Alter- rrkt ge- jt, wie t abge- ; ohne cht ein ,so als cginge. tzt nun )t jene ctrifft; h das Sinn alles selbst gewiß ngen- elben, n. die Zu- hein jrei- ;en- auch ken- nach >ng, rast Von nie not- -ers ist. III. Übergang zur eigentlichen Untersuchung. Ein teilung derselben. Sorgfalt des Staats für das positive, insbesondere physische, Wohl der Bürger A n einer völlig allgemeinen Formel ausgedrückl, könnte <>/ man den wahren Umfang derWirksamkeit des Staats alles dasjenige nennen, was er zum Wohl der Gesellschaft zu tun vermöchte, ohne jenen oben ausgeführten Grundsatz zu verletzen; und es würde sich unmittelbar hieraus auch die nähere Bestimmung ergeben, daß jedes Bemühen des Staats verwerflich sei, sich in die Privatangelegenheiten der Bürger überall da einzumischen, wo dieselbe nicht unmittelbaren Bezug auf die Kränkung der Rechte des einen durch den andern haben. Indes ist es doch, um die vorgelegte Frage ganz zu erschöpfen, notwendig, die einzelnen Teile der gewöhnlichen oder möglichen Wirksamkeit der Staaten genau durchzugehen. Der Zweck des Staats kann nämlich ein doppelter sein; er kann Glück befördern oder nur Übel verhindern wollen, und im letzteren Fall Übel der Natur oder Übel der Men schen. Schränkt er sich auf das letztere ein, so sucht er nur Sicherheit, und diese Sicherheit sei es mir erlaubt, einmal allen übrigen möglichen Zwecken unter dem Namen des positiven Wohlstandes vereint entgegenzusetzen. Auch die Verschiedenheit der vom Staat angewendeten Mittel gibt seiner Wirksamkeit eine verschiedene Ausdehnung. Er sucht nämlich seinen Zweck entweder unmittelbar zu er reichen, sei's durch Zwang — befehlende und verbietende Gesetze, Strafen — oder durch Ermunterung und Beispiel; oder mit allen, indem er entweder die Lage der Bürger eine demselben günstige Gestalt gibt, und sie gleichsam anders zu handeln hindert, oder endlich, indem er sogar ihre Neigung mit demselben übereinstimmend zu machen.