seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Jahres 1815; als Einleitung in die Welt- und Menschengeschichte, zur Förderung richtiger Kenntniss unserer Stadt- und Landesverfassung und zur Belebung vaterländisches Sinnes
kommener der Unterricht ist. Unrichtige, übcrkünstelte, schwerfällige, jede unnatürliche Lehr- arc erschweret die Fortschritte. Belehrung ohne Anschauung ist todter Buchstab und hohles Wort; Gefühle, ohneWahrheit in der Anschauung sind bodenlos und bilden Schwärmer. Darum reizet die Natur selbst den jugendlichen Menschen, fleißig in die wirkliche Welt hinaus zu schauen; aber lieber auf lebendige, als auf leblose Gegenstände. Offenbar sind ihm jene unterhaltender und lehrreicher, als diese. Jedem Menschen stellet der natürliche Bau seines Auges alle seine Umgebungen, wenn er sie im größe ren Umfange überblickt, in einem Kreise bar, von welchem er selbst der Mittelpunkt ist. Und eben so natürlich ist es, dass sein Geistesauge alles, was ihn umgiebt, nach- der Beziehung mistet, worin es mit ihm selbst stehet. So gewiss die Natur Gottes Werk und von ihm angewiesene Führerinn zu unsrer Bestimmung ist, wird jeden Menschen seine Anschauung zur heil samen Ausbildung leiten, wenn er durch die Anschauung wahre Begriffe mit natürlich liebe voller Theilnahme sammelt und diese mit dem Gefühle des Rechts und der Pflicht benützet, welches ihn dann an der Hand der Religion über Recht und Pflicht hinaus zum begeisterten Edelmuthe leitet. Denn, Wahrheit der Begriffe ist die Be dingung richtiger Geistesbildung; Gefühl der Liebe, des Rechts und der Pflicht bedingt acht mensch liche Gcmüthsbildung, und Religion hebt die Seele über das Irdische empor. Zur höheren Bollendung gelangt der Mensch in der Geistes- und Gemüthsbildung auf jedem sicheren Gange vom Unvollkommneren zum allma lig Bollkommneren. Darum beginnet das Kind seine Bildung mit Spielen; aber viese sind ihm Lorübung zu dem hohen Ernste des Lebens. Wehe ihm, wenn wir ihm seine Spiele zur Tän delei machen, oder durch quälende Elementar-