—4Z 157 W> günstigen würden, vermochte Portugal, dieses einst so mächtige Kolonialreich, von seinen Forderungen abzulassen. Das Süd user der Kongomündung wurde Portugal zugestanden. — Über die näheren Bestimmungen der Generalakte, sowie die Abgrenzung des Kongostaates zu sprechen, ist hier nicht der Ort. — Wir wenden uns wieder Stanley zu. Es war nicht mehr als billig, daß man ihm Zutritt zu der Konferenz ver schaffte, denn sein Wirken in Afrika hatte den Anstoß zu der selben gegeben. Heute, da wir vor den vollendeten Thatsachen stehen, kommt uns alles ganz natürlich vor, und man ist ver sucht zu sagen, daß, wenn Stanley nicht den Kongo hinunter gefahren wäre, es sicher ein anderer gethan hätte. Aber Stanley hat es nun einmal gethan, und darum gebührt ihm die Palme, um so mehr, als er nicht dabei stehen blieb, eine geographische Leistung vollbracht zu haben, sondern unermüdlich daraus hingearbeitet hat, daß auch ein praktisches Ergebnis zu Tage gefördert wurde. Das erhebt ihn weit über die Afrikaforscher aller Zeiten. Stanley hat an der Konferenz als technischer Berater des Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika teilgc- nommen und kam dabei wiederholt zu Wort. Bei dieser Gelegenheit stellte er den Antrag — „den Mitgliedern ganz unerwartet", wie er sagt — die Handelsfreiheit, statt auf das Niger- und Kongogebiet zu beschränken, über ganz Afrika quer hinüber, einschließlich der Sambesimündung, über ein, hier nicht zu beschreibendes, Gebiet auszudehnen. Unter Bei stimmung Englands und Hollands wurde diesem Antrag statt gegeben. Während der Ferien um Weihnachten und Neujahr folgte Stanley der Einladung von Kolonialsreunden der deutschen Kolonialgesellschaft inKoln, Frankfurta.M. und Wiesbaden und hielt dort vor einem begeisteren Publikum Vorträge. Er