—4L 154 zs>— Staaten voraus, auf die Pläne König Leopolds II. ein und anerkannten die AssoonÄrmr r>rk6>'-ratro-r«ks OonHv als eine befreundete, von Belgien unabhängige Macht an. Die Akten darüber wurden am 22. April 1884 unterzeichnet. Das war ein Ereignis von weitgehender Bedeutung und der Grund stein zur Errichtung des neuen Staatsgebäudes. Die europäischen Staaten konnten dem Beispiel Amerikas nicht folgen, weil sonst dem neuen Staatswesen auf Kosten anderer Mächte ohne weiteres Zugeständnisse gemacht worden wären, die zu den schwierigsten Verwickelungen hätten Anlaß geben können. Da zu jener Zeit, wie schon angedeutet, durch die großen Stanleyschen Entdeckungen ein allgemeiner Wettlaus um Be sitzungen an afrikanischen, in unserem Sinne herrenlosen Ge bieten, eingeleitet worden war und fast alle bedeutenderen Mächte, auch das Deutsche Reich, das bis dahin noch gar keine Kolonieen besaß, bestrebt waren, in Afrika Koloniceu zu erwerben, so war im Lause von nur zwei bis drei Jahren eine Lage entstanden, die auf das dringendste einer gemein samen Regelung auf gütlichem Wege bedurfte, wenn nicht große internationale Schwierigkeiten heraufbeschworen werden sollten. Auf Anregung des damaligen Kanzlers des Deutschen Reiches, des Fürsten von Bismarck, der die Sache in die Hand nahm, wurde von Seite des Deutschen Reiches eine Einladung zu einer Konferenz nach Berlin an alle beteiligten Mächte gesandt. Die Konferenz sollte sich ausschließlich mit der Ordnung afrikanischer Angelegenheiten befassen und die Grundsätze aufstellen, nach welchen später Verhandlungen geführt werden sollten. Einen Hauptgrund für die Einberufung der Konferenz bildete das Verhalten Portugals und Englands am Kongo. Beide Mächte hatten am 25. Februar 1884 auf Grund von Unterhandlungen, die schon im November 1882 begonnen