— 11 — mus sich beugte, war eine arrogante Ostentation der Ne- poten sehr unpassend, und wenn die allgemeine Aufmerk samkeit sich auf das Betragen mehrerer Söhne hoher in discher Beamten richtete, musste der Missbrauch des Nepo tismus um so mehr auffällen. Gerade einige Söhne der höchsten Beamten verhöhnten ungestraft Recht und Sitte. Das Verlangen der Colonisten nach Gleichstellung ihrer Kinder mit europäischen Zöglingen, mochte dadurch ge rechtfertigt erscheinen. Denn es ist ein barbarisches Ge setz, welches dem Colonisten gebietet, sein Kind, wenn es einmal Ansprüche auf ein öffentliches Amt machen will, in Europa erziehen zu lassen. Dieser Uebelstand wurde in der Adresse an die indische Regierung im Jahre 1848 beson ders hervorgehoben und wenn auch nicht gänzlich beseitigt, doch theilweise gemildert. Die Academie zu Delft verlor dadurch viele ihrer Zöglinge. Einige Tage später besuchte der General-Gouverneur die Festung Ambarawa, in deren Nähe ein grosses Manoeuvre desshalb stattfand, weil der General van der Wyk damit beweisen wollte, dass die Anmerkung des General von Ga- gern, der Feind werde durch diese Festung nicht abgehal ten, in’s Innere des Landes zu dringen, ungegründet sei. Wenn man mit einer solchen Demonstration sich zufrieden stellt, kann der Feind, der einmal in das Innere des Lan des dringt, dafür dankbar sein. Die Soldaten wussten es dem General wenig Dank, dass er sie unter der glühenden Sonne in den Sümpfen von Ambarawa herumsprengte. Die Offiziere freilich vergassen schnell bei einem wolilbesetzten Diner die Mühen des Tages. Der Gouverneur affectirte bei den Musterungen viel Vorliebe für das Militär, indem er in einer Pliantasieunuorm zu Pferde erschien, was auf Kosten der Reitkunst ihm beinahe übel bekommen wäre. Es seien hier einige Worte über die indobatavische fashionable Welt erlaubt. Wie auf dem Hauptplatz der Gouverneur, so ist in den Residenzen der Resident die Sonne, um welche alle andern Sterne sich drehen, dessen Familie über die irdischen Sphären erhaben, göttergleich ist. Oer Magistrat, obgleich die zweite Person, kann doch im Ge-