68 vorliegender Wassergraben, vor dem Eingänge der Drücke ein Ravelin mit kleinem Graben und Palli- saden beschützt. So auf der Landseite. Auf der Seeseite ein hoher gemauerter Wall, mit gemauer ten Bastcyen, Thürme am Meer, übrigens ohne reelle Casematten oder Cavalieres, mithin auf die Dauer nicht haltbar, und wegen der Aussenwerke auf der Landseite nur auf kurze Zeit zu vertheidigen. Es scheint, als ob alle holländischen Forts, und klei nen Festungen nicht auf Belagerungen und anhal tende Bombardements, nicht um sich gegen einen, vom Lande her anrückenden, Feind zu vertheidigen, sondern blos um sich gegen einen ersten Anlauf zu schützen, als Etablissements zur Deschühung der Waaren und Fahrzeuge errichtet worden wären. Es hätte natürlich auch viele Millionen gekostet, soviel« Forts, Schanzen, Redouten u. dgl., als in Hol land und Seeland befindlich sind, zu festen, mit Aussenwerken, Casematten und soliden Befestigun gen versehenen Vertheidigungsplähen, zu machen. Die Stadt hat einen Haven, das heißt, tiefe ausge- mauerte Canäle, in welche vom Meer oder der Schelde aus, an welcher die Stadt dicht anliegt, und von derselben bespült wird, Schiffe in das Innere einlaufen können. Zur Vertheidigung wird eine