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S8!4 daß einzelne Partien ein Herausheben, wie das er»ßk)Me, sehr wohl vertragen. Dies möchte aber vorzugsweise von d«n Ab schnitte II der gegenwärtigen Zuschrift gelten, da die Vicht heile der jetzigen Kleinen Gasse und die Durchführung ein» Ver- bindungsftraße von der Holzgasse nach der Bosensträße als ein unabweisbares Bedürfniß bezeichnet werden darf. Wird die jetzige Gelegenheit versäumt, so ist künftig, möglicher Weise, jenem Be dürfnisse entweder gar nicht mehr oder doch nur mit noch größeren Opfern zu entsprechen. (Fortsetzung folgt.) Der UechnungS'Äbschluß -er Allgemeinen Deutschen Lre-tt - Anstalt zeigt den Actionairen rin Resultat, welches trotz des für Bank geschäfte ungünstigen verflossenen Geschäftsjahres (denn die andern Zweige des Instituts, fast sammtliche Unternehmungen, das Waa- rengeschäft rc. rc. kommen nur wenig in Betracht) und trotz des niedrigen Zinsfußes, da baar Geld während dieser Periode in Deutschland durchschnittlich nur 3i/»v/o machte, nur ein sehr günstiges zu nennen ist. Die Actionaire, welche mehr ver langen, mögen sich nur zunächst daran gewöhnen, sobald der Rech nungsabschluß von der Generalversammlung justlficirt und mit den anderen gefaßten Beschlüssen von der Staats-Regierung genehmigt,t den Stand des Instituts wie den Status jedes andern Geschäfts als fixirt anzusehen und nicht immer wieder auf erledigte Dinge zurück zu kommen. Wie soll es der Verwaltungsrath auch mög lich m^)en, Beschlüsse der Majorität auszuführen und gleichzeitig deu'.ioen entgegen gesetzte Wünsche einer sehr kleinen Minorität zu befriedigen — übrigens wird die richterliche Entscheidung, da solche (für voriges Jahr nachträglich) angerufen worden, wohl diese sehr kleine Minorität beruhigen. Da vom Schlüsse des Geschäftsjahres 1860 (31. März) bis jetzt die Aktien des Instituts mit 60 — 65«/o, zeitweilig auch viel niedriger zu erwerben waren, repräsentirt die offerirte Dividende von 3«/, für die Actionaire einen Zinsfuß von ca. 42/z«/o, denn eingeschossene 100 Thaler Capital waren nur noch 65 Thlr. werth. Der Stand des Instituts selbst ist aber durch die Verwendung der Specialreserve zu Abschreibungen gegen voriges Jahr ein sehr vorteilhaft veränderter. Es werden immerhin voraussichtlich noch einige Jahre vergehen, ehe die Schäden der verfehlten Unterneh mungenvollständig reparirt und das volle Actiencapital als „vor handen" und werbend angenommen werden kann, doch befindet sich jetzt die Credit-Anstalt entschieden in der Besserung, und die Actionaire dürften wohlthun nicht durch Dringen auf höhere Di vidende die vollkommene Herstellung zu verzögern. Die schon oft gemachten Vorschläge, gar keine Dividende zu zahlen, die zweifel haften Aktiva (Unternehmungen und Effecten) zum allerniedrigsten Werth oder gar nicht als solchen in die Bilance aufzunehmen und mit dem Gewinn das Grundkapital zu ergänzen, würden freilich das einfachste Mittel bieten, um das Ziel schnell zu erreichen, doch würden dabei viele Actionaire empfindlich getroffen werden, während mit dem bisher inne gehaltenen Verfahren die sehr große Majorität bei den gegebenen Verhältnissen zufrieden sein kann. Direktoren und Verwaltungsrath, als Geschäftsführer des ge meinschaftlichen Actienunternehmens angesehen, haben im ver flossenen Geschäftsjahr, bei wie bemerkt ungünstiger Conjunctur, gute Zinsen und Besserung der Aktiven geschafft; hoffentlich wird die General-Versammlung des 6. Juni o. die Bewilligung zur Einziehung weiterer 10,000 Stück Aktien geben, die Staats- Regierung bestätigen und die hierdurch zu erwartende Specialreserve abermalige Aufbesserung des Grundkapitals, so wie das anerkannt im besten Flor stehende Bankgeschäft zum nächsten Jahr eine noch bessere Verzinsung der Actien gestatten. Geffentltche Hertchlssthung. An den beiden ersten Tagen dieser Woche wurde unter Vorsitz des Herrn GerichtSrath vr. Herrmann ein längerer interessanter Crimmalproceß wider den Holzschneider Gustav Adolph Jung mann von hier wegen Falschmünzens und Betrug verhandelt. Der Angeklagte Jungmann, welcher im Jahre 1825 in Leipzig geboren ist, hat seinen Angaben nach die Kunstakademie besucht, die Holzschneiderei und Aquarellmalerei erlernt, sich aber auch mit Restauration und mit Handel von Bildern beschäftigt. Angeblich zu einem künstlerischen Zwecke hatte er sich zu Michaelis 1858 ein größeres Logis für den jährlichen Müthzins von 260 Thlr. ermiethet. Wegen rückständigen Miethzinses im vorigen Jahre von seinem Wirthe verklagt und in Folge dessen ausgepfändet, wurden ihm außer den bei der gerichtlichen Auspfändung in Be schlag genommenen Sachen, auf die noch spater bei Erwähnung de- zweiten Anklagepunctes zurückzukommen sein wird, bei seinem ^ Auszug außerdem noch »ine Mehrzahl Gegenstände von seinem Wirtbe vorenthalten, um das Retentionsrecht daran geltend zu Machen. Unser diesen «eUnirte« Sache» befand« Och auch Mt Zung- mann eigenthünMch gehörige Mappen. Neugierde »eraaU»ßle die junge Tochter deS Auch-, Oese Mappen einzusehen, um die darin befindlichen Bilder sich zu beschauen. Dabei Sam mm ein merk würdiger Fand mit zum Barschem, nämlich 13 Stück fünfthä- lerige CassenbilletS von der Sorte, wie nach dem Gesetze vom 16. April 1840 emittirt worden und seit dem 30. Sept. 1858 als devalvirt zu betrachten waren. Die CassenbilletS wurden der Be hörde überliefert und als Falsifikate erkannt. Eine genauere Durch suchung im Jungmannschen Logis ließ daselbst aber ferner auch zwe< Holzplatten auffinden, welche die Vermuthung nahe legten, daß sie zur Herstellung jener Falsifikate gedient haben. Der An geklagte Jungmann, welcher zu jener Zeit gerade nach Berlin ge reist war, seiner Angabe zu Folge «eilige d-Lrlbst One Gemälde ausstellung veranstaltet hatte, wurde wegen des gegen ihn her- vorgerufenen Verdachts deS Falschmünzens in Haft genommen und durch einen hiesigen Polizeibeamten nach LOpzig gebracht. Indem nun derselbe bei der abqehaltenen Hauptverhandlung den Besitz jener Falsifikate und der Holzplatten elnzuräumen nicht umhin konnte, dagegen mit Beharrlichkeit die Urheberschaft der Falsifikate von sich adlehnte und die wider ihn erhobene Anklage des Falschmünzens als unbegründet bezeichnete, gab er darübn, wie er zum Besitz der bei ihm aufgefundenen und in so hohem Grade Verdacht erregenden Gegenstände gelangt sei, Folgendes an: Vor vielen Jahren schon habe er einen hiesigen Tylographen Namens Müller kennen gelernt, später und namentlich in den Jahren 1853 bis 1855 näheren Umgang mit ihm gepflogen, insbesondere ihn auch mit Unfertigen von Holzschnitten beschäf tigt. Diese Bekanntschaft habe dazu geführt, daß er verschiedene Bücher von Müllern gekauft habe, namentlich sei dies auch der Fall in Bezug auf zwei bei Vieweg in Braunschweig erschienene gewesen, in denen sich Holzschnitte von Müller befunden hätten, der im Vieweg'schen Atelier früher gearbeitet habe, und die des halb besonderes Interesse für ihn gehabt hätten. Als er nun eines Abends, vielleicht einige Jahre nach dem Erkauf, in einem dieser Bücher, welche- von beiden es gewesen sei, wollte er nicht bestimmen können, während er dies in der Voruntersuchung ganz genau angegeben hatte, im Bette liegend gelesen, habe er zwischen zwei nur theilweise ausgeschnittenen Blättern jene falschen Caffen- billets vorgefunden. Daß sie falsch seien, habe er jedoch erst am andern Tage be merkt, als er dieselben genauer besehen; durchgezählt habe er sie erst einige Tage später. Gleich im Anfänge der Untersuchung hatte Jungmann die Zahl geringer angegeben, als nachmals in seiner Mappe aufgefunden worden waren; er rechtfertigte dies durch den Umstand, daß die Cassmbillets sehr fest zusammengeklebt, gleichsam als hätten sie im Wasser gelegen; daher sei eS möglich gewesen, daß mehrere so zusammengeklebt gewesen, daß er sie nur für einzelne gehalten habe. Es sei nun zwar anfänglich seine Absicht gewesen, die als falsch erkannten CassenbilletS Müllern zurückzustellen, er habe ihn aber nicht getroffen; ohngefähr sechs Wochen darauf sei derselbe, wie er nachmals erfahren habe, ver storben; an die Behörde habe er dieselben nicht abgeliefert, auS Furcht sich dadurch Unannehmlichkeiten zuzuziehen. Außerdem habe er sie aber auch als etwanige Vorlage an Regierungen ge brauchen wollen und zu diesem Zwecke aufbewahrt. Er habe nämlich sich vielfach mit einer Vorlage für unnachahmliche Manier zu künstlerischen Nachbildungen beschäftigt und sich deshalb mit seinen Versuchen an verschiedene Regierungen werden wollen. Aus welchem Grunde Müller die CassenbilletS in jene- Buch gelegt habe, vermöge er nicht zu sagen; er vermuthe, daß eS aus Versehen geschehen sei. UebrigenS halte er Müllern für den Fälscher derselben, derselbe sei übel beleumundet gewesen und sogar wegen des Verdachts, falsche Chemnitzer DarlehnSscheine gefertigt zu haben, zur Verantwortung gezogen worden. Daß derselbe die Fähigkeit und Geschicklichkeit zur Fertigung jener Falsifikate be sessen habe, davon habe er sich auS dessen Arbeiten und Leistungen hinlänglich überzeugt. Was die Holzplatten anlangt, so rührten diese auch von Müllern her. Diese Erzählung JungmannS über die Art und Weise, aus welche ec in den Besitz jener 13 Stück falscher CassenbilletS und der Holzplatten gelangt sein wollte, mußte aber nicht nur schon an sich Zweifel gegen ihre Glaubwürdigkeit erregen, sie fand auch in den Aussagen der zahlreich abgehörten Zeugen, selbst eine- von ihm benannten Entlastungszeugen nicht nur keine Bestätigung, sondern sogar theilweise direkte Widerlegung. Außerdem traten auch noch eine Mehrzahl sehr gewichtiger Jndicien hinzu, welche ihn in hohem Grade verdächtig machten, daß er nicht nur der Ver fertiger jener 13 Stück falscher CassenbilletS gewesen sei, vielmehr wohl noch weit mehr dergleichen gefertigt und dadurch seinen Unter halt sich verschafft haben möge. Das Unheil sämmtlicher Zeugen, welche Gelegenheit gehabt hatten, die Fähigkeiten und Leistungen jene- Müller kennen zu lernen, ging übereinstimmend dahin, daß Müller nur ein ganz mittelmäßiger und wenig geschickter Tylograph gewesen sei, dem man nicht die Fähigkeit habe zutrauen können, die gedachten von großer Sorgfalt und Geschicklichkeit zeugenden Falsifwate zu fetti gen bezieh Zungmar derselbe n striren su gang und gewiesen die gedack Lekenntn schicklichk Ermi Rufe- q« nitz« D allein eS geben, » schuldig i Viel! unverhäl Orten v Verdienj lich wur habe, i durch se Tage- ^ immer von Sc Stunde berief st rrmz di ein Dc Zwecke Grafen Kunst machte habe, diese- D. 'ff. fü wurde jme § wußte zu rec war e jeneS richti« Verw deS L C rtwc sich cher frag dies