66 NuS dem Morgenlande. Herrschaft, nach dem Tode des Vaters von dem Zeitpunkt seiner Mitregentschaft zählte. Es ist ebenso erwiesen, daß ein vertriebener König nach dem Sturze seines königlichen Gegners wiederkehrte und die Regierungsjahre desselben sei nem eigenen Konto hinzufügte. Jeder König war der Stifter seiner eigenen Ära, die mit seinem Tode erlosch, um der Ära seines Nachfolgers den Platz einzuräumen. Gesamtsummen, welche die Regierung mehrerer Könige, etwa einer Dynastie, umfassen, kommen nirgends zum Vorschein, mit einer einzigen Ausnahme, des berühmten hieratischen Papyrus der ägyp tischen Königsreihen (im Museum von Turin), welcher in seinem zerstückelten Zustande der Chronologie in ihrem Zu sammenhänge keine Dienste zu leisten vermag. Was sein Fund wahrscheinlich macht, betrifft das schon im Altertum gefühlte Bedürfnis, die Namen der Könige und ihre Rcgie- rungsdauer nach Jahren, Monaten und Tagen anzugeben, nach Dynastien zusammenzustellen und schließlich summarisch zu berechnen. Die Tempelarchive mußten manche Materia lien dazu enthalten, wenn auch bereits in den späteren Zeiten des Altertums vieles im Strom der Zeiten verloren gegangen war. Ob man schon damals die Fremdherrschaften und die Reihe der Gegenkönige mitgezählt hatte, ist wiederum eine offene Frage. So genau wir in Bezug auf einzelne Könige über die Dauer ihrer Herrschaft unterrichtet sind, so wenig reicht dies aus, um mehr als ihre relative Stellung in der ganzen Reihe der übrigen von chronologischem Standpunkte aus beurteilen zu können. DaS Werk eines griechisch gebildeten Ägypters, des Prie sters Manetho aus der unterägyptischcn Stadt Sebennytus, welches derselbe über die Geschichte der Ägypter in griechi scher Sprache in den Zelten der ersten Ptolemäer niederge schrieben hatte, ist nur in schalen Auszügen beim Josephus und bei einzelnen christlichen Kirchenschriftstellern auf uns ge kommen. Abschreiber haben Namen und Zahlen des Originals verdorben und jüdische oder christliche Geschichtsschreiber zu