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und Anzeige«. ^ W. Freitag den 6. April. 1855. Aufruf. Wie die Unterzeichnete Königliche Kreis-Direction aus zahlreichen in neuerer Zeit auS allen Lheilen des oberen Erz gebirge- und BoigtlandeS an sie gelangten Klagen und Bitten ersehen hat, ist in diesen durch die allgemeine Gewerbe stockung, die anhaltende Theuerung und den überaus langen und strengen Winter noch hart betroffenen Gegenden gerade jetzt, mit dem Eintritt einer milderen Jahreszeit, das Bedürfniß nach Kleidungsstücken für die Nothleidenden immer dringender geworden. Schon zeither ist dort der Mangel an ausreichender Kleidung in hohem Grade fühlbar und nach- theittg gewesen, obgleich die Bewohner des oberen Gebirges bei ihrer schon durch die klimatischen Verhältnisse gebotenen Lebensweise im Winter ihre Wohnungen in der Regel nur wenig verlassen; er wird dies aber mit dem Eintritt des Frühjahrs und dem Beginn der Arbeiten im Freien doch noch in weit höherem Grade, da es in sehr vielen Fällen den arbeitslosen Nothleidenden lediglich aus Mangel auch nur der nötigsten Kleidungsstücke unmöglich wird, die sich ihnen darbietende, oder durch Unterstützungen aus Staatsmitteln gebotene lohnende Arbeit im Freien zu benutzen. Die Unterstützung der Nothleidenden mit Kleidungsstücken erscheint mithin dringend nöthig, und die Unterzeichnete Königliche Kreis-Direktion wendet sich daher im Vertrauen auf deren allerdings schon vielfach in Anspruch genommenen, aber gewiß noch nicht ermüdeten MildthätigkeitSfinn an die wohlhabenderen Bewohner der von dem dermaligen Noth- ßantzt Weniger hart betroffenen Gegenden de- Lande-, mit der Bitte, getragene Kleidungsstücke zur Unterstützung der Mdthieidendttt i« ödere» Erzgebirge u«d Lnigtlaade beizusteuern. Wie im vergangenen Jahre durch die in Folge de- Aufrufs des Königlichen Ministeriums de- Innern vom E4. Juni so reichlich eingegangenen milden Gaben den Nothleidenden im hiesigen Bezirk eine große, von ihnen dankbar erkannte Erleichterung ihrer höchst traurigen Lage geschafft werden konnte, so würde auch durch die jetzt gebetenen, dringend nöthigen Unterstützungen die herrschende Noth noch in vielen Fällen gelindert werden können. Um aber die zu erwartenden milden Gaben auf möglichst gleichmäßige und zweckentsprechende Weise unter die zahl reichen, dieser Unterstützung dringend bedürftigen Orte vrrtheilen zu können, ergeht hiermit die Bitte, diese Gaben, mit der Bezeichnung „Nothstandssache" versehen, an die Unterzeichnete Königliche Kreis-Direction einzu senden, welche sich der Vertheilung derselben unter die einzelnen Gemeinden mit sorgfältiger Berücksichtigung des höheren oder geringeren Grades ihrer HülfSbedürftigkeit gewissenhaft unterziehen wird. Sehr dankbar würde eS anerkannt werden, wenn an den einzelnen Orten Sammlungen der beigesteuerten Sachen veranstaltet und letztere sodann in größeren Quantitäten an die Königliche Kreis-Direction eingesendet würden. Zwickau, den 28. März 1855. Königliche Kreis - Direktion. von Friesen. Vogel, S. Bekanntmachung. Die Inhaber von Gartengrundstücken allhier, welche die in denselben befindlichen Bäume und Sträucher seit vorigem Herbste noch nicht von den Rauprnnestern haben reinigen lassen, werden hierdurch angewiesen, dieß nunmehr spätestens bis zum 14. April dieses Jahres vorzunehmen. Säumige werden durch Strafauflagen und nach Befinden sonstige Zwangsmaßregeln hierzu angehalten werden. Leipzig, am 24. März 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Landtagsmittheilungen. 33. Sitzung der zweite» Kammer am 4. April. Die zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung der Regierung 24,000 Lhlr. für die Zwecke de- Bade- Elster im Boigtlande, und zwar 22,000 Lhlr. zur Vermehrung der Badezellen und 2000 Thtr. zu Wegebautm bewilligt, eben so einer für die Zwecke des gedachte» Bade- seit 1850 gemachten Mehrausgabe von 8000 Lhlr. die nachträgliche Genehmigung ertheilt; zwei weitere Postulate der Regierungsvorlage für die Vervollständigung de- Bade- wurden dagegm von der Kammer abgelehnt. Außerdem be schäftigte die Kammer sich sodann mit Lerarhung zweier Positionen de- außerordentlichen Ausgabebudget-, die nothwendige Reparatur und Erweiterung deS AtademiegebLudeS in Freiberg betreffend.. Die in der Regierungsvorlage zu diesem Zwecke postulirten 21,800 Lhlr. sind von der Kammer bewilligt worden. Zur Organisation des Gewerbes. Die Aug-burger „Allg. Atg." enthielt im Jahre 1853 einen Pariser Bericht über die durch den neuen Kaiser bevorstehende Auf hebung der dortigenFleischerinnung, der sich auf- Wegwerfendste Über solche „alten Mißbräuche" aussprach. Ein deutscher Ehren-