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4534 den in ihm erblicken, der in dem Gasthofe auf längere Zeit zu verweilen gedenke; Kläger hat auch, wennschon nicht immer per sönlich, so ooch mit dem im Gasthofe niedergelegten Reisepelze da selbst verweilt und sich erst am späten Abend angeschickt, denselben wieder zu verlassen. Der Einwand der Beklagten, daß der Kläger zum Roßmarkte bei ihr eingekehrt sei und an solchen Tagen da- allgemeine Gastzimmer, in welches allein der Kläger eingetreten sei, auch als bloßes Restaurationslocal benutzt werde, kann die vor handenen Merkmale der Reception im Sinne deS Gesetze- nicht aufheben; eben so unbeachtlich ist der weitere Einwand, daß der Kläger, um als Reisender zu gelten, sich hätte ein besondere- Zimmer geben lassen müssen. Denn in ersterer Beziehung ist nicht einmal nachgewiesen, daß dem Kläger diese Benutzung de- Gast- hofSzimmerS als ReftaurationSlocal bekannt gewesen sei, eS würde aber auch eine solche Einrichtung die unt der Reception de- Fremden alö Reisender unmittelbar entstehende Haftpflicht de- Gastwirths nicht aufheben. In letzterer Beziehung steht entgegen, daß die Gesetze nirgends die Haftpflicht blos auf die Uebernach- tenden beschränken. — Der auferlegte BestärkungSeid war übrigens nur auf die Thatsache de- Einbringens und Ablegen- de- frag lichen Pelzes zu beschränken gewesen, da insbesondere darauf, ob der Kellner den Pelz abgenommen oder ob der Kläger selbst den letzteren im Gastzimmer hingehängt habe, für die Begründung de- Klagrechts kein Werth zu legen sei. — Einsender bemerkt nur noch, daß der vorliegende RechtSfall, wäre er im Königreiche Sachsen zu entscheiden gewesen, ganz in derselben Weise decidirt worden wäre, wie schon daran- hervor geht, daß da- königl. App.-Gericht zu Leipzig in der gleich Wetter zu erwähnenden Rechtssache sich auf die vorstehenden (rm Wochen blatt für merkw. Rechtsfälle Iahrg. 1866. Nr. 14 vollständig abgedruckten) Entscheidungsgründe bezogen und solche als mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmend bezeichnet hat. Jeder Wirth muß übrigens wissen, daß er sin Gemäßheit der Vorschrift in §. 1287 des B.G.B. die Haftpflicht dadurch von sich abwenden kann, wenn er gleich bei der Aufnahme dem Fremden erklärt oder erklären läßt, daß er eine Haftpflicht für die einge- brachten Sachen nicht übernehme, indem er dann bloS für absicht liche Verschuldung und für Fahrlässigkett schuldet, wie er denn auch für gewisse Fälle (§. 1288) sich durch Anschlag in dem dem Fremden zur Beherbergung angewiesenen Raume in einer in die Augen fallenden Weise von der Haftpflicht befreien kann. (Schluß folgt.) verschiedenes. rv Leipzig, 29. Juli. (Der Verkehr nach Hof). Gestern begab sich ein höherer preußischer Postbeamter nach Hof und wei ter, um im Interesse der preußischen Feldpost die Verbindung mit letztgenanntem Orte in der zweckentsprechendsten Weise herzustellen. Die Eisenbahn geht zwar seit mehreren Tagen wieder bis nach Hof durch, es werden aber nur periodisch, zu unbestimmten Zetten Züge von Werdau dorthin und von Hof nach Werdau abgelaffen. Privatpersonen werden auf genannter Strecke in der Regel gar nicht befördert, und eS ist bisher nur Einzelnen gelungen, von den Militärbehörden die Erlaubniß deS MitfahrenS zu erhalten. ES dürfte nun schon wegen der Nothwendigkeit, die m Bayern operi- renden preußischen Truppen des zweiten Reserve-ArmeecorpS mit dem sächsischen Hinterland und mit den preußischen Postanstalten in raschere Verbindung zu bringen, in nächster Zeit die Einfüh rung regelmäßiger Züge nach und von Hof zu gewärtigen sein. Ob diese Züge für da- Publicum benutzbar sein werden, hängt wohl hauptsächlich von dem verfügbaren Betriebsmaterial an Ma schinen und Waggons ab, soweit eS über die Militairzwecke hinaus auch für den öffentlichen Verkehr sich zureichend erweisen dürfte. Zur Zeit fehlt es an jenem Material in der empfindlichsten Werfe, sodaß eben kaum und höchsten- die bisher von der königl. preuß. Eisenbahncommission erlaubten Eisenbahnzüge in der gewünschten Regelmäßigkeit und Vollständigkeit gehm können. Wie der Ver mehr unter diesen Umständen leidet, liegt auf der Hand. Leipzig, 28. Juli. Unter den bereit- stattgesundenen, theilS für nächste Zeit bevorstehenden Eoncerten, welche den Wohlthätig- keitSsinn der Einwohnerschaft Leipzigs beanspruchten und noch be anspruchen werden, ist die auf Sonntag den 5. August fest gesetzte geistliche Musikaufführung de- Riedel'schen Vereins in der Nicolaikirche — nicht, wie anderwärts irr tümlich angegeben wurde, in der ThomaSkirche — von besonders hervorragendem Interesse. Wenn man von anderer Sette neben dem nächsten Zwecke der Humanität hauptsächlich sich bestrebt, durch Hervorkehrung der heiteren und leicht unterhaltenden Seite der Kunst die trübe Gegenwart auf Augenblicke vergessen zu machen, so kommt man damit allerdings dem Bedürfnisse Vieler entgegen; jedenfalls dürfte aber ein Unternehmen solcher Art, wie die Riedel'fche Aufführung, welche auch dem Ernst der Zeit gewichtigen Ausdruck verleiht, nicht minder der Theilnahme de- Publicum- sich zu er freuen haben. UeberdieS verspricht dasselbe so außerordentliche Gaben, daß wir nicht zweifeln, eS werde sich bei dem Besucher neben dem genugthuenden Bewußtsein der Erfüllung einer Pflicht der Menschlichkett auch da- Gefühl der Befriedigung über den statt gehabten Kunstgenuß einstellen. Ueber die Ibei dem Concert mit wirkenden Kräfte ist da- Publicum bereits durch die in der vor gestrigen Nummer enthaltene vorläufige Anzeige in Kenntniß ge- etzt. Wir sind in der Lage, nun auch EmigeS auS dem reich- altigen Programme hervorheben zu können. Unter den Solo leistungen machen wir zunächst auf den das Concert einleitenden Orgelvortrag deS Herrn Thomas aufmerksam — kraoludinm und Fuge (L moll) von Seb. Bach — bei welchem die Vortreff- lichkeit de- Instrumentes, eine- Meisterstücks der Orgelbaukunst, welche- sich eben so vorzüglich zum Solovortrag, wie zur Begln- tung eignet, so wie die bewährte Virtuosität deS Ausführenden hinreichen, um eine ausgezeichnete Leistung erwarten zu lassen. - Ferner wird Herr Concertmeister Auer auS Düsseldorf u. A. ein Adagio auS Spohrs neuntem Violinconcert vortragen. Herr Auer trat bekanntlich bereits vorigen Winter in einem Gewand haus-Concerte auf und erntete damals einen Beifall, wie ihn diese Saison nicht wieder erlebte. Wir erinnern unS, daß Leute, die von sonst üblichen Violinvorträgen nicht immer erbaut sind, bei dieser Gelegenheit mit wahrer Andacht den Töne» lauschten, welche der Künstler aus seinem Instrumente hervorlockte. Vollendete Technik, ein ^bezaubernd gesangvoller Ton und eine in dem Werke vollständig ausgehende Innigkeit und Wärme der Auf fassung stempeln Auer's Vorträge zu Kunstleistungen ersten Ranges. Seine Wiedergabe deS Spohr'schen Adagios gehört in der Thal zu den erhebendsten Genüssen. — Dre Gesangssolisten, Frau Krebs-Mrchalesi auS Dresden, Frau Flinsch-Orvil und Herr Schild sind dem musikalischen Publicum Leipzigs hinlänglich bekannte und längst liebgewordene Erscheinungen, so daß wir nicht nöthig haben, auf die hervorstechenden Eigenschaften ihrer Leistungen näher emzugehen. Erftere wird daS ^gnus vei aus Bach's Ü-moU- Messe mit obligater Violine und einen Psalm mit obligatem Vio- loncell von Benedetto-Marcello singen, mit welchem Letzteren sie bereits vor 3 Jahren allgemeines Entzücken hervorrief. Die Vio- loncellpartie hat das neue trefflich bewährte Mitglied deS Gewavd- hauSorchesters, Herr Hegar, übernommen. Frau Flinsch- Orvil und Herr Schild werden Arien auS Händel'-„MesstaS" und MendelSsohn's „Elias" vortragen. Von Chorgesangwerken endlich sind in Aussicht genommen „Leeo guomoäo" von Palestriua, Ltadat mator von Nanini, „Ein' feste Burg" von CalvistuS, ein altfranzösischer Choral von Claudin le jeune, „Es ist ein Rot' entsprungen" von M. PrätoriuS und Schlußchor auS der MatthäuS- Passion von Schütz — alles bedeutende und kunstschöne Werke, zu meist bereits Lieblinge des Leipziger PublicumS. Für die vortreff liche Ausführung derselben bürgt der Name des Institut-. Die in den Chorwerken vorkommenden Soli haben außer den obenge nannten Mitwirkenden Fräul. Clara Martini, Fräul. Clara Schmidt und Herr Rafalsky übernommen.— Es bedarf nach alledem keines Hinweises auf den Zweck des Unternehmens, um die besondere Aufmerksamkeit deS Publicums auf dieses selbst hin- zulenken. Die gemachten Mittheilungen sprechen laut genug. Schon hat sich in vielen Kreisen ein so lebhaftes Interesse dafür kund gegeben, daß es keinem Zweifel unterliegt, Leipzigs Publicum werde auch bei gegenwärtiger Veranlassung seinen Kunst- wie seinen Mild- thätigkeitssinn in gleicher Weise bethätigen. * Reudnitz, 29. Juli. Der hiesige Verein zur Unterstützung „brodloS gewordener Familien" hielt gestern Abend im „Schweizer haus" die erste Generalversammlung, weil ursprünglich die Thätig- kett des Vereins nur auf vier Wochen beschränkt und dieser Zeit raum mit dem gestrigen Tage abgelaufen war. Der Stand der Casse ist ein so erfreulich günstiger, daß beschlossen wurde, die Unterstützungen vorläufig noch auf weitere 14 Tage auszudehnen. AuS dem Rechenschaftsbericht heben wir kurz Folgendes hervor: die Gesammtsumme der Einnahmen bis zum 28. Juli e. betrug 337 Thlr. 6 Ngr., die Ausgabe 136 Thlr. 28 Ngr. 9 Pf., mit hin verbleibt ein Bestand von 200 Thlr. 7 Ngr. 1 Pf. — Unterstützt wurden im Ganzen vom 5. Juli bis mit dem 20. Juli resp. 1. August gerechnet, 43 Familien und 4 einzelne Personen. Die Familien bestanden au- 61 erwachsenen Personen und 81 Kindern. Je 2 Kinder wurden als 1 Person angenommen, mit hin 107 Personen unterstützt. Diese empfingen in obigem Zeit raum 1810 Stück Speisemarken aus der städtischen Speiseanstalt und 1841 Pfd. Brod. Unter den Unterstützten befand sich nur eine Person, welche nur Brodmarken empfing, und 1 Person, welcher außer der Unterstützung durch Brod und Speise ärztliche Behandlung zu Theil und Medicamente auf Kosten der Casse verabreicht wurden. Von obigen 43 Familien erhielten speciell 11 Familien, au- 16 Erwachsenen und 19 Kindern bestehend, Unterstützung 28 Tage lang; 10 Familien, auS 16 Erwachsenen und 18 Kindern bestehend, Unterstützung 21 Tage lang; 16 Familien, aus 21 Erwachsenen und 34 Kindern bestehend, Unterstützung auf 14 Tage; 6 Famüien, aus 8 Erwachsenen und 10 Kindern bestehend, Unterstützung auf 7 Tage; 4 Personen erhielten je eine einmalige Unterstützung. AlS Erwachsene bei obiger Aufstelluna sind nur die Väter und Mütter resp. Witwen angenommen, Kinder über 14 Jahre nicht berücksichtigt worden. Unter den Personen, die zum THÄ ganz brvdlos, o beschr befanden I Reservist wehr zui Dre Redactio Civilcon Morn Dr< Hauses i ansMa Luder c (8. 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