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Erschein tihltch früh 6'/, Uhr. RrdaNt», »1 «»Prtttt», Johauni-gasi« 33. veranlw Redactcur Fr. Sprechstrmd« d. Rrdactioa «ormtNa,« ,o, n—tt Uhr rr»ch»ML«« »o, 4—L Uhr. TllMM Lemahmr der für dir nächst folgend k Nummer bestimmten Inserate in den Wochentagen bis 3 Ahr RachmUta-S. Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Auflage 1010V X«»»rmr»t»,eet« vierteljährlich 1 Thlr. 7'/, Agr., inel. Bnngerlohn l Thlr. 10 Rgr. Jede einzelne Nummer 2'/, Rgr. Gebühren für Extrabeilagen ohne PofibefSrderung 9 Thlr. mit Postbefvrderung 12 Thlr. Inserate SgespalteneBourgoiSzrile 1 '/,Ngr. Größere Schriften laut unserem Preisverzrichmß. Ueclameu oalrr d. Nedalttouastrich die Spaltzeile 2 Rgr. Filiale: Otto Klemm. UniverfitätSstr. 22, Local-Comptoir Hainstraße 21. M 221. Donnerstag den 8. August. 1872. Bekanntmachung. Dir unterzeichnrit Amt-Hauptmaunschaft hält «S iw öffentlichen Jnterrffe für geboten, uach- ! ftrhrnbeu >»szug an- der im Gesetz- und Verordnungsblatt«, sowie im Dresdner Journal» und in der Leipziger Zeitung brkannt gemachten Verordnung vom S. Juli 1872, dcu Verkehr auf de» öffentlichen Vrgen betrefftud, noch hierdurch besonder- zur allgemeiaru Keuntutß mit dem Bemerken szu bringen, daß di« Aufficht-orgaue zu strruger Bigilauz angewiesen find. Leipzig, den 5. August 1872. Königlich« AentShauptxannfchaft. vr. Platzmau». Auszug «>» -er D«r»rd«»»g vo» 0. Jnlt 1872, de« Verkehr a«f den öffentliche» Wege« betreff««-. 8- i. I. Haudlungeu, wodurch Jemand riuru öffentlich«» Weg oder «iue seiner Zubehörnugen be- ! schädigt, den Verkehr auf drmselbeu stört, hindert oder beengt, oder dessen Sicherheit gefährdet, be lästigend« oder den Anstand verletzend« Uebelstände ans oder an dem Wege verursacht, oder sich au j dru auf oder bei dem Weg« ausgestellten Material-Vorrätheu vergreift, »erden, insoweit nicht straf- ncdiUch« Bestimmungen darauf Anwendung leiden, außer dem Schadenersätze polizeilich mit Geld- ! strafe bi- zu 20 Thalein oder mit Haft bi- zu 14 Tagen für jeden Fall geahndet. Diesen Strafen verfällt tn-besondrr«: 1) Wer Straßenbau-Materialien außerhalb der von dem Straßenbau-Beamten angewiesenen ! Plätzen abladet, oder Gegenstände irgend welcher Art, z. B. die an dt« Räder von Fuhrwerk «äh rend de- Anhalten- gelegten Steine ans dem Wege oder in den Settengräbeu ohne besonder« Er- laubniß der Wegepolizeidehörd« oder brr SlraßenaufstchlS-Bramten liegen läßt. Außer der Strafe hat der Contraveutrnt, wenn er nicht selbst für dir Wegräumung sorgt, auch noch die dadurch ent stehenden Kosten zu tragen. 2) Wer den Verkehr durch Anhalten, insbesondere vor Gast- nnd Schankwirthschaften, SchmiedcwnkstLtten oder andere» gewerblichen Etablissement- oder auf irgend rin« ander« Weis« sperrt oder hemmt. 3) Wer Fuhrwerk breiter als höchstens 2., Meter beladet. Der Coutravenievt hat, abgesehen von der dadurch verwirkten Strafe, di« sofortige oder doch an der nächsten paffenden Stelle zu be wirkend« Umladunz vorznnehmen oder geschehen zu lassen, daß sie auf seine Kosten AmtSwrgen au-gesührt werde. 4) Wer mit mehr al- 2 Zugthieren neben einander gespannt auf Wegen fährt, welche nicht wenigsten- 7 Meter au-schließltch brr Seiteugräben breet stud. Auf Hundtsuhrwerk bezieht sich jedoch dirje Bestimmung nicht. 5) Wer mit mehrere» Fuhrwerken irgend welcher Art neben einander fährt, oder auch zwei Wagen htutn einander i» der Art zusammnkhLngt, daß «Ödest vorderen Wagen di« Deichsel de- htntere» Wagen- lang angehängt wird, ohne daß demsclbr» eia» besonder» Person zum Lenken, Hemmen «. s. ». beigegebeu ist. S) Wer durch oder in den Seitevgräben, ivgleichrn ans den Fußwegen fährt, reitet oder Vieh treibt oder hütet, 7) Wer Bauhölzer, Ackergeräthschafteu und andere die Oberfläche de- WegrS beschädigende Ge genstände außer bei Schlittenbahn schleppt, ingleichen bei schwerem Fuhrwerk, eie Wagenräder, ohne fich hierzu eine- HimmichuheS oder Et-riuge- zu bedienen, völlig am Umdrrhen hindert. 8) Wer Hemmschuh» auf der Oberfläche de- Wege- schleppt odtr an den Bauchseiten de- Wagen- aafhängt. 9) Wer bei dem Transporte von Langhölzern mittelst Wagen- oder Schlitten- nicht außer dem Fuhrmann noch einen zweiten Mann (Slerzer) verwendet, welcher da- Hiutertheil d«S WageuL oder Schlitten-, beziehentlich die mittelst einer Kette oder «ine- Taue- möglichst fest zusammen zu dtudevdeu Wipfrlenven der Langhölzer zu leiten und während der Dunkelheit eine brennende Laterne zu führen hat. 10) ») Wer auf gegebene- Aeiche« <brt den Posse« nett den» Horne, bei an dere» Fuhrwerken durch Anrufe« »der auf sonst «t»e vernehmbare Weise) nicht sofort u«d zwar dem entgegenkommende», wie dem überholenden Fuhrwerke »och recht», auf die Halste des Wege» au-weicht. b) Wer de» auf Schieaengleisrn gehenden, für dies« bestimmten Fuhrwerken sowohl beim Ent gegenkommen al- de m Ueberholm nicht stet- da- ganz« Olei» frei läßt. 11) Wer bei gefallenem Schnee mcht sein Fuhrwerk mit Geläut« versteht. 12) Wir durch schnelles Fahren und Reiten oder 13) Durch unnöthiges Peitschenknallen, oder sonst durch Angehörigkeiten, wodurch da- Scheu« ondeu von Zug» oder Reitihirrc» »eraulaßt »erdeu kann, Andere gefährdet. 14) Wer att FnhrwerUführrr seine Zugthier« nicht fortwährend leitet und beaufsichtigt, während des Fahren- schläft, oder sich, ohne dt, Lhiere abgrsträngt uud feflgebundeu zu haden, vom Fuhr» werke emfernt, »oeufo auch, «er während d«S Fahrens aas der Deichsel oder auf einem an der Seit« de- Wagen- hrrvorpeheudru vrete fitzt. 15) Wer vom l. Jonuar 1874 an noch Hemm- uud Schleifung gebraucht, welche- so ein gerichtet ist, daß bei dessen Anwendung der Fuhrwnk-sührer genöthigl ist dt« Zügel lo«zulaffen 1K) Wer vom 1. Januar 1873 au zur Leitung der Pfnde sich nicht ausschließlich der D züzel (sogenannte Krruzzügel) bedient. Lckersuhreu stad von dieser Vorschrift au-geuommrn. )oppel' 8,3. II. Bei Zuwiderhandlungen gegen dies» Betttmmuugeu oder gegen di» für einzeln, «ege oder für einen gewissen Umkreis etwa »och zu treffend,» besonveren Vorschriften kann der Covtraveuient unbeschadet der dadurch etwa begründeten Verpflichtung zum Schadenersatz«, sowie der strafrechtlichen Ahndung der Zuwiderhaudluug weiter« Poltzeiuutersuchnug dadurch von sich abwmden, daß er an den Aufficht-beaonen lWegewLrter rc.), von welchem er betroffen worden ist, und welcher sich al- solcher entweder durch seine Dienstkleidung oder auf ander« Weise an-zuweisen hat, gegen «in« ihm aus- znhäudigend« mir dem Dienststempel der zuständigen Wegepolizeibehörde versehen« Quittung sofort 10 Ngr. Straf« erlegt. Nur durch den Besitz einer solchen Quittung kann der Contravevtevr wettere Polizetuutersuchung von sich abwendrn. Diese Bestimmung leidet jedcch keine Anwendung auf Contraventionen gegen die Vorschrift unter 10b, auch nicht auf Contravrnienten, welche bereit- wiederholt wegen Zuwiderhandlungen gegen dt« Borschrisien dieser Verordnung Straf« verbüßt oder sich der Uebertretung unter erschwerenden Umständen, z. B. unter Verhöhnung der Anordnung der Aufficht-beamtka schuldig gemacht haben Verweigert der Coutravenieut die sofortig« Bezahlung oder greift die vorerwähnt« Ausnahme Platz, so ist die Sach« zur «etter»« Forlstellung und zwar bet Zuwiderhandlungen, welche fiskalische Straßen betreffen, auf denen Chauffeegeld erhoben wird, bei dem zuständigen Hauptsteuer- oder Hauptzollamtr, im klebrigen aber bet der zuständigen Polizeibehörde zur Anzeige zu bringen. Auch ist in diesem Falle der Aufsicht-brann«, wenn der Contraventent ihm unbekannt ist und sich über seine Person nicht au-zuweisen vermag, berechtigt, zur Pfändung zu verschreit«,, oder, dafcrn auch di« Herau-gabe eine« Pfände- verweigert wird, den Contraoeuientrn auzuhalten uud bi- zur zuständigen Behörde zu begleiten. 8 b. III. Auf Weg« und Plätze innerhalb bewohnter Ortschaften leidet gegenwärtige Verordnung nur insoweit Anwendung, als die Verhältnisse nicht durch besondere örtliche Einrichtungen oder Statuten geregelt sind oder werden. Dre-drn, am 9. Juli 1872. Die Ministerien der Finanzen uud deS Innern. Für den Minister: von Tbiimmel. von Nostii-Wallwitz. Fcldverpachtung. Da in dem am 1. d. Mon. abgrhaltenen Berpachtur-gSlermine für daS dun hiesigen Johanni?- hoSpitalr gehörige, an der Bayerischen Eisenbahn gelegene Feldstück, Parzellen Nr. 2486 2192/3. der Stadlflur von 4 Hektar 60 Ar -- 8 Acker 04'/, Qa.-R. Flächeninhalt, ein un annehmbar erscheinende- Gebot nicht gethan worden ist, so haben wir den Zuschlag abgelehnt, ent lassen hiermit in Gemäßheit der VerstetgerungSbeoingungen die Vieler ihrer darauf aerhantn Gebote und beraumen zu dessen Verpachtung auf di« O Jahre 1872 btS «it 1881 einen ander- wetten BerstrigerungStermtn auf Donner-tag den IS. d. M., Vormittag» II Uhr, an. Wir fordern Pachtlustigr auf, in demselben zur angegebenen Zeit au RathSstelle zu er scheinen uud ihre Pachtgebole zu thun. Di« Versteigern«--» und Beipachlung-I'edingungen, sowie der betreffende SitualionSplan liegen schon vor dem Termin« in unserer Marstall - Expedüivn im alten JohrnoiShoSp-.tale zur Einsicht, nähme au-, wo auch sonst etwa gewünscht« Auskunft über da- zu verpachtende Feld erthrtlr «erden würde. Leipzig, den 5. August 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Di« Inhaber der al- verloren oder sonst al- abhanden gekommen hier aagezeigtea Pfandscheine va. 0. Nr. 2085. 5131. 6187. 12472. 15713. 17059. 17268. 22250. 22252.22253.25489.26556. 29161. 30330. 32637. 33279. 45152 51795 52398. 53924 51006 57313. 59221. 59104. 63107. 64181. 61524. 6618!» 67219. 67250. 67308. 68186 69718. 70088. 70116 70910. 73631. 71162. 74163. 77171. 77172. 77173. 77 174. 77175 77176. 77294. 77181. 77518. 77875. 78665. 79921. 81145. 82086. 89163. 91247. 95450 und 98831 wirken hierdurch aufgefordert, sich damit unver züglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht darau zu deweism, oder dieselben gegen Belohnung zurüekzugeben, widrigenfalls, der LeihhauSordunug gemäß, d:e Pfänder den Anzeigern werden auSgelirferl werden. Leipzig, 6. August 1872. Leihhaus und Sparkasse zu Leipzig. Bekanntma«h«ng, die Versammlung der deutsche« Naturforscher in Leipzig betr. Obwohl t» de» letzte» Tage» die Zahl der uuS augrboteuea Feetquartiere, wie wtr hiermit »«ter aufrichtigem Danke anerkenne», sich vermehrt har, so Hecke» dieselbe» doch noch nicht hinreichend die WohnungSbedürsntffe unserer ^ ^Wtr fordern deshalb die Bewohner LelvzigS, welche gesonnen stad, Fess- thetlnehmer in der Zeit vom II. bis 18. August d. IS. gegen Entschädigung i>S LogtS z» nehme», a«f, sich t» «nserem SrfchäftSbureau Pauli«»», 1. Etage, Eingang vo» der VulversstätSssrasse, »«ter genauer schriftlicher Angabe der Wohnungen nnd der verfügbare» Nauuee, sowie ihrer Forderung für Stube und Tag aaznmelbe». Leipzig, am 4. Angust 1878. Der Woh«u»gSauSsch»H. WUnwnwalol». Vas fünfjährige Jubiläum de- akademische» Sesa»gveret» Paulus. III. p. Leipzig, S. August. Da» erst« Eoucert, »Uch«- der Ümverfität-säugeroeretU der Pauliurr gelegentlich seiner ftzdsrig jährigen Jubelfeier ver anstaltet«, fand heute Nachmittag tu der hiefigeu Pauliuerkirch» statt, und zwar sv »u sagen ioter private» partotro, sotaß dem Refereuteu, alt einem der Geladene» zunächst di« Pflicht er- nächst, tm Name» der Uebrige» dafür zu danken. Da- au-erleseu« Programm, »elcheS »tcht »«Niger al- vierzehn Nummern euthtelt, gelaugt« »ler Mitwirkung de- Gewandhau-archefier- und »ehrner aus- Rühmlichste bekannt« Solisten dnrch de» Verein selbst »ud seinen tüchtigen Dirigenten, Herrn vr. Langer, zur Abfüh rung, wobei di« Au-dauer der Langer tu erster Linie anzuerkeuuen ist. Die Ehorleistungeu waren all« auf- Sorg lichst» «tnstndirr, und besonder- dt« beiden ä eapeila- Sesänz, au- dem 16. Jahrhundert: „0 boas I«a" von Palistriua»nd„H>8er«rv"vou Orlanvo di Lasso, dem „nordischen Paleflrtna", erwiesen sich al- »ah,« Mustnleistuuaen. auf die der -nein stolz sein kann. Da- äußerst« Piano in len Einsätze», welch« prompt nnd sicher erfolgte», feinste Nuaae^run- t» Bonrag de- Ganze», nue ganz vorzügliche Aihewrintheilung erinnerte hier wesentlich an die Leistungen de- Berliner Domchor-. Würdig diesen berdeu an di« Seite trat dt« Reproductiou des Wendel-» sohn'sche» „Nrspousorium uud Hymuu-^, einer Compofitio», die, so rechtau- der innersten Werk statt de- Meudrl-sohn'schen Geistes hervorge- gange», »»» schlagender Wirkung ist. Da- Arndt'sche Danklred, cowpontrt von Jnltu- Rietz, welcher immer da- Recht, zu treffen weiß, sobald es sich um ein „Frisch auf — und werde Klang" für dt« Stngflimmen handelt, wollte sich «nS noch mehr empfehlen, al- da- später auszuführend« Arioso desselben Compoutsten und ein vei von Julius Otto; beide letztgenannte Compo- fitionev stud zwar reich an schöuen Klavgeffecteu, verdankeu ihr« Entstehung aber wohl mehr der, tmmerhia geistvollen, Anregung de- ConcertsaalS, al- einem Vrdürfniß für dt« Kirche zu schaffen. Unter den ä capella-G,säugen ist noch de-Choral- „Wachet aus! ruft nu« die Stimme" zu gedenken, welcher in einer Harmovistruvg au- dem 17.Jahr- hundert der da- Eoucert eröffnenden Ouvertüre zu ,Paula-" von Mendelssohn folgt» und mit äußnster Geschlossenheit und Kraft »xrcutirt wurde. Wen» hierbei dt« Tenöre ihre- WächterrnfS zeit weilig zu angestrengt »artet,», so haben sie gegen Und« de- Eoncerl- dafür sicherlich büßen wüsten, und man bonnle sich nicht wundern, dcß bet so angestrengter Thättgkeit ihre Liast steUtuwe.se zu ermatten begann. Die Ouvertüre wie all« Ensemble-Num mern mit Orchester legten Zeugniß ab von der Tüchtigkeit diese» letzteren, über die kein« Worte weiter zu verlieren find. Daß der SLogerchor, welcher tu jenen anstrengenden Liugang-ptecrn der mittelalterlichen Kunst sein« Fmrrprob« be standen hatte, «- sich angelegen sein ließ, mit dem Orchester gleichen Schritt zu halten nnd per L8pera et astra dem belebenden Jmpul- seine- Dtrigenten zu folgen, wird Jeder selbst empfun- den haben, der den bilden doppelchSrtgeu Orch:st«r- flückru: HymnuS „Herr unser Sott" von Frauz Schubert, und „Verzweifle nicht re." von Robert Schumann, namentlich aber dem L>rie, Oraduale und Vie8 irae au- dem Requiem von Ehernbini aufmerksam gefolgt ist Die- Requiem ist «in Werk von außtrordentlicher Schönheit. Ich wünschte hier eingehender mich über dasselbe au-sprrchen zu können — über die charaktervolle Einheit »«- Ganzrn, die präctse, dramatische Gestaltung der «inzestien Thrile, sowie über dt» künstlerisch» Wiedergabe dieser Musik durch Sänger und Or chester ! Di« Schumann'schc Compostiton mit ihrem breiten Schluß und den eindringlichen Them,n wirkte ihrerseits al- Schlußaccord de- ganzen Eoucert- gewaltig und befriedigend. Und neb:n l^n gerannten Kräften waren noch vier Solisten thälig. Frau vr Pesch ka> Leutner sang ein« Arie au- der Schöpfung: „Auf starkem Kittig schwinget sich rc." — irre ich nicht, ein« ihrer LiebiingSaritn — mit jener Virtuosität, wie wtr sie längst an ihr kennen; die Herrin Hosconcerlmeister Lauterbach und Grützmacher svieltea »ine Violin- und Cello- Arie mit Otgel; Herr vr. Kretzschmar, welcher zu den beiden letzteren Nummern auch dt« Be gleitung übernommen hatte, ein« Ocgelcompo-. fition. Düse Cowpvsiton war keine geringer« al- die arcß« b'ilar-Toccata von Bach, uud sie auf der Orgel der Paultuerkirche zu spielen von vornherein »in Waaniß. Bekanntlich werden keine Orgelconcerte in dieser Kirche gegeben. Die schon ältere Orgel genügt zum gotte-dienstlichen Ge brauch; für den Concerlbedarf bietet ihr« gegen wärtige Mechanik dem Spieler Schwierigkeiten, welche in der R«gel für usUberwtudllch angesehen werden; überdies ist man jetzt geeoöhnl, an die Schönheit de- OrgeltonS strengere Anforderungen zu stellen. Daß jene- Warnitz — zumal der Durchführung einer so schwierigen Ausgabe — nicht mißlang, daß nur ein Wiudreservoir seinen Dienst versagt» tm Lauf de- Spiel- und letztere- silbst keine Uaterbrewung erlitt, hat seinen Grund lediglich in der zähen Au-oaurr de- vr. Kretzschmar, welcher tm B«sty zugleich einer auf virtuoser Höhe stehenden Technik und Sicherheit, aber auch einer ganz außergewöhnlichen Kraft ist, vermöge deren er dem «ibe-haarigen Instrument eben die Spitze bieten konnte. Wer dem Vornag der Bach'schen Toccata — den Besuch rn der Ge-