XXVII Voraus. Doch, wie gesagt, ist die Begleitung sol cher Leute unnötliig; wer mit einem guten Plane der fraglichen Stadt versehen ist, der findet sich leicht, zurecht; wem ein solcher fehlt, der erfragt ohne Mühe, die Kirchen, öffentlichen Gebäude, Kunstsammlungen u. s. w., die er zu besuchen wünscht. Und ist er dort angelangt, so muss er ja doch fast immer zum Küster oder Thürhüter seine Zuflucht nehmen, und diesem abermals ein Trinkgeld reichen; für eine Person wenigstens 1/2 Fr., gewöhnlich 1 Fr.; zwei und mehr Perso nen 1 bis 1 1/2 Fr. (Siehe für einzelne Fälle und Ausnahmen das Handbuch). Zwar stehen die Kir chen gewöhnlich bis 12 Uhr offen; aber es ist ent weder Gottesdienst, oder zahlreicher Besuch von Fremden, so dass man nur etwa das Ganze über schauen, Kanzel, Orgel u. s. w. besehen kann. — Wer die oft so seltenen und zahlreichen Kunst schätze der belgischen Kirchen mit Müsse und Ge nuss besehen will, der wende sich sogleich an den Küster (Sacristain, Concierge, Porlier) und lasse sich von ihm die in unserm Buche angezeigten Ge genstände zeigen. Diese Begleitung ist um so unentbehrlicher, als viele Gemälde und andere Kunstsachen mit Vor hängen versehen sind, in besonderen Kasten auf bewahrt werden, oder in verschlossenen Seiten- Capellen sich befinden. Hier ist es natürlich angenehm und gelderspa rend, wenn man sich in Gesellschaft mehrerer be-