nach den Stationen der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn reisen wollen, können bei dem königlichen Bahnamte in Riesa zu ermäßigten Preisen TageS-BittetS lösen, welche ebenfalls bi- Dienstag Abend gültig bleiben. Leipzig, am 4. Juni 1855. Direktorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahn«Compagnie. Gustav Harkort, Vorsitzender. F. Buffe, Bevollmächtigter. Die Kölnische Hagelversicherungs-Gesellschaft nimmt in der neuen Saison da- Geschäft mit einem Grundcapitale von Drei Millionen Thaiern auf. — Sie versicherte im Jahre 1854 eine Summe von 1V,»24,«S« Thlr. durch 7234 Policen und belief sich die Gesammt-Einnahme auf 123,202 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. Rach prompter Regulirung der Schäden, 300 an der Zahl, welche die Summe von S4,«2S Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. in Anspruch nahm, verblieben der zur Vermehrung der Sicherheit den Statuten gemäß zu bildenden Reserve 27,773 Thlr. 18 Sgr., «ährend zum Fonds dex Vergütung an die auf fünf Jahre Versicherten 13SS Thlr. 13 Sgr. 11> Pf. verwendet wurden. Die Gesellschaft versichert alle Feld- und Garteuerrenguiffe und GlaSscheiheu gegen feste, jede Nachzahlung au-schliesteude Prämie und gewährt im Schadenfalle bei prompter Regultrung volle Entschädig««-, die spätestens in Monatsfrist nach Feststellung auSgezahlt wird. Bei fünfjährigem Versicherungen findet eine besondere Nückgewähr auf die Prämie statt. Dm Herren Landwirthen Sachsens empfehle ich diese sichere und wohleingerichtete Gesellschaft mit Ueberzeugung und bitte Gaat- rezlster und sonstige Auskunft von mir oder der nächstgelegenen Agentur zu entnehmen, welche in der Regel die Agentur der vslonln sein wird. Die Policen werden von dem Unterzeichneten geschloffen. Leipzig, Mai 1855. General-Agent der Doloni» und Kölnischen Hagelversicherungs-Gesellschaft. M IMVWM IMW8-VM8I«MKM«8-<HIW^8VIMI übernimmt alle Arten von Bebens-, Anssteuer- und Renten - Versicherungen gegen möglichst niedrige Prämie« und empfiehlt sich sowohl hierdurch, als auch durch die von einem bedeutenden Actien-Capitale gewährte Sicherheit und durch die Liberalität ihrer Bedingungen, worunter namentlich folgende: Dertheilnng vo« vier Fünftel« deS Gewinne- a« die Versicherten, welche gleichwohl vo« jeder Nach- zghlnng befreit sind; — . BorbengtOstl^h Erlösche«- der Police«, im Falle ein Versicherter den jährliche« Beitrag nicht mehr zahle» könnte; Versicherung selbst kränklicher Personen «nd Mtlitair- in Krieg-zetten. KutrUgv na VGrnlolrarnnLEn bvLlov« nana nn Vnt«rn«loI»nSten «ein»««» na !»»»««, rrwlatr«» -l« »I» GOnornI-KUEnt lür SnvNnvn vertritt an« »a LlntNaUnnU Ivävr Knnltnntt Uvr» brrwit Lnt. , Zr«r-»R*. -nn, LKo»»»UU»eost» IkN. st,