XV. Verhältnis der zur Erhaltung des Staats- gebaudes überhaupt notwendigen Mittel zur vor getragenen Theorie. Schluß der theoretischen Entwicklung a ich jetzt vollendet habe, was mir bei der Übersicht meines ganzen Plans im vorigen nur allein noch übrigzubleiben schien, so habe ich nunmehr die vorliegende Frage in aller der Vollständigkeit und Genauigkeit beant wortet, welche mir meine Kräfte erlaubten. Ich könnte daher hier schließen, wenn ich nicht noch eines Gegenstandes erwähnen müßte, welcher auf das bisher Vorgetragene einen sehr wichtigen Einfluß haben kann, nämlich der Mittel, welche nicht nur die Wirksamkeit des Staats selbst möglich machen, sondern ihm sogar seine Existenz sichern müssen. Auch um den eingeschränktesten Zweck zu erfüllen, muß der Staat hinlängliche Einkünfte haben. Schon meine Unwissenheit in allem, was Finanzen heißt, verbietet mir hier ein langes Räsonnement. Auch ist dasselbe, dem von mir gewählten Plane nach, nicht notwendig. Denn ich habe gleich anfangs bemerkt, daß ich hier nicht von dem Falle rede, wo der Zweck des Staats nach der Quantität der Mittel der Wirksamkeit, welche derselbe in Händen hat, sondern wo diese nach jenem bestimmt wird. Nur des Zusammenhangs willen muß ich bemerken, daß auch bei Finanzeinrichtungen jene Rücksicht des Zwecks der Menschen im Staate und der daher entspringenden Be schränkung seines Zwecks nicht aus den Augen gelassen werden darf. Auch der flüchtigste Blick auf die Verwebung so vieler Polizei- und Finanzeinrichtungen lehrt dies hinlänglich. Meines Erachtens gibt es für den Staat nur dreierlei Arten der Einkünfte: i. die Einkünfte aus vorbehaltenem oder an sich gebrachtem Eigentum; r. aus direkten, und z. 184