Stanleys Nachhut in Yambuya unter Major Edm. M. Barttelot
Titel
Stanleys Nachhut in Yambuya unter Major Edm. M. Barttelot
Untertitel
mit den Tagebüchern und Briefen des ermordeten Majors Barttelot in Antwort und Widerlegung der von H. M. Stanley gegen die Offiziere der Nachhut der englischen Emin-Pascha-Entsatz-Expedition gemachten Anklagen; mit einem Bildniß Barttelots und zwei Karten
metscher namens Assad Farran, welcher im Februar 1887 in Kairo von Herrn Stanley engagirt worden ist, nach Hause sende. Zwischen Herrn Stanley und diesem Mann wurde keine Vereinbarung über des Letzteren Bezahlung getroffen; dieser Punkt muß daher vom Komitee geregelt werden, an welches ich in dieser Angelegenheit ge schrieben habe. Ich ersuche Sie daher, keine Vorschußzahlung zu machen, bis Ihnen darüber Mittheilung zugeht. Gleichzeitig sende ich sechs kranke Sudanesen nach Hanse, deren Namen auf beigeschlossener Liste angegeben sind und deren monat licher Sold 150 Piaster beträgt, abzüglich zwei Monat Vorschuß zahlungen und der Geldstrafen für Verlust von Ausrüstungs gegenständen, worüber gleichfalls Details anbei. Ich schließe ebenfalls die Vertragsbestimmungen bei, unter welchen Assad Farran nach Hause geht, und wenn er dieselben bricht, so ver wirkt er sowohl seine Bezahlung, wie auch seinen guten Namen. Ich habe die Ehre, zu sein u. s. w. Edmund M. Barttelot. Eine Kopie hiervon ging an Sir E- Baring, die andere an Herrn Mackinnon. Vertrag mit Assad Farran. Ich, Assad Farran, Dolmetscher der Sudanesischen Compagnie der Emin-Pascha-Entsatz-Expedition, bestätige hierdurch, nachdem mir auf inein eigenes Gesuch die Erlaubniß zur Rückkehr nach Hause ertheilt worden ist, daß infolge meiner eigenen Nachlässigkeit, als ich Herrn Stanley persönlich und freiwillig meine Dienste zur Be gleitung der Expedition im Februar 1887 in Shepherds Hotel in Kairo anbot, kein Abkommen zwischen Herrn Stanley und mir über Bezahlung, Dienstleistungen und Rationen getroffen worden ist. Ferner schwöre ich hierdurch einen Eid, daß ich weder über die Expedition, noch über deren Bewegungen, noch über die Be wegungen irgend einer Persönlichkeit dieser Expedition während meiner Dienstzeit bei derselben, vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem der offizielle Bericht darüber in England veröffentlicht