Aus dem Morgenlande. 109 War, ging seine Majestät von dannen und wandte sich an gesichts der sversammelten Mengej um." Trotz der besonderen Schwierigkeiten, welche neben lücken haften Stellen die Entzifferung und Auslegung der Bau- urkunden im einzelnen darbietet, darf die richtige Auffassung des rein historischen Teiles als vollkommen gesichert betrachtet werden und gerade diese ist es, auf welche ich die besondere Aufmerksamkeit des Lesers richten möchte. Zunächst erscheint die Pharaonische Majestät durchaus nicht als ein in seinem Willen unbeschränkter Autokrat. Wie im Kriege, so ist auch im Frieden der König durch das her kömmliche Recht darauf angewiesen, seine Pläne und Absich ten einem hohen Rate, der aus den vornehmsten Beamten, den sogenannten Freunden (den gleichbedeutenden Philoi am Hofe der späteren Ptolemäerfürsten) an seinem Hofe bestand, zur Begutachtung vorzulegen, wie es der Fall lehrt, bis zu der beabsichtigten Ausführung eines monumentalen Werkes hin. Das dienstbereite und dem König ergebene Beamtentum, meist aus den die Würden erbenden Familien der altägyp- tischen Aristokratie hervorgegangcn, wird kaum je sich ver anlaßt gefühlt haben, dem Willen des Pharao einen offenen Widerstand entgegenzusetzen, aber nach Sitte und Brauch war der Fall vorgesehen und die selbständige Ausführung der königlichen Entschlüsse eine Sache der Unmöglichkeit. Der formalen Beratung mußte Genüge geleistet werden. Bei der Grundsteinlegung der monumentalen Werke war der König in vollster Staatstracht in eigener Person anwesend, uni mit eigenen Händen die Meßschnur auszuspannen und den Pflock in den Erdboden zu schlagen. Gleichzeitig öffnete der „oberste Schriftgelehrte" am königlichen Hofe eine Papy rusrolle, um für das Ceremoniell des feierlichen Aktes die er forderlichen Anweisungen zu geben. Und damit bin ich aus den Punkt gelangt, für die Griindungsfeierlichkeiten die an ziehendsten Aufschlüsse der Denkmäler zu bieten. Die erwähnte Meßschnur und der Pflock bilden dabei die Hauptsache.