Volltext Seite (XML)
S598 Preise- von 6100 Lhlr. nebst Zinse» zn 5«/<r vom Lage des Abschlusses, den 4. diese- Movar- au, der Stadtgemeinde über eigner und letztere die gerichtlichen Kaufskosten übernimmt. .Abgesehen davon, daß die Erwerbung diese- Areal-, wie be reit- gedacht, mit Rücksicht auf die Nothwendigkeit der Eröffnung von Verkehrswegen dringend geboten erscheint und der geforderte Preis von nicht ganz 2 Lhlr. 2>/, Ngr. für die lUElle unter den gegebenen Verhältnissen ein sehr mägiger genannt werden kann, so stellt sich der Kauf auch noch insofern als ein vortheilhafter dar, als nach Abzug de- zur Herstellung der Straße in einer Breite von 30 Ellen uöthigen Areals noch ein Bauplatz von 20 Ellen Front nach der Wiesenstraße und von ca. 6V Elle» Front nach der neu anzulegenden Straße verbleibt und mit der letzteren die ThomaSfchulwitse, auf deren Conto wir die erforderlichen Veraus gabungen nehmen werden, einer sehr bedeutende» Berwerthung entgegengeführt wird." Der Ausschuß empfahl, zu dem Ankäufe der Parcelle Zustim mung zu erthett«. Herr Lorenz erklärte, gegen den AuSschußantraa stimmen zu wollen, weil der Rath nicht angebe, au- welchen Mitteln er die Kosten des Ankaufs bestreiten werde. Da- Collegium trat darauf dem RathSbeschlufse gegen eine Stimme bei. 2. Die Gewährung eine- Beitrag« zur Pflasterung der Färber-, Auen- und Gustav-Adolphftraße. Hierüber macht der Rath folgende Mittheilung: .Der Linnemann'sche Anbau wurde im Jahre 1859 genehmigt und zwar nach der damaligen Praxis mit chausstrten Straßen. .Herr Linnemann hat sich jedoch jetzt erboten, die Tracte der Gustav-Adolph-, der Auen- und der Färberstraße, welche er jetzt herzustellen beabsichtigt, mit Bruchsteinen zu pflastern, dafern ihm der Mehraufwand gegen Chaussirung mit 3 Ngr. für die lUTlle von der Stadt vergütet werde. .E- handelt sich hierbei um 3952 mEllen Gustav-Adolph-Straße, 39 l 4 - Auenstraße, 29 «0 - Färberstraße, 10776 lUCllen Sa. Fläche zwischen den von Herrn Linnemann allein herzustellenden gepflasterten Tagerinnen, also um 1077 Thlr. 18 Ngr. .Wir haben beschlossen, auf das Anerbieten einzugehen und diesen Betrag vordehältlich nochmaliger bauamtlicher Vermessung nach Uebergade der gehörig vollendeten Pflasterung an Herrn Lmne- mann zu vergüten, da die Zweckmäßigkeit gepflasterter Straßen nach den inmtttelst gemachten Erfahrungen wohl außer Zweifel beruht." Der Ausschuß empfahl in der Voraussetzung Zustimmung zu ertheilcn, daß die betreffenden Straßentheile bereit- mtt Schleußen, GaS- und beziehentlich WasserleitungSröhren versehen sind. Herr Näser machte auf die Vorzüge der Pflasterung aufmerk sam und empfahl den Beitritt zum RathSbeschlufse. Auf Herrn vr. KollmannS Anfrage bestätigte Herr Häckel, daß die betreffenden Straßen, insoweit sie Herrn Linnemann ge hören, mit Wasser- und GaSröhren versehen seien. Letztere« bestritt Herr Hansen, indem er eine nähere Schil derung de« Zustande- jener Straßen besonder« bei schlechtem Wetter beifügte, während Herr Näser nähere Mittheilung über die einschlagenden Verhältnisse machte. Nach Schluß der Debatte ward da- Ausschußgutachten ein stimmig angenommen. 3. Ein Abkommen wegen gegenseitiger Arealabtretung resp. Er werbung zwischen der Stadtgemeinde und Herrn Prof. Frege. 2m Raihsschreiben ist u. A. Folgende- hierüber enthalten: .Zur Ausführung de- von Ihnen bereit- genehmigten Plane- der Gerade! eguna der Frankfurter Straße hatten wir noch mit dem Besitzer der großen Funkendurg, Herrn Professor vr. Frege, un« zu einigen, indem durch die Straßenfluchtlinie die Abtretung eine- zur Parcelle Nr. 2089» gehörigen Stück- Areal (an der Ochsen wehrdrücke vor der Funkenburg) Seiten de- Herrn Professor Frege an die Stadt bedingt wird. .Letzterer erklärte sich unter Anerkennung der Straßenfluchtlinie zur Abtretung diese- Areal- unter der Bedingung bereit, daß ihm dagegen die vor feinem Grundstücke Nr. 2089 ä de- Flurbuch- lie gende Fläche (meist der Cbausseegraben läng- der großen Funken burg und einer größeren Parcelle an der Chaussee und Waldstraße), welche zu der im Eigenthume de- Georgenhospitals befindlichen Parcelle Nr. 2112 de- Flurbuchs gehört, überlassen, hierbei die zur künftigen Straße bestimmte Fläche nicht mit in Anrechnung gebracht, da- von ihm zu erwerbende Areal in feinem überschießen den Flächengehalte dem Georgenhospitale bezahlt und der Prei- durch gemeinschaftliche Sachverständige festgestellt werde. .Da da« dem Georgenho-pitale gehörige, Herrn Professor Frege zu überlassende Areal gegenwärtig rum größten Theil den Chauffee- graben und seine Böschungen bildet, also wenig nutzenbringend ist, auch Lei seiner gering« Liese von durchschnittlich - Ellen ^ e- steigt dieselbe nur auf einem Puncte (an der Waldstraße) auf 28 Ellen — al- Bauplatz nicht verwendet werde« kau», während eine Abschätzung durch gemeinschaftliche Sachverständige jede Weite rung bezüglich de- Preise- ausschließt, endlich aber die von un- besonder- ms Auge zu fassende Regulirung der Frankfurter Straße durch diese- Abkommen mtt Herrn Professor Frege zum Abschluß gelangt, so haben wir auf seine Anerbietung« emzugehen be schlossen und da- von ihm zu erwerbende Areal vermessen und durch beiderseits gewählte Sachverständige abschätzen lass«. .Hiernach tritt Herr Professor Frege eine Fläche von 494 Qu.- Ellen ab und erwirbt dagegen 2033,r lü Ellen und zwar 1613,, von der Flurbuch-numwer 2112 und 420.4 von der Straßenfläche. ES wird also Herr Professor Frege 1539,s lD Ellen mehr abge treten erhalt« und dafür den von d« Sachverständig« auf 2 Thlr. für die lDTlle festgesetzt« Preis mtt 3079 Thlr. dem GeorgenhoSpttal zu vergüt« haben." Der Ausschuß bemerkt hierüber in seinem Gutachten, daß da von Her« Professor Frege abzutretende Areal an der Ochsen wehrbrücke zwar dem darüber eiuaesehenen alleinbeweismdm Folium de- Grundbuchs zu Folge im Eigenthume desselben sei, da Herr Professor Frege aber bau« wolle, dieser eigentlich da- betreffende Areal zu Folge der regulativmäßig« Bestimmungen unentgeltlich abzutret« habe, wobei besonder- auch darauf Gewicht zu leg« sei, daß da- Areal seit langer, rechtSverwährter Zeit vom Publicum als Weg off« und frei benutzt Word« und einseitig vom Grund- eigenthümer diese Servitut nicht beeinträchtigt oder aufgehobm werden kann. Von diesem Standpunkte au« und in Rücksicht auf die Stel lung de- Raths als Verwaltungsbehörde überhaupt, vermochte e- der Ausschuß in keiner Weise als gerechtfertigt avzusehen, daß Herr Professor Frege die Abtretung des Areals an der Ochsen- wehrbrücke an eine .Bedingung" geknüpft hat, an die nämlich, daß ihm da- im Abkommen näher bezeichnete Areal in seinem ganz« Umfange abgetreten werde. Der Ausschuß empfahl daher zunächst, 1) dir Zulassung dieser .Bedingung" als eine- besonder« VertragSpuncleS abzulehnm. In der Hauptsache hatte der Ausschuß die von den Sachver ständigen ermittelte, von Herrn Professor Frege angenommene Werthsbestimmung de- in Frage kommend« Areal- nach 2 Thlr. für die ÖElle zwar als ziemlich niedrig, dennoch aber al- an nehmbare Grundlage für die Verhandlung« zu betrachten. Von letzteren würde nach Ansicht de« Ausschusses da« der Wald straße zunächst gelegene Areal, welche- an seinem ober« Theile eine Tiefe von 28 Ellen bietet, auszunehmen sein, da dasselbe ein« wohl verwendbaren Bauplatz bietet, zu dessen Veräußerung weder nach den obwaltend« Verhältnissen, noch im Hinblick auf d« höheren Werth dieser Parcelle, für die Stadtgemeinde zur Zeit eine zwingende Nothwendigkeit vorliegt. Der Ausschuß schlug daher weiter vor: 2) Die Abtretung dieser Parcelle an Herrn Prof. Frege »ach Maßgabe des mit demselben verhandelt« Abkommen- ab- zulehneu, 3) iw Uebrigen aber dazu, daß ») die Gemeinde von Herrn Prof. Frege die im Rathsschreib« bezeichnete Parcelle erwerbe, und b) an denselben die dort ebenfalls erwähnte Parcelle abtrete, endlich dazu, daß o) Herr Prof. Frege den Mehrbetrag an HI Ellen, um wel chen da- von ihm zu erwerbende städtische Areal da- von ihm abzutretende Areal übersteigt — jedoch mit Aus nahme der zur Straße zu verwendend« Flache — nach 2 Thaler für die lUCHe vergüte, Zustimmung zu erlhell«. Einstimmig trat die Versammlung d« Anträgen de- Aus schusses allenthalben bei. ES folgte 4. der von Herrn Adv. Helfer bewirkte Bortrag de- AuSschuffeS für Kirchen, Schulen rc. über. die wiederholt vom Rath bevorwortete Belassung de- Hause- Nr. 16 der Schloßgaffe als Amtswohnung de« Oberkatechetm au der Peterskirche. Außer den bereit- mehrfach entwickelten Gründen wie- der Aus schuß darauf hin, daß Herr Prof. Fricke bei seiner Berufung nur die Alternative der Gewährung einer Amtswohnung oder eine- AequivalentS dafür sich bedungen habe, daß. wie die öffentlichen Anzeigm »och kürzlich dargethan, in der Peter-ftraße geeignete Wohnung« nicht gefehlt haben, daß eine stabile Amtswohnung in jener Gegend weg« der vielfach gewünscht« Verlegung der PeterS- kirche auf die Dauer nicht geschaffen werden sollte, auch da- be treffende Hau- zu einer Amtswohnung weg« de- dortig« Ge räusche-, besonder- in den Messen, sich gar nicht eigene. Der Ausschuß rieth demnach einstimmig au, auf dem früher« Beschlüsse zu beharren. Diesem Gutachten war auch der Ausschuß für Lermiethnngen