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diese Lagen nur so selten eintreffen, daß es überhaupt einer eignen Dazwischenkunft des Staats nicht bedürfen wird, und daß nicht die Vorteile derselben von den Nach teilen überwogen werden sollten, die es, nach allem im vorigen Gesagten nicht mehr notwendig ist, einzeln aus einanderzusetzen. Gerade entgegengesetzt verhalten sich die Gründe, welche für und wider die zweite Art des Bemühens, Verbrechen zu verhindern, streiten, wider diejenige nämlich, welche auf die Neigungen und Leidenschaften der Menschen selbst zu wirken strebt. Denn auf der einen Seite scheint die Notwendigkeit größer, da bei minder gebundner Freiheit der Genuß üppiger ausschweift, und die Begierden sich ein weiteres Ziel stecken, wogegen die, freilich mit der größeren eignen Freiheit, immer wachsende Achtung auch des fremden Rechts dennoch vielleicht nicht hinlänglich wirkt. Auf der andern aber vermehrt sich auch der Nachteil in eben dem Grade, in welchem die moralische Natur jede Fessel schwerer empfindet, als die physische. Die Gründe, aus welchen ein auf die Verbesserung der Sitten der Bürger gerichtetes Bemühen des Staats weder notwendig noch ratsam ist, habe ich im vorigen zu entwickeln versucht. Eben diese nun treten in ihrem ganzen Umfange und nur mit dem Unterschiede auch hier ein, daß der Staat hier nicht die Sitten überhaupt umformen, sondern nur auf das der Befolgung der Gesetze gefahrdrohende Betragen einzelner wirken will. Allein gerade durch diesen Unter schied wächst die Summe der Nachteile. Denn dieses Bemühen muß schon eben darum, weil es nicht allgemein wirkt, seinen Endzweck minder erreichen, so daß daher nicht einmal das einseitige Gute, das es abzweckt, für den Schaden entschädigt, den es anrichtet; und dann setzt es nicht bloß ein Bekümmern des Staats um die Privathandlungen ein zelner Individuen, sondern auch eine Macht voraus, darauf zu wirken, welche durch die Personen noch bedenklicher