—-H 1ö5 A>— worden waren, einen Vertrag geschlossen, durch welchen die südwestafrikanische Küste zwischen dem 8« und 15° 15^ Süd breite von Seiten Englands als portugiesisches Gebiet aner kannt wurde. Darin war die Kongomündung einbegriffen. Sämtliche europäischen Mächte, besonders das Deutsche Reich und Frankreich, legten entschiedenen Widerspruch ein. In England selbst erhob sich ein Sturm gegen das Über einkommen, da es gleichbedeutend mit einer Ausschließung der Handelsfreiheit für das ganze Gebiet des Kongo war. Besonders war man gegen die von den Portugiesen in ihren Kolonieen geübten Praktiken erbost, welche, wie auch Stanley immer mit besonderem Nachdruck hervorhob, einem wahren Raubsystem glichen. Den schwerstwiegendeu Protest hatte Amerika mit seiner Anerkennung der als be freundeter Staat eingelegt. — Am 15. November 1884 trat die Konferenz in Berlin zusammen. Vertreten waren das Deutsche Reich, Oesterreich- Ungarn, Belgien, England, Frankreich, Dänemark, die Ve» einigten Staaten von Amerika, Holland, Portugal, Rußland, Schweden und Norwegen, Italien und die Türkei. Mit Unterbrechungen während der Weihnachts- und Neujahrsfeier tage dauerten die Unterhandlungen bis zum 26. Februar 1885, an welchem Tage die sog. „Generalakte" unterzeichnet wurde. Dieselbe enthält lediglich Erklärungen, betreffend die Handels freiheit im Kongobecken und in den angrenzenden Gebieten, die Unterdrückung des Sklavenhandels, die Neutralität des Freihandelsgebietes, die Schiffahrt aus dem Kongo und Niger und die Regeln für zukünftige Besitzergreifungen in Afrika. Die Frage der territorialen Abgrenzungen der streitigen Gebiete bildete hingegen nicht Gegenstand der Unter handlungen, ebenso wenig wurde, wie vielfach die Meinung herrscht, ans der Konferenz der Kongostaat gegründet. Dieser konnte, da er damals nur erst von Amerika anerkannt war,