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2362 Liste -er früher cmsgetoosten, ^ jedoch noch nicht zur Einlösung prüsentirten Leipziger Stadtschuldscheine. «o. irr, rvo, «II, 689 und 6!«. - «. - rr, 4», N8. 157, 392, 714, IONS, 1174, 1297, 1445, 1551 und 1651. - 6. - 59, 116, 287, 422, 438, 648, 695, 791, 797, 897, 902, 995, 1054, 1106, 1152, 1462, 1576, 1760, 1836 und 2061. - 0. - 59, 159, 276, 414. 419, 426, 467, 473, 516, 652, 967, 1165, 1281, 1336, 1453, 1640, 1697, 1797, 1885, 1961 und 2,94. - L. - 48, 175, 243, 276, 312, 348, 353, 549, 66N. 694, 855 und 974. - kV - 4, 15, 175, 366, 484, 741, 848, 853, 854, 883, 887, 89 >, 913, 1042 und 1063. Bekanntmachung. > H - v -, Bei der heute öffentlich erfolgten Ausloosung von Capitalscheinen der Stadtanleihe vom 30. Juni 1849 sind folgende Nummern gezogen worden: 1-it. k 500 ^ Nr. 4V., I.it. U. A 100 ^ Nr. 140. 501. 682. 758. 892., 1.it. 0. k 50 Nr. 52. 455. 508 652. 97^. deren Nominalbeträge sammt den davon bis ullimo D.cember 1855 laufenden Zinsen mit Ablauf dieses Zinseütermins gegen Rückgabe der Scheine nebst Talons und Coupons an die Inhaber derselben bei unserer Einnahmestube ausgezahlt Werden sollen. .< Wir fordern daher die Letzteren zu deren Empfangnahme mit dem Bedeuten hiermit auf,, daß ihnen im Falle der Nichterhebung des Capitals die etwa auf spätere Termine erhobenen und mithin iudetrile gezahlten Zinsen davon am Eapilale selbst bei besten späterer Erhebung werden gekürzt werden. - Leipzig, am 4. Juni 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. - Berger. Bon der Ausloosung am 8. Juni 1854, mithin ultimo December 1854 zahlbar gewesen, ist rückständig: 1.it 6. A 50 ^ Nr 801. - Bekanntmachung, die öffentlichen Badeplatze betreffend Als öff.ntliche, an ihrem Anfänge uno Ende bezeicynete Baoeplätze sind bejtimmtr 1) eine Stelle in der Elster, 120 Ellen lang, hinter dem Jacobsaospitale am Rosenthale; 2) eine Stelle in der alten Pleiße, gegen 500 Ell.n lang, zwischen der sogenannten Saubrücke und dem Schimmet'schen GarttN. Das Baden an anderen Plätzen ohne Aufsicht der Fischer ist verboten. . Leipzig, am 5. Juni 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. ^ Bekanntmachung. ^ ^ Im Monat Mai d. I. sind von uns wegen nachstehender woylfahnspolizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeu- tungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am 5. Juni 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. - Berger. ' G. Mechler 1) Straßenverunreiniaung und sonstige Ordnuogswidrigkeiten beim Räumen der Prlvet- und Senkgruben, so wie beim Ab fahren de- Dünger- 7. 2) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt rc. auf den Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außerhalb der Kehrzeit (Markttag- Nachmittag- von 2 bis 4 Uhr), so wie Liegenlasten von Kehricht rc. außerhalb dieser Zeit ' 13. 3) Ordnungswidrige- Koklenadladen auf der Straße 2. 4) Aushängen von vorschriftswidrigen (über 2 Ellen in die Straße reichenden) Stell- und Doppelfirmen während der Messe > 4. 5) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoirs uno Fußwegen durch Stehe,,- und beziehentlich Liegen- laffen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand und dergl. mehr, insvesondere während der Nachtzeit . ' 12. 6) Ordnungswidrige- Passiren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und bergt. . . ^ 28. 7) Ordnungswidrige- Füttern von Pferden auf der Straße 1. 8) Undeaufsichttqtes und ordnungswidrige- Stehenlasten bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße . . .4. 9) Verspätete Räumung der Meßouden und Meßftände (am letzten Tage der Messe diS Nachmittag- 4 Uhr) . . . .. L. 10) Aussehen von Blumentöpfen und dergl. vor dir Fenster ohne vorschriftmäßige Vermacdung durch Eisenstäbe oder Holz- ' . gitter ioel. die Fälle, in denen dergl. Gegenuände auf die Straße herabgefallen sind, . " . . . . 31. 11) Tabakraucher, in Ställen und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betteten von dergleichen Räumlichkeiten mit " brennender Eigarre oder Pfeife . . . . . . . . . . . .... .8. 12) Unvorsichtige- Gebühren mit Feuer und Licht . . . . . . . . , 2. 18) Ordnungswidrige Aufbewahrung von Asche in Höfen und Ueberfüllung der Aschengruben 8. 14) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Conttavenrionen . . . . 21. 8umw» 144. Bekanntmachung. . Die diesjährige Obstnutzung im Petersstadtgraben soll an den Meistbietenden gegen sofortige baare Zahlung mit Vorbehalt der Auswahl unter drn Licitanten verpacktet werden. Es haben sich darauf Reflectirende Montag den IL. Juni BvrrnrttagS V Uhr kr d-t Emnahmestube auf dem. Ruthyause rinzufinden, ihre Gebote zu thun und sooann weitere Nachricht zu gewärtigen. Leipzig, den'7. Juni 18W. ' 1)p. Lippert.^Lhn-, ^ d. g. Borst»her beb Geor-erchause-.